Hermes will für beim Versand beschädigten Laptop nicht entschädigen

  • Hallo allerseits,


    ich wende mich an euch, nachdem sich das Problem bisher nicht auf gewöhnliche Art und Weise lösen ließ.


    Ich hatte Ende Mai von einem TT-User einen Laptop für 400,- EUR inkl. Versand gekauft. Nachdem ich ihn erst abholen wollte und es dann zeitlich doch nicht so gut passte, haben wir uns auf Versand geeinigt.


    Dann lief alles ganz normal, ich überwies und er schickte den Laptop dann per Hermes los.
    Als der Paketbote mich dann am 08.06.2006 morgens aus dem Bett klingelte, nahm ich mit großer Freude das Paket entgegen.
    Kurz darauf packte ich das Teil aus und wollte es in Betrieb nehmen, bzw. erst einmal XP etc. draufinstallieren, da alles von der Vorbesitzerin gelöscht wurde.
    Jedoch zeigte das Display nichts an, obwohl man hörte, dass das Gerät lief.
    Daraufhin schrieb ich ihn natürlich an, er verstand mich aber erst falsch und meinte, ich müsse ja noch das OS installieren - aber nach kurzer Zeit wurde klar, dass das Display nicht mehr funktionierte, dies vorher aber getan hatte (wir hatten ja ursprünglich Abholung ausgemacht, insofern ist ein Betrug ihrerseits auszuschliessen).
    Nur ein einziges Mal bekam ich eine Anzeige, sonst zeigte das Display nie wieder in unzähligen Versuchen etwas an, auch Akku laden etc. brachte natürlich nichts.


    Also wandten wir uns an Hermes, bzw. er tat das, da laut AGBs nur der Auftraggeber (=Verkäufer) Ansprüche gegen Hermes geltend machen kann, wobei mich interessieren würde, ob das so wirklich rechtens ist - wenn Hermes meinen Laptop schrottet, habe ich dann nicht Schadensersatzanspruch denen gegenüber? Können die das wirklich durch AGBs, denen ich als Empfänger nie zugestimmt habe, ausschliessen?


    Wir gaben also eine Schadensmeldung an Hermes raus, inklusive haargenauer Beschreibung des Vorfalls, also wie ich den Schaden bemerkte, Fotos von dem Ganzen, auch Fotos vom Karton, der Dellen hatte, die vor dem Versand laut Verkäufer nicht vorhanden waren.
    Mir fiel daraufhin noch auf, dass der Laptop auf dem Deckel, also direkt hinter dem Display, ganz feine Risse hatte, die man auf den ersten Blick nicht sah. Jedoch wurde es bei genauerer Betrachtung deutlich und passte zu einem beim Transport entstandenen Displayschaden.
    Und dabei sollte erwähnt werden, dass der Laptop sehr gut verpackt war, er war von einer Papp-Halterung umgeben, das Ganze in einem recht stabilen 60x60 Karton mit Füllmenge: Papier.
    Jedoch hatte auch die Papp-Halterung Dellen aufzuweisen, die vorher wohl nicht dort waren.


    Hermes wollte dann allers gesammelt bei ihr abholen, weshalb ich ihr meine schriftliche Erklärung + Laptop zuschickte (sowie Fotos per Email).
    Am 30.06. wollten die dann einen Kontoauszug, auf dem ersichtlich ist, dass ich ihr damals 400,- EUR überwiesen habe, er schickte ihnen dann einen Screenshot vom Online-Banking.


    Dann wollten die den Karton auch haben und der Paketbote holte ihn am 14.7. (habe eine Quittung erhalten) auch ab, jedoch wollte der Hermes-Mann einen "Koffer" abholen, was ihn und mich verwunderte.
    Schliesslich gab ich ihm den Karton mit und bekam eine Quittung für die Rücksendungsquittung über die "Weiterleitung an das Versandhaus".
    Unten steht dann noch: "Bitte die Quittung bis zur Gutschrift der Rücksendung aufbewahren!
    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an ihr Versandhaus!"


