eine bekannte wollte über m...l ein handy auf ratenzahlung, ohne vertrag erwerben. ihre kreditwürdigkeit wurde auch geprüft. das in betracht kommende handy wurde ohne jeden bescheid geliefert. mittlerweile war dieses aber nicht mehr gewünscht und sie hat es zurück gehen lassen. jetzt verlangt aber m...l für leistungen retouren 33,23 euro. ist das so rechtens. mir persönlich ist nur bekannt das man 14 tage zeit hat um von einem kaufvertrag, der noch nicht einmal zustande kam, zurück zu treten. für euren rat wäre ich dankbar.:(
nachbelastung erlaubt?
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Mein Rat: schlage mal bzgl. Meisl im Werbeforum bei TT und HK nach.
Aktuell findest Du passende Threads dort. Anscheinend setzen sich die Meisl-Brothers gerne über geltendes Recht hinweg. -
Ich nehme mal an das das m...l - Meisl heißen soll.
Der Name ist hier so ziemlich jedem bekannt. Im eher Negativen Sinn allerdings. Bisher gibt es hier kaum Diskussionen zu dem Thema, aber wenn man im "alten HK" mal zu diesem thema sucht, dann können einem die Augen übergehen :).
Zum Thema: Erlaubt ist so ziemlich gar nix was die machen. Aber ohne Anwalt wirst Du noch viel Ärger mit dem Verein haben. Da nützt es gar nix, auf die Rechtslage hinzuweisen. da wird dann mal kurz eine Entschuldigung geschickt (wenn Du glück hast) und eine Woche später kommt die nächste Rechnung. Auf Privatem Weg ist da gar nix zu machen.
Ergo:
1. Du bist im Recht, und mußt nix zahlen.
2. Meisl ist das Wurscht.
3. Mach Dich auf eine lange - zermürbende Streiterei gefasst.
4. Ohne Rechtsanwalt, keine chance. Auch in 10 jahren wir der noch Rechnungen schicken, wenn Du dem nicht sofort die volle Breitseite verpasst.Viel Glück. Du wirst es brauchen.
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Zitat
Original geschrieben von Brainstorm
1. Du bist im Recht, und mußt nix zahlen.
2. Meisl ist das Wurscht.
3. Mach Dich auf eine lange - zermürbende Streiterei gefasst.
4. Ohne Rechtsanwalt, keine chance. Auch in 10 jahren wir der noch Rechnungen schicken, wenn Du dem nicht sofort die volle Breitseite verpasst.Viel Glück. Du wirst es brauchen.
Namd !Zu
1. : Stimmt vollkommen
2. : Stimmt (mit einschraenkung, siehe unten :p)
3. : Denke nicht
4. : Leider ja....Ich wuerd da sofort nen Anwalt schreiben lassen. Da duerfte dann ziemlich schnell ruhe sein.
Da du rechtlich auf der sicheren bist, kannste einem Rechtsstreit recht gelassen entgegen sehen, macht eh alles der Anwalt dann.
Da die meisls jedoch wissen duerften, auf was sie sich einlassen wuerden werden die keinen Rechtsstreit mitgehen. Das wird zu teuer. Ueberhaupt duerfte eh kein Gericht einen solchen Streitwert annehmen...Wobei ich nur wieder (Gebetsmuehlenartig) schreiben kann, wer mehr mit Mobilfunk macht, oder/und gerne bestellt, egal ob online, schriftlich oder telefonisch, und keine Rechtschutzversicherung hat, handelt grob fahrlaessig. Sowas kann richtig ins Geld gehen, auch wenn man recht hat.....
Gruesse
CHarlie
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also ein anwalt wäre meiner bekannten laut ihrer aussage wohl zu teuer und sie überlegt ob sich nicht einfach zahlen soll. ich habe ihr davon abgeraten und dafür den verbraucherschutz empfohlen. wäre dies eventuell eine lösung?
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Also zahlen würde ich nicht.
Wie schaut es bei einem Anwalt aus? Solange es nicht zum Prozess kommt, müsster dieser doch auch selber gezahlt werden? Also nein - wenn kein Anwalt als Freund da.
Aber du bist im Recht.
Dein Erfolg: Öffentlichkeit schaffen. Schreibe immer wieder hier, bei HK, bei teltarif.de und was du sonst noch kennst. Dokumentiere alles in diesen Foren gut. (Das dient zum Druck aufbauen als auch als Warnung vor potentiellen weiteren Opfern)!
Mail mal an die Connect sowie verschiedene weitere Zeitschriften wie ct, Internet world, etc.......... und schildere dein Problem.
Vielleicht gibt es ja auch eine lokale Tageszeitung, der du dein Problem kurz schildern kannst.Dann weise Meisl noch darauf hin, welche Schritte du unternimmst.
Irgendwann müsste der Druck für Meisl so hoch sein, dass sie aufgeben.
Grüsse und viel Erfolg
Stefan
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Hallo,
also wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, dann kann Meisl Rechnungen schreiben so viel er will, das ist egal und somit braucht sie auch keinen Rechtsanwalt, ausser vielleicht Meisl klagt, aber das muss er ja erst mal tun!
