Garantiefrage... auch an die Händler...

  • Ist zwar nicht mir passiert,aber merkwürdig finde ich es dennoch.
    Ein Handy wurde kurz vor ablauf der Garantiezeit wegen eines garantiefalles eingereicht (ob händler oder hersteleer nicht bekannt).Der Kunde erhielt ein brandneues Gerät desselben Modells.
    Dieser Kunde hat aber keinen Beleg hierfür erhalten.
    Nun meine Fragen:
    1. Muss kein Beleg erstellt werden?
    2.Hat das neue Gerät nicht ebenfalls wieder volle Garantie?
    3.Wenn man nachfragt,ist es nachvollziehbar und kann ein Beleg auch nachträglich erstellt werden?
    4.Ist es relevant für evtle. neue Garantieansprüche,ob das Handy beim händler oder beim Hersteller eingereicht wurde?


    Schonmal vorab Danke für eure Hilfe.....

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

  • Mahlzeit!


    zu 2.) Die Garantiezeit gilt nur für die Zeitdauer ab Kaufdatum. Innerhalb dieses zeitrahmens garantiert der Hersteller/Händler dafür, dass das Gerät funktioniert. bei nichtfunktionieren kann er wandeln/tauschen/reparieren (mehr oder weniger) nach Lust und Laune. IMHO muss man sich nur einen mehrmaligen geräteausfall nicht gefallen lassen. Die Garantiezeit endet nach Ablauf der bei Kauf des ersten Gerätes festgesetzten Frist. Durch den Austausch des Gerätes verlängert sich die Garantiezeit keinenfalls. Falls man ein Neugerät bekommt, hat man eben Glück gehabt.


    Gruß WhiteNoise

  • Zitat

    Original geschrieben von WhiteNoise
    Mahlzeit!


    zu 2.) Die Garantiezeit gilt nur für die Zeitdauer ab Kaufdatum. Innerhalb dieses zeitrahmens garantiert der Hersteller/Händler dafür, dass das Gerät funktioniert. bei nichtfunktionieren kann er wandeln/tauschen/reparieren (mehr oder weniger) nach Lust und Laune. IMHO muss man sich nur einen mehrmaligen geräteausfall nicht gefallen lassen. Die Garantiezeit endet nach Ablauf der bei Kauf des ersten Gerätes festgesetzten Frist. Durch den Austausch des Gerätes verlängert sich die Garantiezeit keinenfalls. Falls man ein Neugerät bekommt, hat man eben Glück gehabt.


    Gruß WhiteNoise


    Genau !


    Gruß
    Jörg

  • und wie siehts mit gewährleistungsansprüchen aus? frage deshalb,weil ein repariertes handy würde gewährleistungsanprüchen unterliegen,das neugerät dagegen nicht.....dann ist man ja eigentlich besser beraten,auf reparatur zu bestehn......klingt irgendwie nicht sehr logisch,oder?

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

  • Also mir ist letztes Jahr mein Auspuff 3 Tage vor Ablauf der 2jährigen Garantie kaputt gegangen. Ich hab ihn anstandlos ersetzt bekommen mit erneut 2 Jahren Garantie. Selbst der Einbau wurde kostenlos durchgeführt, obwohl ich den ersten selbst eingebaut habe.
    Sowas nenne ich Service.


    Zu deiner Frage: Eigentlich sollte er einen neuen beleg bekommen, da dort oftmal die EMEI Nummer als Eigentums- und Garantienachweis eingetragen st. Ob erneut 2 Jahre Garantie zustehen weis ich nicht. Wäre aber eigentlich angebracht.

  • so,hab jetzt nochmal ein wenig geschaut.....
    bisher sieht es so aus,dass der händler,wie ihr sagtet,nach ablauf der garantiezeit fein raus ist.allerdings denke ich,dass eine herstellergarantie gegeben sein MUSS,denn das neugerät würde sonst gänzlich ohne garantieansprüche jedweder art ausgegeben werden,was jedoch nach meinem rechtverständnis garnicht möglich ist...was sagen denn die hiesigen juristen dazu?

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

  • Zitat

    Original geschrieben von Nekoelschekrat
    und wie siehts mit gewährleistungsansprüchen aus? frage deshalb,weil ein repariertes handy würde gewährleistungsanprüchen unterliegen,das neugerät dagegen nicht.....dann ist man ja eigentlich besser beraten,auf reparatur zu bestehn......klingt irgendwie nicht sehr logisch,oder?