    Das mit dem Versandhaus ist etwas verwirrend, da war wohl die Verkäufer gemeint.


    Während Hermes Ende Juli immer noch nichts bei ihr abgeholt hatte, schrieb ich denen einen Beschwerde mit der Bitte, dass man die Sache doch etwas schneller lösen solle, einmal als Brief und einmal als Email.
    Auf die Email bekam ich die Antwort, dass die die Verkäufer am 25.07. gebeten hatten, die Ware im nächstgelegenen Paketshop abzugeben, dies hatte er dann auch ein paar Tage später gemacht.
    Auf den Brief bekam ich Tage später eine Standardantwort, wie ich vermute, denn die sind dort überhaupt nicht auf mein Schreiben eingegangen, sondern wiesen nur darauf hin, dass nur der Auftraggeber Ansprüche gegen Hermes geltend machen könne :rolleyes: - was ich ja lange vorher wusste, mir ging es darum, dass die mal Tempo machen, vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass ich bis dato sehr viel per Hermes verschickte und die auf diese Weise einen regelmäßigen Kunden verlieren.


    Dann kam erst einmal eine lange Zeit nichts mehr, rief Hermes am 24.08. dann die Verkäufer an, also 3 Wochen nachdem Hermes die Sachen von ihr erhalten hatte!
    Angeblich lag die Verzögerung teilweise daran, dass die zuständige Sachbearbeiterin, die das Paket empfangen sollte, Urlaub gehabt hatte. Dadurch ergab sich eine Verzögerung.
    Dann hat der gute Mann gesagt, dass er das Ganze dem zuständigen Leiter auf seinem Schreibtisch legen werde und er die Verkäufer dann bald möglichst kontaktiert.


    Nun hat er letzte Woche einen Brief von Hermes bekommen (er war 14 Tage nicht daheim und hat ihn deshalb erst heute gelesen):
    Das Ergebnis ist leider nicht gerade erfreulich. Hermes will nicht zahlen. Sie zahlen deswegen nicht, weil sie als Hauptgrund nennen, dass der Empfänger bei Empfang des Paketes nicht ordnungsgemäß den äußerlichen Schaden beim Paketzusteller reklamiert hatte. Und darauf beruht sich Hermes.


    Dazu muss man sagen, dass der Karton linienförmige Dellen hatte, die man aber nicht direkt als Schaden wahrnimmt, da das Paket ziemlich groß ist und die Dellen nicht auf allen Seiten vorhanden sind.
    Da sie nicht so auffällig sind und es morgens/vormittags war und ich gerade aufgewacht war, als der Paketbote kam, somit noch schlaftrunken war (weiß nicht, ob man das so als Grund schreiben kann), fiel mir das natürlich nicht auf.
    Desweiteren hatte ich nicht damit gerechnet, dass etwas damit nicht stimmt - man erwartet von einer großen Versandfirma ja schon, dass sie den Inhalt der Pakete in heilem Zustand liefert.
    Erst als ich den Laptop auspackte und den Defekt feststellte und die Verkäufer kontaktiert hatte und er meinte, dass er vorher funktionsfähig war und ob der Karton irgendwelche Spuren aufweist, schaute ich nach.
    Gerade bei solch relativ unauffälligen Dellen kann man ja erst bei Inbetriebnahme des Gerätes feststellen, dass der Versand nicht ordnungsgemäß verlaufen ist, und der Paketbote wartet ja nicht, bis man das Gerät getestet hat. :rolleyes:
    Das ist ja schon ganz schön erschütternd, dass die das ablehnen - ob man es direkt oder erst im Nachhinein festgestellt hat, ändert doch auch nichts daran, dass die den Laptop geschrottet haben. :mad:



    Was kann man nun tun? Die Verkäufer wird auf jeden Fall schriftlich widersprechen, inkl. einer Beschreibung von mir über den Hergang der Paketübergabe und weshalb ich nicht direkt bei Erhalt den Schaden gemeldet habe (als das Paket noch nicht geöffnet war :rolleyes: ), siehe voriger Absatz.


