Universum- Inkasso

  • bei kauf auf rechnung und bei kauf auf raten wird sehr wohl die bonität überprüft das steht auch in den agb von den versandhäusern aber leider nicht auf den bestellung selber! man klickt ja immer gerne in das kästchen agb akzeptiert aber mal ehrlich wer macht sich die mühe und die ganzen agb zu lesen.


    es muss ja nicht bei der schufa sein gibt ja auch noch infoscore und konsorten !


    die forderung ist erst bestritten wenn der schuldner schriftlich gegen die forderung widersprochen hat am besten per einschreiben sonst können die sich rausreden "nie bekommen" und so !

  • So ein Unsinn! Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass mir jeder Depp einfach irgendeine Forderung per Brief zusenden könnte, und nur, weil ich dagegen nicht widerspreche, wäre die Forderung unbestritten.


    Ich würde in genau diesem Fall hier gar nichts weiter machen. Es gibt keinerlei Verpflichtung, auf so etwas überhaupt zu reagieren, und es hat später vor Gericht auch keine Nachteile, wenn man nicht reagiert hat. Der TE hat ja offenbar schon Kontakt mit den Leuten gehabt. Die haben ihre Forderung nicht mit Fakten unterlegt, und damit hat sich das Ganze erstmal erledigt. Man muss da überhaupt nichts hinschreiben, -faxen oder -einschreiben.


    Der nächste wichtige Schritt ist, dem Mahnbescheid (falls einer kommt) zu widersprechen. Wenn sie dann immer noch nicht Ruhe geben, gehts vor Gericht, und spätestens da müssen die Leute ja beweisen, warum sie meinten, irgendwelches Geld zu bekommen.


    Der TE kann sich also jetzt entspannt zurücklehnen und schon mal Popcorn bereitstellen - so würde ich es auf jeden Fall handhaben. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Mahnverfahren?


    Ist in dieser Sache ein Mahnbescheid zugegangen?
    Wenn ja wie wurde darauf reagiert?



    Übrigens:
    Was sagt N. zu der aktuellen Entwicklung?

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Re: Mahnverfahren?


    Zitat

    Original geschrieben von Moskauinkasso
    Ist in dieser Sache ein Mahnbescheid zugegangen?
    Wenn ja wie wurde darauf reagiert?



    Übrigens:
    Was sagt N. zu der aktuellen Entwicklung?


    Anegblich wurde im April 2005 ein Ratenzahlungsplan bewilligt (möchte man mir jedoch nicht zuschicken). Ich wüsste auch nicht wieso ich für Ware Ratenzahlung vereinbart haben soll, wenn ich überhaupt nichts bekommen habe.


    Mahnungen sind nie eingegangen von Neckermann.


    Neckermann schweigt, man möchte dazu nichts sagen. :flop:
    Betrüger eben!

  • Hatte eben noch kurz überlegt, ob es nicht etwas gewagt ist, Neckermann als Betrüger zu bezeichnen, aber andererseits: Wenn sich die Dinge tatsächlich so zugetragen haben, wie beschrieben, dann agiert Neckermann Dir gegenüber tatsächlich in betrügerischer Absicht:



    §263 StGB:


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Wäre eigentlich mal eine interessante Frage an die Juristen unter uns: Wenn jemand von mir Geld eintreiben will, von dem er WEISS, dass er darauf keinen Anspruch hat, erfüllt dies dann, wenn nicht Absatz 1, dann zumindest Absatz 2?


    Dass Neckermann ein großer Laden ist und dort offenkundig einfach irgend jemandem ein Fehler unterlaufen ist, sei mal dahingestellt. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass Neckermann mir als Kunde gegenüber ja nicht ein einzelner Sachbearbeiter ist, sondern eine Firma, die Geld von mir will, ohne dafür eine Leistung erbracht zu haben, und dies auch wissen muss.


    Wäre doch wirklich mal interessant zu wissen, ob man gegen so jemanden nicht wegen §263 einfach mal just 4 fun Anzeige bei der Polizei erstatten kann. :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Das hört sich alles so an als wenn N. seine angeblich uneinbringlichen Forderungen für
    " 'n Appel und 'n Ei "
    an einen Kredit- und Inkasso-Hai verkauft hätte
    und dieser versucht nun (s)eine Rendite zu erwirtschaften.


    In derartigen Geschäften ist bereits ein heftiger Risikoabschlag enthalten,
    den versucht der Inkasseur natürlich so klein als möglich zu halten.

  • Schnelle Reaktion


    Sollte also tatsächlich alles wie geschildert abgelaufen sein, hilft wohl nur eine schnelle u. professionelle Rechtsberatung.
    Je nach Versicherungsschutz, entweder per Rechtschutzvers. oder aber auch die örtl. Verbraucherberatung.
    In jedem Fall keinesfalls auf Zeit spielen, das rächt sich sehr schnell .....


    Noch was, wie schon erwähnt ist es schon heftig, öffentl. ein renomiertes Unternehmen als Betrüger zu bezeichnen, dies gilt übrigens auch für den Begriff "Inkasso-Hai".
    Also auch hier, erstmal den Ball flach halten .... ;)

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Ja, hat sich alles so abgespielt.


    Habe nun alle Rechnungen und Kontoauszüge zusammengesucht, kopiert und gut abgeheftet.


    Damit wird, wenn bis nächste Woche Mittoch keine Reaktion kam, zum Anwalt für Versandrecht gegangen.


    Montag werde ich mal jemanden beten, der für mich dort anrufen und sich als Rechtsbeistand ausgeben soll. Mal sehen was geschieht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hartz5
    Damit wird, wenn bis nächste Woche Mittoch keine Reaktion kam, zum Anwalt für Versandrecht gegangen.


    Montag werde ich mal jemanden beten, der für mich dort anrufen und sich als Rechtsbeistand ausgeben soll. Mal sehen was geschieht.


    Was soll denn so ein Anruf von einem, der sich offenkundig als etwas ausgeben soll, das er nicht ist, bringen? :confused:
    Du planst doch eh zum "Anwalt zum Versandrecht" (:confused: was soll das sein?!) zu gehen, wieso dann noch die Spielereien? Geh Montag hin und fertig.

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