    Kommt drauf an wie Du das meinst:


    Ein repariertes Handy hat eine Gewährleistung auf die ersetzten Teile sofern die Reperatur bezahlt wurde. Wird innerhalb der normalen Garantiezeit eine Reperatur kostenlos durchgeführt gibt es genau wie bei einem neuen Handy keine neue Garantiezeit.


    Sonst würde der Händler Gefahr laufen Dir jedes 2te Jahr ein neues Handy besorgen zu müssen.


    Daher gilt (außer wenn Individualvertraglich anders geregelt):
    Nach 24 Monaten ist Schluß.


    Es gibt allerdings nach wie vor die Produkthaftung des Herstellers also wenn Dir Dein Handy bei sachgemäßer Benutzung um die Ohren fliegt ist der Hersteller dran.


    Gruß
    CH

  • Wenn eine Reparatur bzw. eine Wandlung auf der Grundlage der gesetzlichen Gewährleistung erfolgte (d.h. innerhalb der 2 Jahre, direkt beim Verkäufer), dann hat man auf die Reparatur bzw. in diesem Falle auf das neue Gerät erneut dieselbe gesetzliche Gewährleistung. War jedenfalls so, als die ges. Gew. noch nur 6 Monate betrug, ist aber IMHO auch heute noch so.


    Der Anspruch auf die freiwillige Herstellergarantie, um die es hier wahrsch. geht (und die mit dem Händler übrigens absolut nichts zu tun hat), ist aber in jedem Falle nach Ablauf der Garantiezeit vorbei.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • chicken hawk:

    Zitat

    Ein repariertes Handy hat eine Gewährleistung auf die ersetzten Teile sofern die Reperatur bezahlt wurde


    ???
    Das bedeutet im Umkehrschluss also,das eine Bezahlung vorliegen muss,damit man Gewährleistungsansprüche hat?Dann wär dem Murks der Händler ja Tür und tor geöffnet und der Verbraucherschutz mit Füssen getreten....


    bigblue: Die FREIWILLIGE Herstellergarantie meinte ich nicht.Jeder Hersteller bietet doch auf Neugeräte Garantie,die auch gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.Ich meine nicht die Fristverlängerungen!
    Aber laut der vorhergehenden Aussagen hier würde man ein aaaAustauschgerät erhalten und wenn dieses nach 3 Wochen kaputt ginge(vorausgeseztz,die UR-Garantie wäre abgelaufen) hätte man bei einem nagelneuen Gerät keinerlei Ansprüche gegen den Hersteller?
    Mir fällts in nem "Verbraucherschützerland" wie Deutshland eigentlich sehr schwer das zu glauben.
    Wundert mich allerdings auch,dass grade in diesem Forum,wo man ja rund ums Handy sofort geballtes Wissen um die Ohren kriegt,diesbezüglich doch einiges unklar zu sein......
    Da ich ja nicht alles in frage stellen möchte (auch wenns so aussehn mag): Hat jemand eine Quelle,wo ich mich einlesen könnte?
    Danke euch!

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

  • Zitat

    Original geschrieben von Nekoelschekrat
      chicken hawk:
    ???
    Das bedeutet im Umkehrschluss also,das eine Bezahlung vorliegen muss,damit man Gewährleistungsansprüche hat?Dann wär dem Murks der Händler ja Tür und tor geöffnet und der Verbraucherschutz mit Füssen getreten....


    Ähm nö da habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt:


    Also wenn Du innerhalb der Garantiezeit ein Gerät reparieren lässt sollte dies logischerweise kostenlos sein. Durch diese Reperatur verlängert sich die Garantie allerdings nur um die Zeit die das Gerät in der Reperatur verbracht hat und beginnt nicht neu zu laufen.
    Also bei 24 Mon. und 2 Wochen Reprarturzeit + 2 Wochen auf die Garantie.


    Wenn Du ein Gerät außerhalb der Garantie od. Gewährleistung gegen Bezahlung reparieren lässt so muss Dir der Reperateur eine Gewährleistung auf die getauschten Teile geben.


    Alles klar?


    bigblue
    Hast Du da ne Quelle für? Das wäre mir nämlich ganz neu (auch nach altem Recht). IMHO ist wie hier auch mehrfach schon geschrieben habe mit Ablauf der Frist (egal ob 6/24Monate) Schluss auch wenn in der Zwischenzeit mal getauscht/repariert wurde.


    Im Gesetz steht ja auch nur "beträgt 24 Monate" und nicht "beträgt 24 Monate + X "


    Gruß
    CH

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