Freiherr v. Gravenreuth jetzt auch bei Handys aktiv

  • Patente
    Schutzwirkung
    Kennzeichnend für ein erteiltes Patent ist seine umfangreiche Schutzwirkung. Allein der Patentinhaber ist befugt, die patentierte Erfindung zu benutzen, über sie zu verfügen und über ihre Verwertung zu entscheiden. Diesem positiven Benutzungsrecht entspricht es, daß es jedem Dritten verboten ist, ohne Zustimmung des Patentinhabers das patentierte Erzeugnis oder Verfahren herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder zu importieren oder zu besitzen (vgl. § 9 PatG; Art. 64 EPÜ). Alle denkbaren Nutzungsalternativen stehen allein dem Patentinhaber zu.


    Das beträfe eher die Hersteller von Handys, wenn diese unter Verletzung nationaler und/oder internationaler Patentrechte entsprechend geschützte Materialien verarbeiten.
    Die angegebene Quelle ist leider weder juristisch noch journalistisch besonders informativ bzgl. erforderlicher Hintergrundinformationen.
    Es wird interessant sein zu verfolgen, wie entsprechende Rechtstreitigkeiten zu dieser neuerlichen Abm/(w)/ahnwelle ausgehen.

  • Es ist absolut unglaublich, daß es unser Rechtssystem überhaupt zuläßt, daß sich ein vermeintlicher Inhaber eines Patents an einem Händler - egal wie groß - schadlos halten kann. Es kann doch nicht angehen, daß ein Händler prüfen muß, ob die Hersteller, deren Geräte er vertreibt, nicht vielleicht irgendein Patent verletzen.


    Das sind so die Momente, wo man an unserem sogen. Rechtsstaat ernsthafte Zweifel hat. Das ist so krank - das paßt auf keine Kuhhaut... :(

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ey, dass es diesen Herrn von G. immer noch gibt, schon lange nichts mehr von ihm gehört. Aktiv in dieser Hinsicht ist er ja seit minestens 20 Jahren.

    \/\/olfgangS

  • @ BigBlue007


    Es müßte den Rahmen dieses Forums deutlich sprengen, das nationale und internationale Patentrechtssystem darzustellen.
    Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine bloß "vermeintliche Inhaberschaft eines Patents", sondern die in Rede stehende Firma mit Sitz in Berlin hat ein Patent.
    Damit hat der Patentinhaber alle Rechte inkl. deren Durchsetzungsrechte zur Verfügung, die sich aus der Patentierung ergeben.
    Das ist legitim und muß auch so sein.
    Man stelle sich jahre- bzw. jahrzehntelange Entwicklung echter Neuheiten mit entsprechenden Kosten vor, die ohne Patent von jedem anderen genutzt und verwertet werden können, der diese Entwicklungszeit/-kosten nicht aufzuwenden hatte.

  • Ich glaub, ich hab hier an der Stelle einen :gpaul:


    Könnte mir mal jemand kurz und kanpp schildern, wodrum es hier eigentlich geht.


    Ich habe den gesamten Threat gelesen, sowie die Seiten hinter den aufgeführten Links, verstehe es aber trotzdem nicht?


    Wenn ich das richtig verstehe, könnte zB die Fa Hitachi Händler verklagen (lassen), die für Siemens Handy werben, weil in denen zB eine Endstufe von Hitachi verbaut ist??:confused:

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • Re: @ BigBlue007


    Zitat

    Original geschrieben von JurTech
    Wenn es journalistisch so dargestellt wurde, als ob es gegen die "kleinen" Händler geht, wäre es vom juristischen Hintergrund her wichtig zu wissen, ob es sich nicht realiter so verhält, dass die Hersteller der Handys unter vorsätzlicher Patentrechtsverletzung Geräte produzieren und sich sehenden Auges der Händler bedienen, diese Geräte anzubieten bzw. in Verkehr zu bringen.