Aber warum soll den hier kein Vertrag zustande gekommen sein, das ist unklar!
Und wenn ein Vertrag zustande gekommen ist und sie das Handy binnen 14 Tagen zurück geschickt hat und der Wert des Handys höher als 40 Euro ist, dann sind auch keine Versandkosten von ihr zu entrichten.
Ist es den ein Kreditvertrag und wenn ja wurde schon geld vom Konto abgebucht bzw. bezahlt?
Alle Aussagen in diesem Threat sind spekulation und nicht wirlich hilfreich weil "wir" alle darüber zu wenig wissen! Rechtsanwälte etc. muss man nur einsetzen wenn eine Situation entstanden ist, die rechtlicher Aufklärung bedarf, und zwar mehr als "normale" Menschen aufklären können (okay, kleiner Anfall von Belehrungsmodus, grins).
Bei einer genaueren Schilderung des Falls kann ich gerne näher Auskunft geben, denn mein Freund ist da recht gut bewandert (fast fertiger Jurist)
Karl
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Wieso gehst Du davon aus, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist?
Du bzw. Deine Bekannte haben bei meisel bestellt und diese haben geliefert:
Angebot + Annahme = (zunächst) wirksamer KVEs ist richtig, dass man in bestimmten Konstellationen (Fernabsatzgeschäfte §312b BGB) ein Widerruf oder Rückgaberecht zusteht, aber es gibt da auch noch den §357 BGB:
2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Es kommt also darauf an was ihr mit meisl verhackstückt habt bzw. was evtl. im Vertrag oder den AGB`s steht.
Ohne Kenntnis der kompletten Sachlage kann man darüber kein genaues Urteil bilden.
Und ganz nebenbei:
Meisl macht sicherlich viel Mist aber jeden sofort zum Anwalt zu jagen ist IMHO auch nicht das Maß aller Dinge...Gruß
CH -
Re: Rechtsschutzversicherung
ZitatOriginal geschrieben von semmi
Charlie_D:Ich waere Dir dankbar, wenn Du mir folgende Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung beantworten kannst:
was kostet so eine Rechtsschutzversicherung eigentlich, welche ist gut, wo sind die Unterschiede, was sollte man beachten?Namd !
Da wir jetzt ja im Werbung sind, und es fuer die allgemeinheit auch interessant sein dürfte:
Das ist so pauschal ein bisschen schwer zu sagen. Rechtschutzversicherungen gibts so viele wie Versicherungsgesellschaften, und genauso unterschiedlch sind deren Leistungen. Das Preisspektrum is da aehnlich gefaechert, das geht beim Verkehrsrechtschutz los (der ist dann oft sogar beim Mitgleidsbeitrag fuer nen Autoclub dabei, gilt dann aber meist nur für EIGENE Autos, also nicht fuer geliehene, usw...!!) und geht wohl hoch bis um die 250€ im Jahr fuer Vollrechtschutz mit allem.Bei vielen Gesellschaften kannste deinen Rechtschutz auch recht frei konfigurieren. Ich hab z.B. keinen Mieterrechtschutz, weil ich ein eigenes Haus habe, dafuer hab ich aber Streitigkeiten mit Ämtern mit dabei (Bin Sportschuetze, und als Waffenbesitzer schadet ein Rechtschutz für Ämterstreit nie !!)
Einige Anwälte die ich kenne (habe beruflich oft mit welchen zu tun) halten z.B. die AdvoCard von der Volksfürsorge für sehr gut, weil die relativ Kulant sein sollen, was jetzt auch nicht so klare Sachen angeht.
Ich bin mit denen (bisher) auch immer hochzufrieden gewesen !Der ablauf bei RA ist dann folgendermassen: Das Vorgespraech, also da wo du ihm den Vorfall schilderst, ist Grundsaetzlich mal mit abgedeckt, ebenso die Rechtberatung, wenn Du dir nicht sicher bist, ob das so passt oder nicht. Wenn Du dich mit Ihm dann einigst, dass er tätig wird, schreibt er deine Versicherungsnummer auf, und setzt sich dann mit denen in Verbindung. Fertig.
Dann läuft die Maschinerie los, und gut.
Gewinnst Du, muss eh der Gegner zahlen und alles ist gut, gewinnst Du nicht, zahlt die Versicherung, die Anwaltskosten und auch alles ist gut.Aber wie gesagt, oft reicht auch schon ein simpler Brief vom Rechtsanwalt, dass z.B. die Rechnung aus diesen und jenen Gründen nicht gerechtfertigt ist, Du sie nicht zahlen wirst, und er sogar noch deinen RA mit bezahlen muss.
Viele, die solche Geschäftspraktiken haben, wissen ganz genau wie sie dran sind, und probieren halt, die unwissenden Kunden zu "bescheissen".
Mal ehrlich: 30 EUR zahlt doch die Mehrheit und haellt die Klappe, oder ??
Nur: Wenn man nicht gegen solche scharzen Schaafen angeht, machen die das immer wieder...Gruesse
Charlie
P.S.: Nein, ich bin kein Versicherungsvertreter
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