Freiherr v. Gravenreuth jetzt auch bei Handys aktiv

  • JurTech,


    ich bewundere deinen Fleiß, mit dem du versuchst, v.G. über die formaljuristische Schiene anzugehen.


    Vielleicht ist der Blickwinkel des geh. Dienstes überhaupt nicht so schlecht. Ich versuche mir erstmal ein Gesamtbild zu machen bevor ich mich mit den einzelnen Details beschäftige. Hilft um sich nicht zu verlaufen.


    Wer ist v.G., was hat er bis jetzt gemacht, daher auch die für dich scheinbar unverständlichen Angaben mit dem Streitwert und unzähligen inhaltsgleichen Abmahnungen. Aktueller Sachstand siehe NJW im August.


    wer ist der Abgemahnte und was macht dieser,


    was wird vorgeworfen,


    und bitte dann erst die Details des Patentrechtes.


    Ich bin dabei dann vollkommen voreingenommen. v.G. ist für mich ein mieser Winkeladvokat und eine Schande für den Berufsstand. Er versucht mit mafiösen Methoden wie z.B. willkürliche Androhung eines völlig überzogenen Streitwertes die schwachen abzuzocken.
    Durch den extremen Streitwert kommen auch extreme Kosten auf die Abmahnungsgegner zu, falls diese doch verliehren. Das v.G. dabei einen langen Atem hat und extrem kostenintensiv durch alle Instanzen gehen will sollte bekannt sein, wenn man sich mit dieser Person auseinandersetzt. Es sind schon Leute an Klagen bankrott gegangen, auch wenn sie irgendwann gewinnen sollten.


    Hier dient das Rechtsinstrument der Abmahnung ausschließlich zur Einkommensmehrung bei diesem "Anwalt".


    Nochwas, möchtest du den Berufsstand geh. Dienst beleidigen? Wir sind vielleicht nicht die Generaljuristen, dafür aber auch selten blind. Das ist gerade der Unterschied zu den sog. Volljuristen. Ich hab leider so viele Anwälte erlebt, die ihre Mandaten grottenschlecht beraten haben und sich in Rechtsgebiete gewagt haben, von denen sie nichts verstehen. z.B. Scheidungsanwälte im Verwaltungsverfahren, die nicht mal wissen was ein Widerspruch ist usw.

  • Wenn ich mich vereinzelt mit meinen Jura-Studenten-Freunden unterhalte so frage ich mich, ob die Welt nicht freundlicher wäre ohne Anwälte.


    Zumindest finde ich es immer wieder klasse, wie der (angehende) Anwalt sich von seiner Umwelt mit Hilfe seiner Sprache abgrenzt um sich dann zusätzlich in theoretischen Sphären (Geplänkel?) verliert.


    So (imho) auch in diesem Thread.


    Wenn wenigstens Lösungen präsentiert würden...

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  • Zitat

    Original geschrieben von Heiko Schulz

    Wenn wenigstens Lösungen präsentiert würden...


    jurTech hat oben mehrfach auf die Möglichkeiten des Rechtschutzes gegen eine Abmahnung hingewiesen. Ist wohl etwas untergegangen.


    Ich erlaube mir mal zu zitieren:

    Zitat


    Vollkommen unsinnig ist indessen zu behauten, man könne gegen diesen oder jenen leichter vorgehen.
    Negative Feststellungsklagen als uU äußerst wirksame Verteidigung kann jeder erheben.


    und

    Zitat


    Wer sich vom "Buh!" einer Abmahnung einschüchtern läßt, ohne qualifiziert dagegen vorzugehen, hat im Geschäftsleben eine geringe Daseinszeit.


  • Ein wirklich vollumfänglich qualifizierter Beitrag.
    Wenn Dir die Fachterminologie der Rechtswissenschaft fremd oder gar suspekt ist, handelt es sich mit Sicherheit nicht um ein Problem der Absoventen/innen dieser wissenschaftlichen Sparte.


    Das Niveau von noch Lernenden in diesem Zusammenhang heranzuziehen ist ebenfalls vollkommen unbehelflich.


    Bedauerlicherweise war und ist innerhalb der Bandbreite der Forumsteilnehmer/innen niemand, der oder die über rechtlich relevantes Hintergrundwissen zur eigentlichen Problematik der Verfolgung von Händlern durch Abmahnungen im Zusammenhang mit Patentverletzungen der Hersteller verfügt.
    Nur mit diesem läßt sich ein Sachverhalt qualifiziert beurteilen.
    Es war ein Versuch, dieser ist fehlgeschlagen.


    Bloß emotionale Meinungsabsonderung auf der Biertisch-Ebene des "Meinens und Wähnens" mag zwar "kommunikativ" erscheinen, führt an (je)der Sache jedoch zuverlässig vorbei.


    Dir darf man nur wünschen, niemals in Deinem Leben auf qualifizierte anwaltschaftliche Hilfe angewiesen zu sein.
    Letzteres hängt keinesfalls von Dir ab.
    Bekanntlich reicht es, wenn irgendjemand - gleichgültig, ob mit Aussicht auf Erfolg oder nicht - Dich verklagt bzw. sonstwie rechtlich relevant "angeht".
    Dann greife bitte gerne auf Deine Jura-Studenten-Freunde zurück.
    Viel Spaß!

  • Hello JurTech


    Kann es sein, dass Du Dich ein klitzekleinesbischen angegriffen fühlst?!? ;)



    Warum haust Du in die gleiche Kerbe, die Du in Deinem Posting geisselst?
    Nur weil eine Äusserung über Deinen Beruf(sstand) gefallen ist (Vermutung)?
    Mir fehlen die Smileys in dem Posting, um es nicht ernst zu nehmen. Wenn
    ich eine Diskussion anfange MUSS ich mit Allem rechnen. :rolleyes: Auch das die in
    eine andere, mir nicht genehme, Richtung laufen kann.


