ich bewundere deinen Fleiß, mit dem du versuchst, v.G. über die formaljuristische Schiene anzugehen.
Vielleicht ist der Blickwinkel des geh. Dienstes überhaupt nicht so schlecht. Ich versuche mir erstmal ein Gesamtbild zu machen bevor ich mich mit den einzelnen Details beschäftige. Hilft um sich nicht zu verlaufen.
Wer ist v.G., was hat er bis jetzt gemacht, daher auch die für dich scheinbar unverständlichen Angaben mit dem Streitwert und unzähligen inhaltsgleichen Abmahnungen. Aktueller Sachstand siehe NJW im August.
wer ist der Abgemahnte und was macht dieser,
was wird vorgeworfen,
und bitte dann erst die Details des Patentrechtes.
Ich bin dabei dann vollkommen voreingenommen. v.G. ist für mich ein mieser Winkeladvokat und eine Schande für den Berufsstand. Er versucht mit mafiösen Methoden wie z.B. willkürliche Androhung eines völlig überzogenen Streitwertes die schwachen abzuzocken.
Durch den extremen Streitwert kommen auch extreme Kosten auf die Abmahnungsgegner zu, falls diese doch verliehren. Das v.G. dabei einen langen Atem hat und extrem kostenintensiv durch alle Instanzen gehen will sollte bekannt sein, wenn man sich mit dieser Person auseinandersetzt. Es sind schon Leute an Klagen bankrott gegangen, auch wenn sie irgendwann gewinnen sollten.
Hier dient das Rechtsinstrument der Abmahnung ausschließlich zur Einkommensmehrung bei diesem "Anwalt".
Nochwas, möchtest du den Berufsstand geh. Dienst beleidigen? Wir sind vielleicht nicht die Generaljuristen, dafür aber auch selten blind. Das ist gerade der Unterschied zu den sog. Volljuristen. Ich hab leider so viele Anwälte erlebt, die ihre Mandaten grottenschlecht beraten haben und sich in Rechtsgebiete gewagt haben, von denen sie nichts verstehen. z.B. Scheidungsanwälte im Verwaltungsverfahren, die nicht mal wissen was ein Widerspruch ist usw.