    Was würdet ihr mir da raten? Hartnäckig bleiben und hoffen, dass die einlenken? Ehrlich gesagt nervt es langsam auch, über 3 Monate lang meinen 400,- EUR hinterherzurennen, vor Allem, weil 400,- EUR für mich sehr viel Geld sind, das ich jeden Monat gut gebrauchen könnte.
    Sollte man da vielleicht juristische Schritte einleiten? Ich kenne mich da leider nicht sonderlich aus, habe auch keine RV.
    Meint ihr denn, dass der Passus in den AGB über Ansprüche gegenüber Hermes wirklich rechtens ist? Kann ich da nichts gegen Hermes unternehmen? Die AGBs können doch kein Freibrief für ein solches Verhalten sein...



    Wäre dankbar für jede Hilfe, damit dieser Alptraum endlich ein Ende hat.



    Gruß,



    Azad

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Soweit ich weiß ist das korrekt. Den Vertrag (um nichts anderes geht es ja) hat der Absender mit Hermes geschlossen. Was dann wem gehört was drin ist, ist egal.


    Ich würde mich mal bei einem Anwalt erkundigen, inwieweit da was machbar ist.


    Ich denke das prinzipiell die Verpackung nicht geeignet war. Wenn man den Transportschaden nicht von außen gesehen hat, muß wohl die Umverpackung zu weich gewesen sein. Und Papier ist nicht unbedingt als Füllmaterial gedacht. Aber das kann ich sogenau nicht aus der Entfernung beurteilen, dazu müßte man mal den Karton anschun.


    MfG Kai

  • Der Karton war 60x60 cm groß und sehr gut gefüllt mit Papierschnipseln, Dellen hatte er außern schon, nur vermutet man da nicht direkt einen Schaden, da solche Dellen auch beim Aufbewahren eines Kartons daheim entstehen können.


    Fotos sind temporär offline.


    Zu der Sache mit dem Vertrag: Ja, das ist AFAIK normalerweise so richtig, aber nicht, wenn ein Vertrag bspw. gegen das Gesetz verstösst.
    Ich kenne mich da wie gesagt kaum aus, finde es aber eigenartig, dass der Versender Ansprüche geltend machen soll, wenn der Empfänger doch den Schaden hat.
    Nach meiner Logik dann der Empfänger Schadensersatzanspruch gegenüber Hermes.
    Aber ich bin wie gesagt kein Jurist.

    Vertrauensliste


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  • Also daß Du keine Handhabe hast sondern nur die Verkäuferin ist korrekt, denn sie hat einen Liefervertrag mit Hermes geschlossen, nicht Du. Insofern ist das so korrekt daß nur sie als Gesprächspartnerin Hermes gegenüber auftreten kann. Daß es um Deinen Laptop geht ist dabei nicht entscheidend.


    Ansonsten sind die Verpackungsvorschriften der Lieferdienste meist utopisch - da stehen Sachen wie "das Paket muß einen Fall aus 1 Meter Höhe aushalten". Was genau bei Hermes im Kleingedruckten steht weiß ich nicht, aber ich würde das mal nachlesen. Ohne jetzt einen Keil zwischen Dich und Deine Verkäuferin treiben zu wollen, aber 99,99999% aller Pakete sind nicht so verpackt wie sie es sein müßten, wenn man das genau nimmt. Damit stellt sich natürlich die Frage ob das Ding so verpackt war wie es sein sollte - oder ob Hermes gemäß seinem Kleingedruckten tatsächlich argumentieren kann daß die Verpackung unzureichend war.


    Ich sehe Hermes hier allerdings auch moralisch in der Schuld, denn wenn die Verkäuferin glaubwürdig ist hat ja offenbar tatsächlich der Lieferdienst Mist gebaut.


