Aktuelles Urteil des BGH zu Deaktivierungsgebühr

  • Gerade bei heise gefunden:


    Zitat

    Bundesgerichtshof kippt Abschaltgebühr für Mobiltelefonanschluss


    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Erhebung einer besonderen Gebühr für die Abschaltung eines gekündigten Mobiltelefonanschlusses für rechtswidrig erklärt. Geschäftsbedingungen.
    [...]


    Grüsse


    Stefann

  • Das es sich hier um ein Urteil handelt, haben sich auch alle Anbieter zu diesem Urteil auch zu richten. Sollte dennoch ein Anbieter diese Gebühr entrichten, so könnte das zum Nachteil des Anbieters werden.


    Ich denke mal, daß jetzt keiner der Anbieter diese Gebühr mehr berechnen wird.


    Wer ausser Talkline und Victor Vox hat diese Gebühr denn noch berechnet?

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Das es sich hier um ein Urteil handelt, haben sich auch alle Anbieter zu diesem Urteil auch zu richten. Sollte dennoch ein Anbieter diese Gebühr entrichten, so könnte das zum Nachteil des Anbieters werden.


    Ich denke mal, daß jetzt keiner der Anbieter diese Gebühr mehr berechnen wird.


    Wer ausser Talkline und Victor Vox hat diese Gebühr denn noch berechnet?


    die allseits geliebte mogelcom hat noch mitabgezockt...:)


    aber damit ist es ja jetzt wohl vorbei. :)


    tschüss,
    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Und weiter geht´s


    Das die sogenannte Deaktivierungsgebühr nivht mehr berechnet werden darf, habe ich diesbezüglich noch eine Frage an die Hobby Juristen unter uns.


    Was passiert eigentlich wenn die Anbieter wie z.B. Victor Vox, Talkline und Mobilcom die Deaktivierungsgebühr umbenennen und weiter berechnen.


    Ist das dann rechtens ?

  • Ähm - habe ich jetzt einen :gpaul: ? Ich dachte eigentlich, ein solches Urteil gäbe es schon längst, daher haben ja die meisten Provider (und die Netzbetreiber sowieso) schon seit längerer Zeit keine solche Gebühr mehr... Oder war das etwas anderes? :confused:

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Hallo,


    meine Mutter hat bis Anfang Juli noch einen D2 Talkline Vertrag laufen, den hatte sie im Frühjhar gekündigt.
    Daraufhin kam eine schriftliche Bestätigung, dass dann und dann die karte deaktiviert wird und die anfallenden Kosten vom Konto abgebucht werden.
    Als Antwort bekamen sie von meiner Mutter schriftlich mitgeteilt, dass eine Deaktivierungsgebühr nicht erlaubt wäre und siehe da:
    es kam eine 0815 Kündigungsantwort zurück, diesmal ohne die Forderung der Deaktivierungsgebühr.


    Die vorangegangenen Urteile waren von Landesgerichten gesprochen wurden - soweit ich mich richtig erinnere.
    Diese aktuelle Urteil ist nun vom Bundesgerichthof, darin liegt der Unterschied.


    Thorsten

  • Aaaalso, was soll man jetzt machen,


    Rechnung schriftl. wiederrufen oder Rechnung von der Bank zurück buchen lassen?


    Oder doch lieber gleich zum Anwalt?

  • Um grad noch die "Frage an die Hobby-Juristen" zu beantworten:
    Es gibt ein Umgehungsverbot gem. § 306a BGB:
    "Die Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden."


    Ich denke, dass eine Umbenennung der Deaktivierungsgebühr unter dieses Umgehungsverbot fällt und damit rechtwidrig wäre.


    Sollte dies nicht der Fall sein, vergebt mir bitte...bin erst im 2. Semester.;)


    Liebe Grüße


    Venga

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