T-Mobile: Xtra-Guthaben auszahlen lassen
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So passt's ...
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…_63_00urteil20001201.html
NACHTRAG 13.09.2006
T-Mobile hat die dritte Sachbearbeiterin ins Rennen geschickt und antwortet mir erneut mit dem Textbaustein, in dem auf die AGB Punkt 7.3 verwiesen wird und warum die aktuellen Urteile keine Relevanz für T-Mobile hätten.
Ich habe jetzt mal das Urteil vom OLG Köln hingeschickt und darauf hingewiesen, dass ich die komplette Korrespondenz notfalls vor Gericht einreichen werde. Nur damit die Leute nicht meinen, sie könnten mich mit dem Wiederholen von Textbausteinen mürbe machen.
Hat jemand schon Infos, ob und wenn ja welche Verbraucherzentrale eine Klage gegen T-Mobile vorbereitet?
NACHTRAG 17.09.2006
Der Kundenservice zwingt mich mit seiner stumpfen Verwendung von Textbausteinen (frecherweise unter Verwendung des Passus "an der Tatsache hat sich leider nichts geändert"), explizit nach Geltung des Urteils vom OLG Köln bei T-Mobile nachzufragen. Das war am Donnerstagabend. Das scheint die Damen so zu beschäftigen, dass diesmal nicht wie üblich am nächsten Tag eine Antwort kam. Ich will nicht hoffen, dass man sich jetzt aufs Ignorieren verständigt hat. Vielleicht eskalieren die das mal an jemanden, der auch eine Aussage treffen kann.
Vom Bundesverband Verbraucherzentrale bekam ich den Hinweis, dass ich mich bitte an meine regionale Verbraucherzentrale wenden solle. Angeblich habe die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits eine Klage gegen T-Mobile eingereicht.
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mir ging's heute im T-Punkt genauso, die junge Dame berief sich darauf, dass die gefällten Urteile Einzelfälle gewesen seien...
Nicht sehr freundlich und nicht sehr kulant von T-Mobile. Zumal sie angeblich seit 1 Monat versuchen, "eine Lösung im Sinne des Kunden zu finden." Ich schätze, die spielen auf Zeit... :flop: -
Ich schätze, die werden überflutet mit Anfragen, seit die Verbraucherzentralen den Musterbrief online gestellt haben und in der Presse über die beiden Urteile berichtet wird. (Streng genommen hat T-Mobile natürlich Recht. Die Urteile beziehen sich konkret auf O2 und Vodafone.)
Bei mir sind die Damen auf Tauchstation gegangen, nachdem ich noch einmal explizit auf das Urteil des OLG Köln hingewiesen hatte. Haben die das nun an ihren Vorgesetzten eskaliert oder will man das aussitzen? Werde demnächst wohl noch mal eine Erinnerung hinsenden müssen.
Die große Frage, die sich mir stellt (sofern T-Mobile nicht von selber einlenkt): Sollte ich das Guthaben im Januar 2007 verfallen lassen oder ist auch schon der drohende Verfall Grund für eine Klage? (Bin rechtsschutzversichert, aber da muss ja immer erst ein Vorfall eintreten.)
Die Verbraucherzentrale NRW hat mir heute übrigens geantwortet, sie beabsichtige keine Klage einzureichen, weil man von einer freiwilligen Aktion seitens T-Mobile ausgehe.
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Wartet jetzt T-Mobile darauf, bis offiziell ein Urteil wie im Fall Vodafone steht?
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Das ist schwer zu sagen. Dazu müsste ja erstmal jemand klagen. Die Verbraucherzentrale NRW schon mal nicht, evtl. die VZ Baden-Württemberg. Normale Kunden werden sich wahrscheinlich zweimal überlegen, ob sie wegen relativ geringer Streitwerte vor Gericht ziehen. Lohnt sich der Aufwand, selbst wenn es um 100 EUR geht? Oder lieber die Faust in der Tasche ballen und zu den exorbitanten Tarifen das Guthaben abtelefonieren?
Zu den Planungen von T-Mobile gibt es eine hoffnungsvolle, aber schon etwas ältere Meldung.
ZitatWenn alle Fragen geklärt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeitet worden seien, könnten T-Mobile-Kunden nach Ablauf ihrer Karte das restliche Guthaben auf eine andere Karte übertragen lassen und abtelefonieren oder sich auf Wunsch auszahlen lassen.
Damit reagiert T-Mobile-Chef René Obermann auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München, das Ende Juni gegen den Konkurrenten o2 erging.
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Zitat
Original geschrieben von Dexter
Wartet jetzt T-Mobile darauf, bis offiziell ein Urteil wie im Fall Vodafone steht?
Was hat sich denn bei Vodafone geändert? Verfallen Callyas nicht mehr? Oder warten sie erstmal die Widerspruchsfrist auf den Tag -1 genau ab, um dann die nächste Instanz durchzukauen? -
Zitat
Original geschrieben von wgot
Hallo,die sind ganz einfach: ein Urteil gegen Vodafone gilt ausschließlich für Vodafone, selbiges für o2. Urteile gegen D1 und Eplus gibt es nicht.
Zitat[i]Original geschrieben von 0171
Zitat
Das stimmt so nicht, zumindest T-Mob hat schon verloren. Wenn ich mich richtig erinnere, haben sie die erstinstanzliche Niederlage akzeptiert. Sehen die aber offensichtlich als Einzelfall-Urteil... Na, dann sollen sie eben noch ein paar mehr bekommen, wenn sie ihre AGBs Punkt für Punkt vorgeschrieben bekommen möchten...Übrigens gab es auch schon mal ein Urteil gegen E-Plus
Brandenburgisches Oberlandesgericht 1.2.1999, Az 3 U 251/88
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T-Mobile hat sich nun doch bereit erklärt, mir das Guthaben auszuzahlen, nachdem ich ein weiteres Mal angefragt hatte.
Ob's nun an meiner Hartnäckigkeit liegt oder am Urteil des OLG Köln … keine Ahnung. Aber es ist also im Prinzip möglich.
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Also bei mir hat man sich geweigert, das Guthaben zurückzuzahlen. Die in meinen Augen höchst unfreundliche (ob der dauernden Anfragen vielleicht strapazierte?) Mitarbeiterin wies aber (wie zuvor auch schon eine andere) darauf hin, dass das Guthaben nicht bereits mit Ablauf der Message-Time verfällt. An die dreimonatige Message-Time schließe sich noch einmal eine knapp über 100-tägige Zeit an, in der man das Guthaben über die Holine reaktivieren könne. In dieser Zeit werde vielleicht eine anderweitige Entscheidung von T-Mobile in Sachen Verfall gefällt.
Hat jemand Erfahrungen? Kann ich mich auf diese Zusatzfrist verlassen? Dann würde ich erst einmal nicht aufladen und noch abwarten.
Gruß an alle Frühaufsteher
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