Problem: Händler verlangt Geld für Gewährleistung

  • Ich benötige mal einen rechtlichen Rat.


    Die Situation ist folgende.
    Eine Freundin von mir hat sich am 10.02.06 bei MC-Marketing in Hannover eine Grafikkarte gekauft. Selbige verrichtete bis vor 2 Wochen noch ihrern Dienst. Dann lößte sich das Lager des Lüfters in wohlgefallen auf.
    Womit die Karte im Moment den Lärm einer startenden Boing erzeugt.


    Da die Karte noch Gewährleistung hat war die Grundidee des letzten Wochenendes, die Karte zum Händler zu bringen und darüber zum Hersteller schicken zu lassen.
    Die Karte ist eine XFX 7800GT. XFX hat in Deutschland momentan anscheinend keinen Support.


    Ich habe mich des Problems angenommen, da das Mädel der Meinung war, dass ein männlicher Gegenspieler vom Händler weniger herablassend behandelt würde.


    Während der Mitarbeiter (ca. 16 Jahre alt - die ist keine Wertung nur Info) meine Daten eingab und die Karte im Schrank verstaute, stellte fest, dass er eine "Versand- und Reparaturpauschale" von ca. 10€ im Rechner vermerkte. Er wies mich nicht darauf hin. Es fiel mir nur auf als ich, zur Kontrolle, nochmal meine Daten anschauen wollte.


    Auf die Frage was das solle erklärte er mir, dass man nur in den ersten 6 Monaten Garantie bei MC-Marketing hat und danach 1,5 Jahre Gewährleistung. Innerhalb der Garantie muß man keine Gebühr zahlen. Danach schon.
    Außerdem sind es ja auch die Kosten die MC beim Einschicken entstehen (quasi die Versandkosten).
    Und MC überprüft die Karte auch erst bevor sie sie zum Hersteller schickt.


    An dieser Stelle hab ich den Vorgang abgebrochen, da es mir recht eigenartig vorkam.
    1. Habe ich in Erinnerung, dass der Hersteller die Versandkosten erstattet
    2. Stieg mir der Verdacht auf, dass MC dort Geld ohne eine Gegenleistung versucht einzutreiben.


    Wieder in meiner Wohnung hab ich mir die AGB's des Händlers mal durchgelesen dort findet sich unter dem Punkt "Gewährleistung" das folgende


    "§ 8 Gewährleistung


    a) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde zunächst als Erfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels und die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir tragen die zum Zeitpunkt der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
    ..."


    Unter http://www.mc-marketing.com kann sich der geneigte Leser die Restlichen Punkte unter Gewährleistung durchlesen. Es findet sich aber nirgendwo ein Hinweis darauf, dass der Kunde ab dem 6. Monat die Versandkosten selbst zahlen soll.


    Es folgte darauf hin ein Anruf bei MC und die Dame am anderen Ende der Leitung erzählte noch mal Wort für Wort das, was ihr Kollege am Vormittag gesagt hatte.
    Mein Einwand, dass sie damit aber ihren AGB's widerspricht, konterte sie mit einem "Tun wir nicht!" und beendete das Gespräch mit dem Auflegen.


    Ein Bekannter meinte nun schon, das ich einfach die Karte über MC einschicken lassen soll (ohne irgendwas vorher zu unterschreiben). und wenn mir nach 3 Wochen eine Rechnung präsentiert wird solle ich einen Ausdruck der AGB's auf den Tisch legen und auf den Punkt verweisen den ich oben mal kopiert hatte.


    Ich habe meinen näheren Bekanntenkreis das Problem schon mal beschrieben und die Äußerungen in die unterschiedlichsten Richtungen. Womit ich mir momentan ein wenig unsicher bin wie ich die Sache weiter verfolgen soll.
    Vor allem, da ich mittlerweile mitbekommen habe, dass MC-Marketing generell versucht sich um die Gewährleistung zu drücken in dem sie viele Hardwareprobleme nach "interner Prüfung" als Nutzerfehler darstellt oder auf fehlerhaft eingerichtete Systeme schiebt.


