ZitatOriginal geschrieben von Kaan
Wenn die es drauf ankommen lassen,muss das ein Verwaltungsgericht entscheiden und als NichtJurist find ich - du hast gute Chancen
Besser wäre es, wenn ein Zivilgericht - hier aufgrund des Streitwertes Amtsgericht - entschiede.
Wobei, wenn Rechtsgrundlage wie genannt das SGB ist, könnte tatsächlich das Verwaltungsgericht zuständig sein
Mal sehen was noch für interessante Einwürfe kommen