    Natürlich bedient sich ein Hersteller der Händler, ums seine Geräte zu verkaufen. Dazu sind Händler schließlich da. ;)
    Was mich - und wohl auch BB007 - so furchtbar stört, ist, dass es in unserem Land offensichtlich möglich ist, für die Fehler anderer zur Verantwortung gezogen zu werden. Woher soll denn ein Händler wissen, ob irgendeines der vielen Produkte, die er verkauft, ein Patent verletzt? Es wäre absolut absurd, wenn ein CD-Händler dafür zahlen müsste, weil die Band xyz das Lied von abc gecovert hat, ohne die Erlaubnis dafür zu haben, oder auch, dass alle (Automarke nach Wahl einsetzen)-Händler dafür büssen müssten, dass das neue Modell 'ne gravierende Sicherheitsmacke hat. Aber bei Markenschutz und Patentrecht ist das für Günni offensichtlich völlig normal...

  • Zitat

    Original geschrieben von Antwort
    Wenn ich das richtig verstehe, könnte zB die Fa Hitachi Händler verklagen (lassen), die für Siemens Handy werben, weil in denen zB eine Endstufe von Hitachi verbaut ist??:confused:


    Nur, wenn Hitachi darauf ein Patent hat, und Siemens keine Lizenz dafür hat. Aber prinzipiell ist das richtig...
    Genauso könnte übrigens z.B. auch real,- verklagt werden, wenn sie in einem Prospekt z.B. für "Hakle Filtertüten" werben würden. Denn "Filtertüten" ist eine Marke von Melitta...
    Das ist halt deutsches Recht... (Ähnlichkeiten mit "Gerechtigkeit" sind rein zufällig und nicht erwünscht...)

  • @ mort


    Zitiere doch bitte vollständig.
    Es nützt in der Sache überhaupt nichts, den wesentlichen Aspekt zu ignorieren.


    In der Arbeitshypothese habe ich dargestellt, unter welchen Voraussetzungen es denkbar und möglich sein kann, auch gegen Händler erfolgreich vorzugehen.


    Dass vorliegend anwaltschaftlich, mutmaßlich dem Willen der Mandantschaft folgend, über das eigentliche Ziel hinaus gegangen wurde, ist eine gegenüber dem eigentlichen Patentstreit andere Sache.


    Die von Dir getroffenen Vergleiche laufen rechtlich an der Sache vollkommen vorbei.


    Jetzt wird auch noch munter Markenrecht mit Patentrecht gemischt, offenbar, ohne sich weder in dem einen noch in dem anderen Rechtsbereich auszukennen.


    Wenn hier niemand entsprechend verifizierbare Hintergründe zu den internen Vorgängen zwischen Hersteller und Händler posten kann, landet der Thread ohnehin im sinnfreien Bereich des aus dem Bauch heraus kristallkugelartigen Meinen und Wähnens.

  • Ich könnte der Argumentation hier vielleicht sogar folgen, wenn nicht ausgerechnet dieser "Anwalt" der Massenabmahner schlechthin ist. Er konzentriert sich auf die kleinen und schwachen und hofft darauf, das diese eher die Kostennote bezahlen, als sich auf einen Rechtstreit einzulassen. Dafür hat der Herr Advokat ja auch sicher wieder den Streitwert in astronomischen Höhen festgesetzt hat. Beim Explorer war der Streitwert IMO 200 TDM.


    Mir muss auch niemand erzählen, das die tatsächlich gegen Vodafone vorgehen werden. Dann nämlich gibt es einen mächtigen Gegner, der den "Anwalt" wohl innerhalb weniger Tage plattmachen wird.


    Die Geschichte mit dem Explorer ist übrigens so ausgegangen, das das Produkt an sich überhaupt nicht schutzwürdig ist, weil nur der Name gesichert wurde und das auch nur um Abmahnungen zu verschicken.


    Man sollte dieser Person die Anwaltslizenz entziehen.


    Dabei hatte ich nach seinen Abmahnungen gegen Spammails sogar mal gehofft, das er sich mal ausnahmsweise nützlich macht.


    Anwalt in "" weil ich nicht einen ganzen Berufsstand beleidigen möchte, indem ich diesem mit dieser Person auf eine Stufe stelle.

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