Garantiefrage... auch an die Händler...

  • Zitat

    Original geschrieben von Nekoelschekrat
    bigblue: Die FREIWILLIGE Herstellergarantie meinte ich nicht.Jeder Hersteller bietet doch auf Neugeräte Garantie,die auch gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.


    Nein. Die Herstellergarantie ist freiwillig und unterliegt in ihrer Auslegung keinen gesetzlichen Bestimmungen. Was Du vielleicht meinst, ist der Themenkomplex der Produkthaftung. Dieser ist tatsächlich gesetzlich geregelt, hat aber mit der Garantie und dem Problem, um das es hier geht, nichts zu tun.
    Der Hersteller gewährt also eine Garantie von x Jahren. Diese Garantie endet auf jeden Fall nach diesen x Jahren, egal was während dieser Zeit repariert oder getauscht wurde. Auf Tauschgeräte gibt es auch keine neue Garantie.

    Zitat


    Aber laut der vorhergehenden Aussagen hier würde man ein aaaAustauschgerät erhalten und wenn dieses nach 3 Wochen kaputt ginge(vorausgeseztz,die UR-Garantie wäre abgelaufen) hätte man bei einem nagelneuen Gerät keinerlei Ansprüche gegen den Hersteller?


    So ist es, gegen den Hersteller hat man in der Tat keinen Anspruch mehr.

    Zitat


    Mir fällts in nem "Verbraucherschützerland" wie Deutshland eigentlich sehr schwer das zu glauben.


    Doch, genau so ist es. Aber:
    Wenn Du das Tauschgerät nicht vom Hersteller, sondern von Deinem Händler bekommen hast, weil Du Dich noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht befunden hast, dann wiederum hast Du auf dieses neue Gerät in der Tat wieder 2 Jahre Gewährleistung. Man muß halt immer unterscheiden: Garantie = Hersteller = freiwillig = läuft auf jeden Fall nach der vereinbarten Frist ab. Gewährleistung = gesetzlich geregelt = nur gegenüber dem Verkäufer (NICHT dem Hersteller) = beginnt auf Reparaturen und Neugeräte von neuem.


    ChickenHawk: Die Herstellergarantie verlängert sich nicht, auch nicht um den Zeitraum eines Werkstattaufenthaltes. Das gilt ebenfalls nur für die gesetzliche Gewährleistung. Die erneute Gewährleistung bei Reparaturen oder Tauschgeräten greift, weil es sich bei einer Reparatur oder einem Tausch um eine Dienstleistung handelt, die dann eben wieder den gesetzlichen Regelungen unterliegt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • bedeutet also:gabe ich das gerät beim händler ab und kriege ein neues:neue gewährleistung.
    einreichung beim hersteller (was während der garantiezeit wohl niemand macht :a****karte...
    ist doch ein wenig verwirrend,das neue garantierecht....

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

  • Zitat

    Original geschrieben von Nekoelschekrat
    bedeutet also:gabe ich das gerät beim händler ab und kriege ein neues:neue gewährleistung.


    Ja, vorausgesetzt, der Händler gibt Dir ein neues Gerät - wozu er i.d.R. nicht verpflichtet ist. Die Regel ist, daß die AGBs der Händler ein Nachbesserungsrecht einräumen. Allerdings hat man auch dann zumindest auf diese Nachbesserung wieder die Gewährleistung. Geht das ersetzte Display also 23 Monate nach dem Tausch wieder kaputt, befindet sich dieses dann noch 1 Monat in der ges. Gew., obwohl die für das Handy insgesamt abgelaufen ist.

    Zitat


    einreichung beim hersteller (was während der garantiezeit wohl niemand macht :a****karte...
    ist doch ein wenig verwirrend,das neue garantierecht....


    Nein ist es nicht, und Du hast es auch immer noch nicht verstanden. Und neu ist daran auch nichts, und es ist auch kein Garantierecht. Wenn Du sagst "einreichung beim hersteller (was während der garantiezeit wohl niemand macht", dann hast Du immer noch nicht den Unterschied Garantie vs. gesetzliche Gewährleistung verstanden. Einreichung beim Hersteller macht man ja gerade eben WEIL man von diesem einen Garantieanspruch eingeräumt bekommen hat. Richtig hingegen wäre die Aussage "Einreichung beim Hersteller ist Quatsch, solange man noch gegenüber dem Händler in der gesetzlichen Gewährleistung ist. Denn man verwirkt dann alle Rechte, die sich aus dieser ergeben, z.B. daß sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer des Werkstattaufenthaltes verlängert, daß man nicht länger als 2-3 Wochen warten muß, daß man nicht mehr als 2-3 Nachbesserungen akzeptieren muß usw. usf..
    Allerdings wissen das tatsächlich die wenigsten. Gerade die Siemensianer z.B. nutzen fast ausschl. die Herstellergarantie. Ist bei denen ja auch besonders einfach durch den Vorabaustausch, ich würde es da sicher auch so machen. Und Nokianer gehen eben direkt ins NSC statt zum Händler (wobei das i.d.R. rein zeitlich kein großer Vorteil sein dürfte... ;) ).

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007

    . Wenn Du sagst "einreichung beim hersteller (was während der garantiezeit wohl niemand macht", dann hast Du immer noch nicht den Unterschied Garantie vs. gesetzliche Gewährleistung verstanden. Einreichung beim Hersteller macht man ja gerade eben WEIL man von diesem einen Garantieanspruch eingeräumt bekommen hat. Richtig hingegen wäre die Aussage "Einreichung beim Hersteller ist Quatsch, solange man noch gegenüber dem Händler in der gesetzlichen Gewährleistung ist. [/B]


    exakt das meinte ich mit meiner aussage....wobei ich bei meiner wortwahl sicher nicht so aufmerksam war....;)


    Edit: Während des Updates meines R380 s unterhielt ich mich diesbezüglich mal mit einem Händler (an dieser Stelle nochmal Riesendank an Stephan vom Cologne-Phone Shop für den Top-Service!:top: )
    Demzufolge haben Swap-Geräte 6 Monate Gewährleistung (von mir aus auch Garantie ;) ),diese aber keineswegs vom Händler,sondern vom Hersteller....


    So,nu bin ich bedient......hoffe einfach mal,dass so ein Fall bei mir nicht eintreffen wird :confused:


    Dennoch allen helfenden Vielen Dank.....

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

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