Freiherr v. Gravenreuth jetzt auch bei Handys aktiv

  • Re: Abmahnwahn - oder doch sinnvoll?



    Und das meinst du nach der ganzen Diskussion wirklich ernst. Als ob eine Abmahnung wie im konkreten Fall geschildert tatsächlich irgendwas verändert, außer das Konto des Anwaltes erheblich zu mehren.
    Ansprechpartner für rechtliche Schritte können doch nur diejenigen sein, die solche ein Patent aktiv verletzen. Ansonsten könnte ich als D2 Kunde auch belangt werden, weil ich ja die Technik der BTS nutze, oder vielleicht auch ein ///.
    Damit hab ich einen Vorteil aus der Patentverletzung.


    Hallo Hr. v.G., das wären doch mal schön viele Abmahnungsopfer.

  • Re: Re: Abmahnwahn - oder doch sinnvoll?


    Zitat

    Original geschrieben von T-bold47

    ...außer das Konto des Anwaltes erheblich zu mehren.


    Das jemand mit seiner beruflichen Tätigkeit (wie sympatisch einem diese auch immer sein mag...) Geld verdient ist ja wohl kaum verwerflich! :mad:


    Ich schimpfe ja auch nicht über Händler, die Ihre Ware teurer verkaufen als sie diese selbst erworben haben...


    Beispiel: wenn mir jemand ein gebrauchtes Autoradio anbietet, ich dieses abnehme und z.B. bei ebay.de weiterverkaufe kann es passieren, dass (wenn es sich um Diebesgut handelt) ich als Hehler "eingebuchtet" werde ist das auch i.O.! Immerhin bin ich am Vertrieb der "unsauberen" Ware beteiligt - das kann ich nicht weg diskutieren!


    "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" :)


    Und das ist gut so: sonst könnte man sich ja immer mit seiner eigenen Dummheit rausreden :p

  • Elefant:


    Zitat

    Beispiel: wenn mir jemand ein gebrauchtes Autoradio anbietet, ich dieses abnehme und z.B. bei ebay.de weiterverkaufe kann es passieren, dass (wenn es sich um Diebesgut handelt) ich als Hehler "eingebuchtet" werde ist das auch i.O.! Immerhin bin ich am Vertrieb der "unsauberen" Ware beteiligt - das kann ich nicht weg diskutieren!


    Dem ist nicht so! Bei den meisten Straftatbeständen wird zumindest bedingter Vorsatz gefordert.


    So ist Strafbarkeitsvoraussetzung bei Hehlerei iSd. § 259 StGB das Bewusstsein, dass die Sache durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde, das Bewusstsein, eine der Tathandlungen des § 259 StGB zu begehen und die Absicht, sich oder einen Dritten dadurch zu bereichern.



    JurTech:


    Es ist absolut sinnlos, sich hier in einem Technologie-Forum über juristische Zusammenhänge auszulassen. Ich selbst habe es ebenfalls aufgegeben und werde nur noch Themen anreissen oder beantworten, die im engeren Sinne nichts mit juristischen Details zu tun haben... (manchmal kann ich es mir aber doch nicht verkneifen... :D )

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Re: Re: Re: Abmahnwahn - oder doch sinnvoll?



    Mit dieser Argumentation kannst du auch einen Waffenhändler, Zuhälter oder Drogendealer verteidigen. Solange die Tätigkeit dieser Person darauf Abziehlt, sich ausschließlich auf Kosten anderer zu bereichern und das auch noch mit oft zweifelhaften Methoden ist es nicht in Ordnung.


    Der Vergleich mit dem Händler passt nicht, weil ich einen Händler meiden kann. Genau da ist der Unterschied zu dem Beispiel. Oder zwingt dich ein Händler unter Drohungen in seinen Laden, damit du dort Ramsch zu Wucherpreisen kaufst?


    Zitat



    Beispiel: wenn mir jemand ein gebrauchtes Autoradio anbietet, ich dieses abnehme und z.B. bei ebay.de weiterverkaufe kann es passieren, dass (wenn es sich um Diebesgut handelt) ich als Hehler "eingebuchtet" werde ist das auch i.O.! Immerhin bin ich am Vertrieb der "unsauberen" Ware beteiligt - das kann ich nicht weg diskutieren!


    "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" :)


    Und das ist gut so: sonst könnte man sich ja immer mit seiner eigenen Dummheit rausreden :p


    Passt auch überhaupt nicht. Wenn ich gebrauchte Ware verkaufe, bin ich zu gewissen sorgfaltspflichten verpflichtet. Wenn ich jetzt z.B. einen Original Kaufbeleg dazubekomme und dieser ist gefälscht, dann brauchen wird über eine Freiheitsstrafe wg. Hehlerein wohl kaum zu reden.
    Was soll aber der Händler machen, der neue Ware des Herstellers verkauft. Er hat nicht die Chance, jedes mögliche Patent (es gibt davon schließlich reichlich) zu testen. Genau hier ist wieder ein Unterschied zum Autoradio. Da kann ich auf Legalität testen.
    Was erwartest du und was erwartet v.G. von einem einfachen Händler. Das dieser jeden Produktionsschritt auf jede mögliche Patentverletzung prüft? Das ist doch Schwachsinn. Am Ende wird die Fließbandtechnik mit einer Raubkopie eines Steuerungsprogrammes betrieben statt mit einer Originalversion. Oder die Lieferscheine sind mit einer Raubkopie erstellt worden. Verklagt Mircosoft jetzt dich als Händler, weil der Hersteller gegen ein Recht verstoßen hat.
    Dümmer gehts nümmer sagt der Friese dazu und Recht hat er.


    Es gibt halt einen Unterschied zwischen Dummheit, mangender Sorgfalt und Unmöglichkeit der Kontrolle.

  • JurTech: Man wirft mir hier immer mal wieder vor, ich sei überheblich und arrogant (was eigentlich fast dasselbe ist ;) ). Nach Deinen letzten Postings hier habe ich meinen Meister gefunden. Danke! :top:


    :flop:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hallo Leute,


    bzw. Liebe Händler, die von dieser Abmahnung betroffen seid... Bitte meldet euch bei der SE Hotline. Dort werden die ganzen Infos gesammelt und von dort bekommt iht auch ne Faxnummer, wo ihr diese Abmahnung hinfaxen könnt. Sobald eine neue Erkenntnis vorliegt, bekommt ihr auch von dieser Stelle (SE in Schweden inkl. Anprechpartner) ein Feedback...



    Also... einfach kurz beim SECCC anrufen

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