6280: Display in Hosentasche gerissen - Garantiefall?

  • Wie will er denn beweisen das das Display in der Hosentasche gebrochen ist?


    um diese gehts doch eigentlich auch nicht. Wurst egal wo das Display bricht, von alleine bricht einfach NIX oder sagt mir mal irgendwas was bricht ohne das jemand dazu beigetragen hat egal in welcher Form...

  • naja aber man sollte es versuchen die reparatur kostenlos zu bekommen...
    zum anderen wird das ganze hier ziehmlich OT und dem user wird glaub ich so nicht geholfen ... wenn ich vor dem problem stehen würde und hier ins forum gepostet hätte dann würde ich auf eine antwort hoffen wie:


    Ja das läuft 100% auf garantie
    oder
    Nein das wird nie klappen das über Garantie laufen zu lassen
    oder
    Du kannst es versuchen auf garantie zu pochen, aber es ist nicht sicher das es klappt


    oder anders erfahrungen von andern user mit vergleichbaren fällen
    oder gute tips wie man im NSC argumentieren kann damit man es evtl ersetzt bekommt


    und wenns so weitergeht dann schreibt ihr eure post´s hier bals alle nur noch über euren rechtsanwalt ^^

  • Zitat

    Original geschrieben von ParadoxxX
    Ich findes es einfach nur öde wenn manche Leute meinen Sie seien im Recht und hätten Anspruch darauf :mad:


    Immerhin wurde dies hier schon mehrfach begründet. Du hingegen behauptest einfach etwas, ohne Begründung. Also im Prinzip könntest du dir die Mühe sparen, solche Antworten zu schreiben, denn sie tragen gar nichts zur Klärung bei.


    Zitat


    Wie will er denn beweisen das das Display in der Hosentasche gebrochen ist?


    Kannst du wirklich nicht lesen? Beweislastumkehr!


    Ich fasse mal für den Themaersteller zusammen:
    AFAIK:
    -Du hast Gewährleistung und innerhalb der ersten 6 Monate musst du nicht einmal beweisen, dass der Fehler (z.B. Materialfehler, also noch nicht Displaybruch) von Anfang an war. Dies ist die Sache der Händlers. Also ich würde es auf jeden Fall versuchen. Und falls der Händler es ablehnt, dann soll er dir Beweisen, dass es dein Verschulden ist.
    Berichte doch, sobald du mehr weisst.


    Auf irgendwelche Aussagen ohne Begründung werde ich hier nicht mehr eingehen.

  • ParadoxxX


    Wenn ein Displayglas z.B. stark unter Spannung steht, kann es extrem empfindlich auf äußere Einwirkungen reagieren. Ein Riß ist selbst bei normaler Nutzung möglich.
    Der Nachweis, dass der Fehler aufgrund unsachgemäßer Behandlung (Gewalteinwirkung, Sturz, etc.) entstanden ist, muss innerhalb der ersten 6 Monate vom Händler erbracht werden.


    Zusammenfassung:


    - es besteht (innerhalb der ersten 6 Monate) ein Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Nachweis einer unsachgemäßen Behandlung nicht erbracht werden kann


    - in der Praxis wird dieser Anspruch nur schwer durchzusetzen sein (ohne rechtliche Mittel)


    - Aufgrund von Kulanz kann evt. eine beiderseitige Einigung gefunden werden



    MfG

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