Mal ne Versicherungstechnische Frage

  • Hi


    Also heute im Schulsport hab ich durch eine verkettung unglücklicher umständen einen Volleyball ins Gesicht und auf die Brille gekommen. Ich und meine Augen habens dank Kunststoffgläsern fast unbeschadet überstanden. Leider kann man das nicht gerade von meinen Brillengläsern behaupten. Nun ist meine Frage ist wie man das am besten Versicherungstechnisch klärt. Kann mann as mit Haftplicht oder so machen? Mein Lehrer hat nämlich gemeint dass das mit Brillen und Schulsport immer so eine sache ist und eigentlich nicht mehr übernommen wird.


    thx 4 help


    mfg
    maximt

  • Hm, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass keiner für den entstandenen Schaden aufkommt. Wenigstens anteilmässig muss da 'was zu machen sein... Schau doch mal in Euere Schulordnung und/oder Sporthallenordnung. Beauftrage den Lehrer, seine Aussage schriftlich, mit Unterschrift und Stempel, zu geben. Dann einfach mal bei Deiner Haftpflicht (oder der HP Deiner Eltern) einreichen.
    Wolf

    Bright light city gonna set my soul, gonna set my soul on fire

  • Zitat

    Original geschrieben von wolf
    Hm, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass keiner für den entstandenen Schaden aufkommt. Wenigstens anteilmässig muss da 'was zu machen sein... Schau doch mal in Euere Schulordnung und/oder Sporthallenordnung. Beauftrage den Lehrer, seine Aussage schriftlich, mit Unterschrift und Stempel, zu geben. Dann einfach mal bei Deiner Haftpflicht (oder der HP Deiner Eltern) einreichen.
    Wolf


    Also deine Haftpflicht oder die deiner Eltern hat damit rein garnix zu tun. Wende dich an das Schulsekretariat, dort mußt du dann eine Unfallmeldung ausfüllen. Der Schaden der Brille ist selbstverständlich durch die Schule zu ersetzen, es sei den, die Brille wurde vorsätzlich beschädigt.


    Gruß,
    nutellatoast

  • normalerweise muß das die schule (oder deren versicherung) zahlen.


    weil


    du bist mit all deinem hab und gut was auch in die schule gehört und unmittelbar mit schulischen ereignissen zu tun hat versichert. (schulsachen brillen -du selber als mensch(auch auf dem heimweg und auf dem weg in die schule))


    dagegen das du brillenträger bist, kannst du nichts machen, und solange nicht beim sportunterricht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, das brillen abgenommen werden müssen, - haftet die schule


    sollte es jedoch so eine verordnung geben und es hat dir niemand gesagt sieht die sache etwas schwieriger aus
    da muß ersmal geklärt werden wer haftet (schule direkt-lehrer der nicht darauf hingewiesen hat etc.)


    ich würde auf jeden fall mal im rektorat nachfragen, und mir auch die adresse der versicherung von der schule geben lassen.
    einfach um dort nochmal genauere informationen zu bekommen :)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Also die PHV zahlt es nicht!


    Denke mal, die PHV (Privathaftpflicht) wird es nicht übernehmen. Kaputte Brillen gehören zum Ballspielen so wie blaue Flecken zum Box-Sport gehören...


    Hab' mal den Fall gehabt dass ich beim Basketballspielen den Korb "runtergeholt" habe (nicht lachen Jungs & Mädels, war ziemlich teuer!) und die Versicherung hat abgelehnt :(


    Immerhin hatten die Wohl einen echten Basketballexperten im Büro: haben mich auf die Basketballregeln verwiesen, dass Festhalten (anders bekommt man den Korb ja nicht runter...) gegen das internationale Reglement verstösst - und das stimmt :top:

  • Re: Also die PHV zahlt es nicht!


    Zitat

    Original geschrieben von Elefant

    Immerhin hatten die Wohl einen echten Basketballexperten im Büro: haben mich auf die Basketballregeln verwiesen, dass Festhalten (anders bekommt man den Korb ja nicht runter...) gegen das internationale Reglement verstösst - und das stimmt :top:


    recht hast du
    wenn einer aber drunterliegt sollte man sich am korb festhalten
    genauso wenn man mit viel schwung "angeflogen" kommt und die gefahr besteht das man sich bei einem nichtfesthalten hinter dem korb irgendwo verletzt
    zumindest ist das festhalten am korb unter den beiden bedingungen kein regelverstoß



    ck <-- der ebenfalls weiß was er sagt ;)

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