    Bei 400 EUR wäre tatsächlich zu überlegen ob man da juristisch weiter machen muß wenn sich anders kein Einlenken von Hermes herbeiführen läßt. Blöderweise gehst Du bei solchen Dingen immer erstmal in Vorleistung, denn wenn Hermes nicht zur Zahlung verpflichtet wird hast Du auch noch die Kosten für den Anwalt an der Backe, und eventuelle Gerichtsgebühren. :mad:


    Vielleicht weiß einer der Juristen hier mehr darüber ob und wie es Sinn macht sich zu wehren.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ok, dann weiß ich Bescheid wegen dem Anspruch.
    Dass derart utopische Anforderungen gestellt werden, wusste ich garnicht, das macht einem ja erst Recht Angst.


    Ist wirklich schockierend, auf welche Art und Weise Unternehmen versuchen, sich aus ihrer Schuld herauszuwinden.
    Vor Allem, wenn Ihnen dies auch noch juristisch ermöglicht wird - da läuft gehörig etwas schief.


    Also ich kann es mir nicht leisten, 400 EUR einfach so als zum Fenster herausgeschmissen zu betrachten - evtl. sollte ich mal eine Rechtsberatung machen lassen?
    Bringt der Abschluss einer RV bei einem eventuellen Prozess etwas?


    Ich denke mal, das Ausschlachten des Laptops und der Einzelverkauf der Teile wird nicht so viel bringen, oder?


    Es handelt sich um einen Gericom Hummer Advance 2560 XL.


    Hermes hat den Laptop übrigens bisher auch noch nicht zurückgeschickt.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • So wie ich das sehe, hat Shani doch eigentlich gar keinen Anspruch gegenüber Hermes. Der Verkäufer hat sich doch für Hermes entschieden, hat mit Hermes einen Vertrag und hat Hermes bezahlt (Bestimmt das 3,70 € Sonderangebot... :rolleyes: ).


    Such doch mal im BGB wie die Sache mit dem Gefahrenübergang geregelt ist, wenn man keine AGBs hat (es gibt dann einen bestimmten "default") oder man Privatperson ist.


    Papier ist übrigens wirklich kein gutes "Dämmmaterial", besser sind diese Folien mit den Lufteinschlüssen (die kann man auch privat kaufen....).


    Ich weiß schon, warum ich Gebrauchtwaren von privat nur bis ca. 20 € kaufe... ;):rolleyes:


    Edit: Gericom - manche sagen, die sind schon ab Werk defekt... :p

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Bringt der Abschluss einer RV bei einem eventuellen Prozess etwas?


    Soweit ich weiß nicht. Da dies noch vor Abschluss der RV passiert ist übernehmen die normalerweiße keine Kosten.


    gruß

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit DPD. Dort berief man sich daruf, dass irgenwo (vermutlich in deren AGB) geschrieben steht, dass der Inhalt eines Pakets einen Sturz aus 80cm schadlos überstehen muss. Dies sei dann wohl nicht der Fall gewesen, und damit Schuld des Versenders. Da fragt man sich doch glatt, wie so etwas jemals zu beweisen wäre...


    Nun ja, nun streiten sich die Anwälte....

  • @ Shani:


    Ich versteh Dich ja irgendwie schon. Du suchst juristischen Rat, hast aber das Geld für einen Anwalt nicht.


    Deine Lösung: Du fragst hier im Forum. Das kann funktionieren, wenn wieder mal einer mit Ahnung von der Sache einen sozialen Tag hat und Dir fundierte Tipps gibt. Problematisch wird es aber, wenn Du Dich auf Hinweise von Laien verlässt. Printus z.B. kennt scheinbar § 421 I 2 HGB nicht. Das ist gar kein Vorwurf, den muss er ja nicht kennen. Nur helfen Dir solche Auskünfte dann nicht wirklich weiter.


    Mein freundschaftlich gemeinter Tipp für diesen Fall: http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe


    Und für die Zukunft, da Du ja öfters von Problemen berichtest: http://www.rsv-blog.de/


    Gruß,
    Andreas

  • Was zur Hölle willst Du denn mit dem HGB? :confused:


    Das spielt nur dann eine Rolle, wenn einer der Beteiligten juristisch gesehen ein Vollkaufmann ist. IMHO sind beides aber Privatleute, und für die gilt das BGB!

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

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