Anders herum könnte man auch dem Käufer die Schuld zuweisen, dass er diverse Mätzchen mit dem Laptop durchgeführt hatte. Das Experiment aber gescheitert ist und jetzt nur eine Ersetzung sucht.
Hermes will für beim Versand beschädigten Laptop nicht entschädigen
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Hallo,
mal eine Frage. Hat Shani Ace nicht Ansprüche dem Verkäufer gegenüber? Immerhin hat der den Laptop als funktionierend verkauft und die Kiste geht nicht. Warum? Mir doch egal, soll sie sich drum kümmern. Ich würde mich nicht mit Hermes auseinandersetzen sondern mit der Verkäuferin. Ob sie das nun falsch verpackt, kaputt verkauft oder sonstwas hat, ist ja nicht mein Problem. Das ist zwar ein Privatverkauf ohne Garantie, aber die Sache muß trotzdem in dem beschriebenen Zustand sein.
bastian
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Wirklich, sehr hilfreich, die beiden letzten Postings.
Ich wüsste nicht, was für "Experimente" ich damit gemacht haben sollte - vor Allem, da der Laptop direkt nach Empfang defekt war.
Aber vielleicht macht Hiddenpower ja solche Betrügereien - nicht von sich selbst auf andere schliessen!Goodzilla: Ich wollte ihn ja bei ihr abholen, insofern kann ich mir kaum vorstellen, dass er vorher schon defekt war.
diego206: Nein, der Laptop war erstmal in dieser braunen Papp-Hülle verpackt, die eigentlich recht stabil ist und trotzdem zerdellt ist, siehe Fotos.
Drumherum war dann jede Menge Altpapier.Gibbs: Vielen Dank für die Telefonnummer! Da wird gleich mal morrgen angerufen. :top:
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Zitat
Original geschrieben von Shani Ace
Wirklich, sehr hilfreich, die beiden letzten Postings.
Ich wüsste nicht, was für "Experimente" ich damit gemacht haben sollte - vor Allem, da der Laptop direkt nach Empfang defekt war.
Aber vielleicht macht Hiddenpower ja solche Betrügereien - nicht von sich selbst auf andere schliessen!@ShaniAce
Bitte nicht falsch verstehen. Das war eine Rückantwort auf die glorreiche Idee von Goodzilla. Es war kein persönlicher Angriff auf Dich.
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Zitat
Original geschrieben von bastian_S
Hallo,mal eine Frage. Hat Shani Ace nicht Ansprüche dem Verkäufer gegenüber? Immerhin hat der den Laptop als funktionierend verkauft und die Kiste geht nicht. Warum? Mir doch egal, soll sie sich drum kümmern. Ich würde mich nicht mit Hermes auseinandersetzen sondern mit der Verkäuferin. Ob sie das nun falsch verpackt, kaputt verkauft oder sonstwas hat, ist ja nicht mein Problem.
Nein. Wenn das Ding tatsächlich seinen Defekt erst auf dem Transportwege bekommen hat, liegt eine zufällige Verschlechterung der Kaufsache vor, die den Verkäufer, sofern kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, völlig egal sein kann, da beim Versendungskauf wie er hier vorliegt die Preisgefahr mit Übergabe der Kaufsache an den Frachtführer auf den Käufer übergeht.
Sollte die Sache natürlich schon bei Abgabe bei Hermes den Defekt aufgewiesen haben, dann wäre grds. die Mängelhaftung des Verkäufers eröffnet.
Aber dies ist wohl noch schwieriger nachzuweisen als der Nachweis eines Transportschadens.
Die Verkäuferin könnte höchstens die leistungsbezogene Nebenpflicht der ordnungsgemäßen Verpackung verletzt haben. Aber auch das ist Tatfrage.
ZitatDas ist zwar ein Privatverkauf ohne Garantie, aber die Sache muß trotzdem in dem beschriebenen Zustand sein.
Mit dieser Ansicht stehst du ziemlich alleine dar...
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Mal ein Tipp ganz am Rande: Wenn man den Rechner noch hochfahren hört, mit windows startupsound usw. - da ist es nicht unwahrscheinlich das einfach nur das Display Kabel von dem Sockel rausgerutscht ist... also einfach mal externen Monitor anschließen, gucken wass passiert oder mal Chassy aufschrauben uns Sitz des Kabels überprüfen.
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Zitat
Das ist zwar ein Privatverkauf ohne Garantie, aber die Sache muß trotzdem in dem beschriebenen Zustand sein.
ZitatOriginal geschrieben von booner Mit dieser Ansicht stehst du ziemlich alleine dar...
