eplus hat meinen Vertrag fristlos gekündigt. Grund: Sie hatten eine Rücklastschrift bei Abbuchung bekommen, darauf eine Zahlungsaufforderung gesendet, die ich aber erst nach meinem Urlaub erhalten habe. In dem Glauben, dass eplus die ausstehenden Beträge bei der nächsten monatlichen Rechnung mit abbucht, habe ich nicht reagiert - naja, nun habe ich die fristlose Kündigung, an der ich halt nicht unschuldig bin.
Meine Frage: Habe ich trotzdem das Recht an meiner Rufnummer und kann diese (wohin auch immer) portieren?
Danke und Gruß
Andreas