(Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass das Thema nicht schon behandelt worden wäre, habe aber über die Suche nichts Passendes gefunden. Ich bitte ansonsten um Hinweis auf den richtigen Thread.)
Ich besitze eine Xtra-Card, die in einem "Notfall"-Telefon verwendet wird. Der Vertrag ist glaube ich über fünf Jahre alt, und ich habe fleißig eingezahlt, um das Telefon weiterverwenden zu können. ("Notfall" heißt, es wird im Grunde nicht damit telefoniert.)
Trotz "mutwilligem" Abtelefonieren sind immer noch ca. 90 EUR auf der Karte. Ich möchte die bei den Minutenpreisen nicht weiter "sinnlos" vertelefonieren, aber auch aus dem Teufelskreis des ständigen Nachladens ausbrechen.
Ich habe mich unter Berufung auf die beiden aktuellen Urteile gegen O2 und Vodafone an den T-Mobile-Kundenservice gewendet. Leider wurde ich dort abschlägig beschieden. Die Urteile seien erstens Einzelfallentscheidungen gewesen (das stimmt) und würden sich zweitens auf den Verfall des Guthabens beziehen. Zudem seien sie nicht auf T-Mobile und deren Produkte übertragbar. Verwiesen wurde ich zudem auf Punkt 7.3 der AGB.
Zitat7.3 Im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf dem Xtra-Konto bestehendes Guthaben verfällt, es sei denn, die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch T-Mobile aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen, durch den Kunden auf Grund eines von T-Mobile zu vertretenden Grundes oder durch den Kunden gemäß Ziffer 14.2 dieser Bedingungen.
Was heißt nun genau "Beendigung"? Eine Kündigungsanfrage "verstand" man zunächst nicht. Ich könne doch einfach die Karte "auslaufen" lassen?
EDIT: Gefunden!
Zitat11.2 Das Vertragsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der MessageTime.
Hat jemand weitere Informationen parat, etwa ob eine Verbraucherzentrale gerade eine Klage gegen T-Mobile vorbereitet?
Ich bitte außerdem um Verständnis, dass ich keine Diskussion über Sinn und Unsinn, über Moral und was weiß ich vom Zaun brechen möchte. Mir geht es allein um die rechtlichen Aspekte.