Hallo,
aus aktuellem Anlaß:
Der Zylinderkopf an meinem Wagen wurde überholt (geplant und Ventile neu eingeschliffen).
Jetzt soll auf der Rechnung der Satz "keine Garantie bei Hitzschäden im Gasbetrieb" stehen.
Ich bin damit nicht einverstanden, weil vorher explizit über diese Garantie gesprochen wurde. Nämlich, wenn beim Planschliff bis 0,5 mm runtergenommen werden, sollte volle Garantie gegeben werden.
Jetzt wurde ich bei Abholung des Wagens mit abgescliffenen 0,7 mm konfrontiert und man sagte mir, dass jetzt keine Garantie (s.o.) gegeben werden kann.
Davon abgesehen, dass das Wortbruch ist und ich hier noch streiten werde, frage ich mich:
Wie sieht es denn mit Gewährleistung aus?
Kann die überhaupt ausgeschlossen werden?
Ein halbes Jahr sollte diese ja schon greifen. Müssten darüber eventuelle Schäden nachrepariert werden? 'Garantie' ist ja immer eine freiwillige Leistung- oder ist das bei Reparaturen anders?
Danke für Eure Tips
E.F.