ZitatOriginal geschrieben von alexloe
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Deine Auffassung, dass § 19 TKV sich nur auf Festnetzanbieter bezieht, wird in den Kommentaren zum TKG vertreten.
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Kommentierungen machen Sinn, wenn der Wortlaut einer Vorschrift unklar ist oder eine Regelungslücke besteht. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, wird beides verneinen müssen. Und dass der Gesetz-/Verordnungsgeber die Amtssprache beherrscht, hat er auch in §3 TKG dargelegt ... wo er den Begriff "Diensteanbieter" definiert ... und Mobilfunkanbieter eben nicht ausnimmt ...
Wenn der Verordnungsgeber bei Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/22/EG (Anhang 1 Teil A) - die letztlich Grundlage der TKV ist - in nationales Recht die von der EU verlangte Regelung für "den Fall der Nichtzahlung von Rechnungen für die Nutzung des öffentlichen Telefonnetzes an festen Standorten" ausweitet, bleibt ihm das unbenommen. Das hat er zuletzt bei den Vorschriften zur Beseitigung der Diskriminierung von ... undundund ... ja auch getan (zum Unbill der "Union").
Wenn ich nun §19 TKV lese, geht diese Regelung durch den Zusatz "und ..." eben über die EU-Vorgabe hinaus. Warum eigentlich nicht? Besonders in Zeiten, in denen so mancher gar keinen Festnetzanschluss mehr hat.
Das, was ich täglich mit meinem Handy mache ist .... Sprachtelefonie !!! Oder will das jemand wirklich enrsthaft bestreiten ???
Gruß aus Wedau