Falsche Wortwahl bei der Kündigung - Achtung!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Wenn die es drauf ankommen lassen,muss das ein Verwaltungsgericht entscheiden und als NichtJurist find ich - du hast gute Chancen


    Besser wäre es, wenn ein Zivilgericht - hier aufgrund des Streitwertes Amtsgericht - entschiede.
    Wobei, wenn Rechtsgrundlage wie genannt das SGB ist, könnte tatsächlich das Verwaltungsgericht zuständig sein :D
    Mal sehen was noch für interessante Einwürfe kommen :)

    ...

  • Schuldigung, dass ich auch nur ein Mensch bin und Fehler mache ...


    diesen habe ich eben behoben -


    Ein Schwein bleibt ein Schwein auch wenn man's Pferd dennt - aber naja


    wo gehobelt wird fallen auch Späne :)



    Kaan

  • Zuständig ist das Amtsgericht. Die prozessuale Situation sieht so aus, dass du entweder klagen kannst auf Feststellung, dass der Vertrag von dir gekündigt wurde und Rückzahlung der bezahlten Grundgebühren seit Kündigung. Oder Du lässt es drauf ankommen, dass O2 gegen dich vollstreckt und wartest dann ganz locker ab, was das Amtsgericht entscheidet.


    Der zweite Weg ist etwas riskant, da er ggf. zu einem SCHUFA Eintrag führt, ansonsten aber ganz bequem;-)Weiteres Problem ist ggf. die Rufnummernmitnahme, keine ahnung, ob das bei dir einschlägig ist oder ob du die nummer eh nichgt mitnehmen willst.

    Jurist (Univ.)

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von thommy69
    In einer außerordentlichen Kündigung steckt hilfsweise (für den Fall, dass keine außerordentlicher Grund gegeben ist) immer eine ordentliche Kündigung mit drin.


    nein, ganz im Gegenteil: es ist bei einer außerordentlichen Kündigung dringend zu empfehlen, zusätzlich hilfweise eine ordentliche auszusprechen, weil die eben nicht enthalten ist.


    Gruß, Wolfgang

  • Naja die Sachlage ist doch gar nicht soooo schwierig. Eine fristlose Kündigung kann immer nach § 140 BGB (und wir spielen hier aller im BGB ...) in eine Kündigung nach Ende einer Mindestvertragslaufzeit umgedeutet werden. Die vertragsgemäße Kündigung ist als "Minus" in der fristlosen Kündigung enthalten. Die Erklärung muss nach §§ 133, 157 BGB auch objektiv ausgelegt werden. o2 musste also überlegen, was damit wirklich gewollt wurde.


    Einer Klage vor dem zuständigen Amtsgericht (Streitwert < 5000 Euro) würde ich daher mal sehr sehr hohe Chancen auf Erfolg prophezeien ;-)


    Im Übrigen bin ich mir sicher, dass nach einem sachlichen Fax oder Brief an o2, o2 von sich aus die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bestätigen wird.

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  • Leute, O2 mag rechtlich gesehen auf der sicheren Seite stehen, aber das Verhalten ist trotzdem zum kotzen. Mir ist auch so etwas ähnliches passiert. Ich habe mich damit abgefunden und werde anschließend die Verträge nicht mehr weiterlaufen lassen.


    O2 sollte sich ernsthaft überlegen, ob es sinnvoll ist, auf Kosten eines positiven Images einige Kunden zwanghaft für ein weiteres Jahr zu binden.

  • Wir hätten dieses Thema nicht, wenn man einfach mit einem stinknormalem Satz eine Kündigung verfasst. Ist das so schwer?

  • Zitat

    Original geschrieben von twister
    ...einige Kunden zwanghaft für ein weiteres Jahr zu binden.


    Nein, das hat Methode,
    man hofft darauf, dass das nächste Mal wieder was "falsch" ist und so werden daraus dann
    zwei Jahre oder drei oder vier ....

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    Nein, das hat Methode,


    nicht mehr als bei manchen Usern, die irgendeinen unklaren Unfug hintippseln, um eine Kündigungsbestätigung (was soll das eigentlich sein? :confused: ) innerhalb 2 Wochen bitten, sich nicht mehr drum kümmern und nach einem Jahr plötzlich losdonnern.


    Kopfschüttel, Wolfgang

  • Ich hatte mit folgender Formulierung


    "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den zwischen Ihnen und mir bestehenden Vertrag mit der Kundennummer xxx und Mobilfunknummer yyy fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.


    Bitte senden Sie mir ein Bestätigungsschreiben mit Angabe des Zeitpunktes zu"


    [...]


    noch bei keinem NB Probleme.

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