Ausschluß von Garantie im Gasbetrieb

  • Hallo,


    aus aktuellem Anlaß:
    Der Zylinderkopf an meinem Wagen wurde überholt (geplant und Ventile neu eingeschliffen).
    Jetzt soll auf der Rechnung der Satz "keine Garantie bei Hitzschäden im Gasbetrieb" stehen.
    Ich bin damit nicht einverstanden, weil vorher explizit über diese Garantie gesprochen wurde. Nämlich, wenn beim Planschliff bis 0,5 mm runtergenommen werden, sollte volle Garantie gegeben werden.
    Jetzt wurde ich bei Abholung des Wagens mit abgescliffenen 0,7 mm konfrontiert und man sagte mir, dass jetzt keine Garantie (s.o.) gegeben werden kann.
    Davon abgesehen, dass das Wortbruch ist und ich hier noch streiten werde, frage ich mich:
    Wie sieht es denn mit Gewährleistung aus?
    Kann die überhaupt ausgeschlossen werden?
    Ein halbes Jahr sollte diese ja schon greifen. Müssten darüber eventuelle Schäden nachrepariert werden? 'Garantie' ist ja immer eine freiwillige Leistung- oder ist das bei Reparaturen anders?



    Danke für Eure Tips
    E.F.

  • volvo hat schwierigkeiten mit der festigkeit der ventilsitze, daher ist es nicht verwunderlich, das die die garantie verweigern ...
    eigentlich sollte flashlube, laut anleitung eingestellt, genau das verhindern ,das die auslassventile in die sitze einbrennen. stammt die gasanlage von volvo selber? wenn nein, was sagt der umrüster dazu?


    garantie ist ein heikles thema, wenn der motor nicht "mit dem kraftstoff" wofür er gebaut wurde, genutzt wird.

    c ya

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!