Vodafone sperrt Kunden trotz bezahlter Rechnung

  • Zitat

    Original geschrieben von alexloe


    ...
    Deine Auffassung, dass § 19 TKV sich nur auf Festnetzanbieter bezieht, wird in den Kommentaren zum TKG vertreten.
    ...


    Kommentierungen machen Sinn, wenn der Wortlaut einer Vorschrift unklar ist oder eine Regelungslücke besteht. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, wird beides verneinen müssen. Und dass der Gesetz-/Verordnungsgeber die Amtssprache beherrscht, hat er auch in §3 TKG dargelegt ... wo er den Begriff "Diensteanbieter" definiert ... und Mobilfunkanbieter eben nicht ausnimmt ...


    Wenn der Verordnungsgeber bei Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/22/EG (Anhang 1 Teil A) - die letztlich Grundlage der TKV ist - in nationales Recht die von der EU verlangte Regelung für "den Fall der Nichtzahlung von Rechnungen für die Nutzung des öffentlichen Telefonnetzes an festen Standorten" ausweitet, bleibt ihm das unbenommen. Das hat er zuletzt bei den Vorschriften zur Beseitigung der Diskriminierung von ... undundund ... ja auch getan (zum Unbill der "Union").


    Wenn ich nun §19 TKV lese, geht diese Regelung durch den Zusatz "und ..." eben über die EU-Vorgabe hinaus. Warum eigentlich nicht? Besonders in Zeiten, in denen so mancher gar keinen Festnetzanschluss mehr hat.


    Das, was ich täglich mit meinem Handy mache ist .... Sprachtelefonie !!! Oder will das jemand wirklich enrsthaft bestreiten ???


    Gruß aus Wedau

  • Ergänzung:


    Ich finde es anmaßend, wenn manche "Kommentatoren" und sogar Richter dem Gesetz-/Verordnungsgeber unterstellen, er sei der deutschen Sprache (immerhin der Amtssprache) nicht mächtig und habe eigentlich das Gegenteil vom dem gemeint, was er da geschrieben hat ... :mad:


    Anmaßend ... aber regelmäßig praktiziert, mit dem Ergebnis ... dass nun wieder ein Gesetz/eine Verordnung erlassen werden muss, dass es eben doch genau so gemeint war, wie man es geschrieben hatte :p


    Das halte ich für mehr als peinlich ... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von alexloe
    Natürlich gilt die TKV auch für den Mobilfunk. Wo steht, dass dieser ausgenommen ist? Dann würde ja z.B. § 14 TKV auch nicht gelten. Glaubst Du, Vodafone würde dann einen kostenlosen EVN erteilen?


    Lange genug haben sie selbigen ja verweigert. Ist ein paar Jahre her, war aber auch schon typisch für die. Ich habe damals die RegTP um Rat gebeten und ich habe den kostenlosen EVN "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht blabla" bekommen. Das übliche Vorgehen halt.


    Kürzlich haben sie mir wegen eines internen Fehlers meine Zuhause-Rufnummer für ganze 14 Tage lahm gelegt (war nicht mehr anwählbar). Da haben sie sich auch erst blöd gestellt, gemeint abgehend würde ja noch wunderbar gehen und ich soll mich nicht so stellen. Als ich dann auf Reparatur und Schadenersatz gedängt habe (der Witz an der Zuhause-Option und einer portierten Festnetznummer ist ja gerade das man damit seine ganzen anderen Telefone abschaffen kann), alternativ außerordentliche Kündigung haben sie mich auf einmal ziehen lassen. Also bei 30 Mio. Kunden ist wohl genug Luft die nicht dummen gehen zu lassen und trotzdem noch viel Geld zu verdienen... Die hätten den Anschluß einfach nur reparieren und mit mir kommunizieren müssen. Genauer gesagt war er dann irgendwann sogar repariert, aber die Deaktivierung schon angestoßen. Kündigungsschreiben hab ich nie erhalten, nur eine Endabrechnung...


    Lustiger Haufen diese Telefonfirmen. Gesetze sind lästig und Präsidenzfälle der GAU.

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