ZitatOriginal geschrieben von Nekoelschekrat
bigblue: Die FREIWILLIGE Herstellergarantie meinte ich nicht.Jeder Hersteller bietet doch auf Neugeräte Garantie,die auch gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.
Nein. Die Herstellergarantie ist freiwillig und unterliegt in ihrer Auslegung keinen gesetzlichen Bestimmungen. Was Du vielleicht meinst, ist der Themenkomplex der Produkthaftung. Dieser ist tatsächlich gesetzlich geregelt, hat aber mit der Garantie und dem Problem, um das es hier geht, nichts zu tun.
Der Hersteller gewährt also eine Garantie von x Jahren. Diese Garantie endet auf jeden Fall nach diesen x Jahren, egal was während dieser Zeit repariert oder getauscht wurde. Auf Tauschgeräte gibt es auch keine neue Garantie.
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Aber laut der vorhergehenden Aussagen hier würde man ein aaaAustauschgerät erhalten und wenn dieses nach 3 Wochen kaputt ginge(vorausgeseztz,die UR-Garantie wäre abgelaufen) hätte man bei einem nagelneuen Gerät keinerlei Ansprüche gegen den Hersteller?
So ist es, gegen den Hersteller hat man in der Tat keinen Anspruch mehr.
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Mir fällts in nem "Verbraucherschützerland" wie Deutshland eigentlich sehr schwer das zu glauben.
Doch, genau so ist es. Aber:
Wenn Du das Tauschgerät nicht vom Hersteller, sondern von Deinem Händler bekommen hast, weil Du Dich noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht befunden hast, dann wiederum hast Du auf dieses neue Gerät in der Tat wieder 2 Jahre Gewährleistung. Man muß halt immer unterscheiden: Garantie = Hersteller = freiwillig = läuft auf jeden Fall nach der vereinbarten Frist ab. Gewährleistung = gesetzlich geregelt = nur gegenüber dem Verkäufer (NICHT dem Hersteller) = beginnt auf Reparaturen und Neugeräte von neuem.
ChickenHawk: Die Herstellergarantie verlängert sich nicht, auch nicht um den Zeitraum eines Werkstattaufenthaltes. Das gilt ebenfalls nur für die gesetzliche Gewährleistung. Die erneute Gewährleistung bei Reparaturen oder Tauschgeräten greift, weil es sich bei einer Reparatur oder einem Tausch um eine Dienstleistung handelt, die dann eben wieder den gesetzlichen Regelungen unterliegt.