    Ansonsten halte ich einen Monolog. Kommt aber im Forum nicht so gut an ;)
    Ich persönlich hätte es gut gefunden, wenn DU uns mit etwas mehr Infos
    bezüglich Patentrecht(sverletzungen) versorgt hättest. Selbst Links dazu
    wären mehr als hilfreich. Denn wie Du schon richtig angemerkt hast: Nicht
    jeder hier ist bewandert im Patentrecht (od. im www-Suchen).


    Fühle Dich bitte nicht angegriffen durch die hochkochenden Emotionen ge-
    genüber G.F.v.G. Denn (pers. Meinung) man kann nicht unbedingt alle Akti-
    onen von ihm "rational" erklären.


    Kölle Alaaf
    Dag

  • Zitat


    Ein wirklich vollumfänglich qualifizierter Beitrag.
    Wenn Dir die Fachterminologie der Rechtswissenschaft fremd oder gar suspekt ist, handelt es sich mit Sicherheit nicht um ein Problem der Absoventen/innen dieser wissenschaftlichen Sparte.


    Das Niveau von noch Lernenden in diesem Zusammenhang heranzuziehen ist ebenfalls vollkommen unbehelflich.

    Mit meinem Beitrag habe ich ausdrücklich auch Volljuristen mit einbezogen.


    Ferner bezog sich mein Beitrag (in Deinen Worten "Meinungsabsonderung") auf die von Dir verwendete "Fachterminologie".


    Funktioniert denn ein Meinungsaustauch nur auf Grundlage dieser Begrifflichkeiten? sowas erinnert mich eher an einer Art Falllösung, bzw. Schlagabtausch zwischen Juristen.


    Aber vielleicht war ja genau dies Deine Absicht. Unter Zugrundelegung des Letzteren verabschiede ich mich aus diesem Thread mit einem Hinweis, dass in TT sehr wohl einige Juristen aktiv (mehr oder weniger) posten.


    Vielleicht hast Du ja noch später die Gelegenheit, anstatt Meinungsabsonderungen (welch disqualifizierender Begriff) noch eine Diskussion zu führen, die Deinen Ansprüchen genügt ;)

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  • @ Heiko Schulz


    Diskussionen führen im sinnfreien Bereich?
    Wozu?


    Viel sinnvoller und ergiebiger war es, sich mit Herrn RA Freiherr von Gravenreuth als "Quelle" in Verbindung zu setzen.


    Alle rechtlich relevanten Hintergründe habe ich und schließe mich infolgedessen, wenngleich aus anderen Gründen, Deiner Verabschiedung aus dem Thread gerne an.

  • Moin, moin!


    Wenn ich mich recht entsinne, dann beruht unser Rechtssystem u.a. auch auf moralisch-ethischen Grundsätzen und alle Mitglieder dieses Rechtssystems haben sich in dessen Grenzen zu bewegen. Ein Verstoss gegen diese Grenzen führt zu einer Sanktion.


    Ein Verstoss liegt IMHO auch dann vor, wenn geltendes Recht "missbraucht" wird, um seine persönliche Interessen, über ein adäquates Maß hinaus, durchzusetzen. In diesem Fall ist zu überprüfen, mit welchen geeigneten Mitteln wieder eine VERHÄLTNISMÄßIGKEIT hergestellt werden kann und das ist Aufgabe der Gesetzgebung bzw. der entsprechenden Kontrollorgane. Hier besteht eindeutig Handlungsbedarf und ich denke, dass sich über kurz oder lang auch etwas in dieser Richtung tun wird.


    JurTech: Du beziehst Stellung indem Du Dich hinter formaljuristischen Grundsätzen versteckst. Insofern ist Deine Argumentation "technisch" zwar vollkommen korrekt, für die eigentlich Problematik jedoch vollkommen unbrauchbar, weil nicht konstruktiv, und damit leider "obsolet". Ich würde es begrüßen, wenn Du Dein Fachwissen eben für ein konstruktive Auseinandersetzung nutzen würdest und hier Vorschläge unterbreiten würdest, mit welchen Mitteln man Personen wie v.G. begegnen könnte. Dein bisheriger Vorschlag der neg. Festellungsklage ist IMHO nur eine "statische" Lösung innerhalb der jetzigen Rechtssituation, wie wäre es denn mit einem innovativ-dynamischen Konzept Deinerseits?


    Viele Menschen betrachten die Juristerei als ein geeignetes Handwerkzeug, um durch Leben zu kommen. Um diese Metapher aufgreifen: Jedes Werkzeug ist einmal erfunden worde, wurde verbessert und wird auch in der Zukunft weiteren Verbesserungen unterworfen sein. Unter Umständen wird es durch Subsitute oder durch Innovationen ersetzt. Das sollte auch für unser Rechtssystem gelten und jeder sollte seinen Beitrag dazu leisten.


    Beste Grüße,
    Mark

  • Abmahnwahn - oder doch sinnvoll?


    Also ich finde die Möglichkeit die Händler abzumahnen wirklich sinnvoll!


    Schliesslich bringen sie die streitgegeständlichen Geräte in Verkehr und verdienen damit ihr Geld :D


    Und es wird ja nicht nur "gegen" Händler vorgegangen: auch Vodafone als Netzbetreiber (das Zeug ist wohl auch in einigen BTS) sind dran!


    Was Recht ist soll auch Recht bleiben und Patentverstösse sind eine ernste Angelegenheit - immerhin wird viel Geld für die Forschung und anschliessende Patentierung investiert und wenn jeder kopieren könnte würden wir technisch nicht viel weiterkommen!

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