Warum steht er mit dieser Ansicht alleine dar? Kannst du das bitte näher erläutern. M.E. muss doch ein verkaufter Artikel in dem beschriebenen Zustand beim Verkäufer ankommen. Ansonsten könnte man ja z.B. gebrauchte Ware als neu verkaufen, oder täusche ich mich da? -
Zitat
Original geschrieben von Tha Masta
Mal ein Tipp ganz am Rande: Wenn man den Rechner noch hochfahren hört, mit windows startupsound usw. - da ist es nicht unwahrscheinlich das einfach nur das Display Kabel von dem Sockel rausgerutscht ist... also einfach mal externen Monitor anschließen, gucken wass passiert oder mal Chassy aufschrauben uns Sitz des Kabels überprüfen.
Auf dem Laptop war ja wie schon geschrieben kein OS drauf, und dass das Display beschädigt wurde, ist relativ wahrscheinlich, da auf dem Deckel eben Haarrisse waren, die vorher nicht drauf waren (laut Aussage des Users).Ich vertraue dem user wie gesagt eher, weil ich es ja zuerst abholen wollte, zwar konnte der Verkäufer dann erst ein paar Tage später, aber die Abholung abgelehnt hat er nicht.
@BernieP: Natürlich muss die Ware ankommen wie beschrieben, aber wenn der Versandservice den Schaden verursacht, ist er auch dafür verantwortlich, und nicht der Verkäufer.
Der Fall mit als neu verkaufter gebrauchter Ware ist doch völlig anders, da wird die Verschlechterung wohl kaum auf dem Versandweg eintreten können.
HiddenPower: Sorry, da hatte ich dich missverstanden - dann nehme ich den Teil aus meinem vorigen Posting natürlich zurück.
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Zitat
Original geschrieben von BernieP
Warum steht er mit dieser Ansicht alleine dar? Kannst du das bitte näher erläutern. M.E. muss doch ein verkaufter Artikel in dem beschriebenen Zustand beim Verkäufer ankommen. Ansonsten könnte man ja z.B. gebrauchte Ware als neu verkaufen, oder täusche ich mich da?Och, immer wieder gerne
Weil der Verkäufer, wenn er die Mängelrechte des Käufers wirksam abbedungen hat, für Mängel der Sache nur haftet, wenn die Grenze des arglistigen Verschweigens hinsl. des Mangels überschritten wurde oder er eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.
Ergo bleibt eine nicht unerhebliche Grauzone, in der ich "schlechte Ware" legal verkaufen kann, insbesondere wenn ich die Sache nicht geprüft habe, von den Mängeln also keine Kenntnis habe, und gleichzeitig die Mangelfreieheit oder bestimmte, infolge der Mangelhaftigkeit doch nicht gegebene Eigenschaften nicht erwähnt habe.
In der Praxis ist diese Zone recht groß, da den Käufer hinsl. der doch die Mängelrechte eröffnenden Umstände die Darlegungs- und Beweislast trifft.
Das mag einem Großteil als unbillig und wider dem gesunden Menschenverstand erscheinen, es ist aber nunmal so.
Der geneigte Leser darf sich hier vertiefen:
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Zitat
Original geschrieben von Shani Ace
Goodzilla: Ich wollte ihn ja bei ihr abholen, insofern kann ich mir kaum vorstellen, dass er vorher schon defekt war.Schreibe ich Klingonisch oder in der Sprache der Wraith?
Ich habe nicht geschrieben, daß das NB defekt war sondern daß die Verkäuferin das funktionierende NB falsch/ungeeignet/unsachgemäß eingepackt hat und somit sie die Schuld am Defekt trägt.
Ein Beispiel um es etwas deutlicher zu machen: Ich verkaufe Dir einen (lebenden) Goldfisch, und schicke Dir diesen einzeln in einem Pappkarton - ohne die Tüte mit Wasser und O². Wenn Du ihn auspackst, ist er tot und vertrocknet und Du wirst bei mir Terror machen was das soll und ob ich Dich vera*****en will, denn auf diese Weise kann man ja logischerweise keinen lebenden Fisch transportieren...
Warum siehst Du das beim Notebook anders? :confused:
Laß Dir von Hermes schriftlich (!) geben, daß die Verpackung nicht geeignet war. Zusammen mit einer Kopie dieses Schreibens forderst Du von der Verkäuferin die Rückabwicklung des Geschäfts - u.U. mit dezenten Hinweisen auf Anwalt usw.
Mir ist durchaus klar, daß Du aus emotionalen und sozialen Beweggründen lieber gegen die große Firma Hermes vorgehen möchtest anstatt gegen die kleine private Verkäuferin, aber das ist nun mal der juristisch logischere, korrektere und erfolgsversprechendere Weg.
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