    Es stellen sich mir nun die Fragen


    1. Ist das Verhalten von MC-Marketing rechtens?
    2. Wenn nicht was kann ich tun?
    3. Was kann passieren wenn ich die Bezahlung der Rechnung verweigere?


    so long
    Karo

    Als ein Wesen des Lichts habe ich Mitleid mit allen Kreaturen - aber ich fass nicht alle an.


    Remember:
    If you are not part of the SOLUTION,
    you are part of the PROBLEM!

  • Einen rechtlichen Rat bekommst du nicht, nur eine unverbindliche Einschätzung für einen fiktiven Fall ähnlicher Sachlage:


    Da nach dem 6. Monat nach Übergabe der Käufer gem. § 363 BGB voll die Darlegungs- und Besweislast trägt für die die Sachmängelhaftung eröffnenden Umstände trägt, muss er den Sachmangel beweisen können. Dieser Nachweis besteht aus zwei Komponenten, nämlich zum ersten, dass die Kaufsache einen "Fehler" aufweist, also negativ von dem vereinbarten Zustand abweicht, und zum zweiten, dass diese Abweichung auch schon im Zeitpunkt der Übergabe gegeben bzw. zumindest schon angelegt war.


    Letzteres ist schwer... Es sei denn, alle Grafikkarten dieser Serie leiden z.B. an einem Serienfehler oder man ist sich so sicher, dass man einen teuren Gutachter beauftragt, um den Zeitpunkt des Defekts bestimmen zu können.


    Nur wenn ein solcher Sachmangel vorliegt, haftet der Verkäufer. Im Rahmen dieser Haftung trägt er gem. § 439 II BGB sämtliche erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten. Damit decken sich auch die AGB.


    Da der Verkäufer nun das Vorliegen eines Sachmangels bestreitet, liegt es an der Käuferin, diesen nachzuweisen.


    Wenn der Verkäufer das Angebot unterbreites, der Käuferin gegen ein Entgelt von 10,-€ den Dienst zu leisten, die Karte an den Hersteller weiterzuleiten, und die Käuferin dieses Angebot annimmt, verpflichtet sie sich natürlich zur Zahlung dieser Gebühr. Natürlich muss dann diese Gebühr auch vertraglich vereinbart werden, wozu es wohl in diesem Falle bis zur Rückfrage nicht gelangt hätte, außer es lagen AGB aus mit einem Hinweis auf diese Gebühr aus.


    Wenn der Hersteller eine Garantie auf das Produkt verspricht, dann halt direkt dorthin wenden bzw. schicken, kommt billiger als die 10 Euro.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn der Hersteller eine Garantie auf das Produkt verspricht, dann halt direkt dorthin wenden bzw. schicken, kommt billiger als die 10 Euro.


    Genau so hatte ich es mit meiner Casio Exilim S500 auch gemacht (9 Monate nach Kauf): Das defekte Gerät per Einschreiben/Rückschein und einer kurzen Fehlermeldung direkt und ohne Händler-Umwege an Casio geschickt. Zwei Tage später, lag der Rückschein im Briefkasten und nur 3 Tage darauf, kam das reparierte Gerät zurück! Lt. Protokoll wurde dabei die ganze Platine und eine neue Linse eingesetzt. Es wurde kein Cent verlangt.


    Daher meine Empfehlung, wie auch von booner: Direkt an den Hersteller wenden. ...geht meines Erachtens auch schneller, da ein "Zwischenstop" wegfällt. Der Verkäufer tut ja im Grunde auch nichts anderes, als die defekte Ware an den Hersteller weiterzuleiten.

  • OK, vielen dank.


    Dumm nur, dass XFX keinen Support in Deutschland hat an den man die Karte schicken kann.
    Sonst hätte ich es von Anfang an selbst gemacht.

    Als ein Wesen des Lichts habe ich Mitleid mit allen Kreaturen - aber ich fass nicht alle an.


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