Vertragende ist Vertragende, ob fristlos oder fristgerecht, daran ändert sich nichts. Nach Kündigungstermin sind es 30 Tage glaube ich.
Fristlose Kündigung - Was passiert mit der Rufnummer?
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Davon ab kann man die Rufnummer ja jetzt jederzeit aus einem bestehenden Vertrag portieren - unabhängig ob der nun gekündigt ist oder nicht.
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Tja, wenn er aber - von heute auf morgen - aufgrund einer ausserordentlichen Kündigung beendet wird, dann besteht er ja eben nicht mehr. Bevor auch nur der Hauch einer Gefahr besteht, dass die Nummern die ich schon mehr als 10 Jahre habe flöten gehen, muss ich da schon ganz sicher gehen.
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also ich kann mich erinnern, dass einer fristlos gekündigt wurde und es eine breite Diskussion hier im TT gab wegen Portierung, da es ihm verweigert wurde. Was am Ende passierte, habe ich nicht mehr gelesen.Also, lieber einfach vorher nachfragen, bevor die Nummer ganz weg ist.
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Jaaa - aber wen fragen? O2 erzählt ohnehin gerne Unsinn und der potentielle neue NB wird in Aussicht auf die neuen Verträge auch immer JaJa sagen.
Eigentlich denke ich aber schon, dass innerhalb der üblichen Frist nach Ende des Vertrages eine Prtierung möglich sein müsste, auch wenn sie erst nach Ende des Vertrages angestossen wird. Ob ausserordentlich oder ordentlich beendet, sollte - hoffentlich - keine Rolle spielen.
Aber vielleicht hat ja irgendwer dazu konkrete Erfahrungen. -
Zitat
Original geschrieben von TM1
Tja, wenn er aber - von heute auf morgen - aufgrund einer ausserordentlichen Kündigung beendet wird, dann besteht er ja eben nicht mehr. Bevor auch nur der Hauch einer Gefahr besteht, dass die Nummern die ich schon mehr als 10 Jahre habe flöten gehen, muss ich da schon ganz sicher gehen.Wenn Dein Verhältnis zum NB so gestört ist, dass Du meinst das Anrecht auf eine außerordentliche Kündigung zu haben, dann willst Du Doch von dem NB weg - insofern: Nummer portieren, dann Kündigung aussprechen - fertig.
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Das werde ich wohl auch früher oder später (eher früher) so machen.
Es ist natürlich aber deutlich angenehmer, wenn man genau weiss, dass die ausserordentliche Kündigung akzeptiert wird und man dann nicht alte und neue Verträge bezahlt.
Ausserdem ist es ja - wie man an der aktuellen Diskussion sieht - fraglich wie schnell gerade o2 die neue Rechtslage auch praktisch umsetzt. -
Ich bezweifle aber trotzdem, dass du die außerordentlich kündigen kannst. Ich sehe da keine große Chancen.
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Ich denke auch, dass die Idee, dass der Vertrag "von heute auf morgen" gekündigt wird eher illusorisch ist. Ich denke es besteht nicht einmal eine Rechtsgrundlage für die außerordentliche Kündigung - aber so oder so wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Und da würde ich vorher die Rufnummer rausportieren.
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Zitat
Original geschrieben von TM1
Ich beabsichtige meine o2 Verträge aufgrund andauerndem Missbrauch meiner Daten ausserordentlich zu kündigen.Wie stellt sich denn dieser "Missbrauch" dar? Ich befürchte nämlich, du wirst keine Chance mit deiner außerordentlichen Kündigung haben.
Von daher stellt sich die Frage nach der Portierung erst gar nicht ;).
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