AKG K24P für 7 Euro + 2 Ausgaben Recording Magazin!

  • Das klingt schon nett. :)


    Merkwürdig ist nur die Formulierung:

    Zitat

    BESTELLUNG Ja, ich habe bisher noch kein RecMag-Abo gehabt und teste für zunächst 2 Ausgaben Recording Magazin zum Preis von nur 7 Euro. Wenn mir Recording Magazin zusagt, brauche ich nichts weiter tun. Ich erhalte dann Recording Magazin für nur 4,30 Euro statt 5,00 Euro pro Ausgabe, also für 25,80 Euro bei jährlicher Verrechnung für 6 Ausgaben. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Mein Abo ist bei Bedarf jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Es genügt eine kurze, schriftliche Mitteilung an: Recording Magazin Aboservice c/o PPVMEDIEN GmbH, Postfach 57, 85230 Bergkirchen. Das Testgeschenk darf ich in jedem Fall behalten.

    Es steht also nicht dabei, was man wann wie tun muss, um das Testabo zu kündigen. Und der fett gedruckte Satz stellt sogar einen Widerspruch dar...

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Naja, nicht direkt. Gemeint ist wohl eher das sonst übliche 14-tägige Widerrufsrecht auch für die anfänglichen 2 Hefte. Ich glaube zwar nicht, dass das rechtlich so unbedingt haltbar ist, aber ein Widerspruch zu der Möglichkeit, nach Erhalt der 2 Ausgaben zu kündigen ist es nicht.

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Es steht also nicht dabei, was man wann wie tun muss, um das Testabo zu kündigen. Und der fett gedruckte Satz stellt sogar einen Widerspruch dar...


    Ich sehe da keinen Widerspruch und kein Problem!
    Ein Widerruf ist etwas anderes als eine Kündigung, beim Widerruf würde das Geschäft als von anfang an nichtig betrachtet.
    Und was man wann tun muss um zu kündigen steht doch glasklar da: jederzeit und schriftlich...

  • Kann man den KH an die Packstation und das Heft in den Briefkasten schicken lassen?

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

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