Allgemeiner Paypal Sammelthread: News, Infos, Probleme, Fragen usw.

  • Hoffe in diesem Thread bin ich richtig...


    Nutze Paypal bisher nur als Käufer und habe dort Kreditkartendaten hinterlegt, noch keine Bankdaten, und somit auch kein Paypal-Guthaben.


    Nun soll mir eine Summe in Hongkong-Dollar (HKD) überwiesen werden und angeblich geht das über Paypal am günstigsten.
    Kann ich HKD auf mein Paypal-Konto überweisen und dann in EUR auzahlen lassen, evtl. unter Abzug von Gebühren?


    Wenn ja, wie genau müsste ich dann vorgehen und wie hoch wären in etwa die Gebühren?


    Vorab vielen Dank für konstruktive Antworten.

  • Ich rate jetzt mal: Als Verkäufer legt man den Betrag, den man haben möchte, doch vorab in Euro fest. Was der Käufer dann dafür bezahlen muss, sieht er dann schon. Weitere Gebühren dürften da nicht draufkommen, es sei denn der Käufer lässt PP die Umrechnung übernehmen anstatt mit einer KK zu zahlen. Die Gebühren landen am im Umrechnungskurs beim Käufer.

  • Kann man noch einen Paypal-Account eröffnen, ohne Bank- oder KK-Daten anzugeben? Ich benötige den Account nur, um Kleinbeträge zu empfangen und zu senden.


    EDIT: Was sieht der Empfänger einer PPF-Zahlung? Nur die email-Adresse oder auch den Namen?

  • Es stand einem Verkäufer immer frei, gegen den Kunde auf Zahlung zu klagen, wenn dieser das Geld über Paypal zurückgeholt hat.
    Paypal ist ja nur ein Erfüllungsgehilfe, und hat mit dem Kaufvertrag mit Einschränkungen nichts zu tun.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Es stand einem Verkäufer immer frei, gegen den Kunde auf Zahlung zu klagen, wenn dieser das Geld über Paypal zurückgeholt hat.
    Paypal ist ja nur ein Erfüllungsgehilfe, und hat mit dem Kaufvertrag mit Einschränkungen nichts zu tun.


    Wenn es so klar war, warum ist es dann vorm BGH gelandet? Es gab übrigens anderslautende LG Urteile.


    Von wegen "stand immer frei" stimmt nur insoweit, dass man zwar klagen konnte, aber nicht, dass man auch Recht bekam.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Es stand einem Verkäufer immer frei, gegen den Kunde auf Zahlung zu klagen, wenn dieser das Geld über Paypal zurückgeholt hat.
    Paypal ist ja nur ein Erfüllungsgehilfe, und hat mit dem Kaufvertrag mit Einschränkungen nichts zu tun.


    Es war nicht so klar. Lt. PayPal wird bei Nutzung des Käuferschutzes der Kaufpreis durch PayPal erstattet (und nicht vom Verkäufer) und PayPal steht es anschließend frei den Kaufpreis vom Verkäufer zu verlangen.


    Das wurde vom BGH nun als Rückbuchung ausgelegt und nicht so wie PayPal es eigentlich beschreibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von danchel
    Es war nicht so klar. Lt. PayPal wird bei Nutzung des Käuferschutzes der Kaufpreis durch PayPal erstattet (und nicht vom Verkäufer) und PayPal steht es anschließend frei den Kaufpreis vom Verkäufer zu verlangen.


    Das wurde vom BGH nun als Rückbuchung ausgelegt und nicht so wie PayPal es eigentlich beschreibt.


    Wenn Paypal das Geld selber bezahlt, sind alle zufrieden. Real hat Paypal sich das Geld immer vom Verkäufer geholt. Letzteres war schon immer rechtlich angreifbar. Das wurde durch den BGH bestätigt.
    Es kann nicht sein, dass eine ausländische E-Geld-Bude (als das tritt Paypal in Deutschland auf) in Deutschland Recht spricht

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!