Allgemeiner Paypal Sammelthread: News, Infos, Probleme, Fragen usw.

  • Zitat

    Wenn der Verkäufer tatsächlich 500 Angebote innerhalb kurzer Zeit eingestellt/verkauft hat ist er mit Sicherheit kein Privatmann im Sinne des BGB


    Pauschal ist das nicht zu sagen, denn es gibt auch 500 verschiedene Urteile, das legen aber nicht wir fest, sondern dafür zuständige Stellen.

  • Da die Sendung "Expressbrief" in der Tat bis 500 Euro versichert ist, hat der Verkäufer auf jeden Fall alles richtig gemacht. Aus diesem Grund sehe ich hier auch PP nicht in der Pflicht. Da die Trackingdaten nahelegen, dass der Brief nie in den Briefkasten des TEs eingeworfen wurde und die Aussage der Post, der Zusteller habe "glaubhaft versichert" Tünnef ist, würde ich mich hier in jedem Falle an der Post schadlos zu halten versuchen. Sicherheitshalber die Trackingdaten ausdrucken, bevor dort irgendwann was anderes oder gar nichts mehr steht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für Eure ganzen Antworten.


    Also es war in der Tat so:
    - bei Ebay TurboSIM Karten von privaten Verkäufer ersteigert, welcher
    auf einmal 1000 TubroSIM eingestellt hatte
    - über Paypal mittels Kreditkarte 300 EUR überwiesen, Standardversand war Hermes für 4,5 EUR
    - Verkäufer bot mir an, Ware für 8,5 EUR Versand per Express Brief zusenden
    - Ebayauktion wurde zwischenzeitlich gelöscht, E-Mail von Ebay "Die Auktion wurde gelöscht und Sie von allen Pflichten entbunden..."
    - Expressbrief kam nicht bei mir an, ich habe reklamiert
    - Im Onlinetracking steht "zugestellt an MeierMüllerSchultze
    - MeierMüllerSchultze ist bei mir aber nicht bekannt, Verkäufer leitet Reklamation bei der Deutschen Post ein
    - Verkäufer teilt mir mit, dass Zusteller selbst unterschrieben hat und Zusteller MeierMüllerSchultze heisst
    - Schrifliche Stellungnahme der Post geht ein:
    "Sehr geehrter Herr Verkäufer,


    wie wir Ihnen telefonisch mitgeteilt haben, hat uns unser Kurierfahrer glaubhauft verischert das er die Sendung am xx.xx um xx Uhr in den Briefkasten von Herrn "Threadersteller" eingeworfen hat.


    Wir bitte um Ihr Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall von einer korrekten Zustellung ausgehen.


    Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeitenen blabla


    MfG
    DHL Express Kundenservice



    Leider bin ich immer noch genauso ratlos wie vorher. Es kann doch nicht sein, dass der Artikel einfach so in den Briefkasten eingeworfen werden kann, da ist doch dann jede Versicherung nutzlos, kann ja die Post immer behaupten, wurde bei XY eingeworfen...


    Was würdet ihr nun an meiner Stelle tun?


    LG

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Da die Trackingdaten nahelegen, dass der Brief nie in den Briefkasten des TEs eingeworfen wurde und die Aussage der Post, der Zusteller habe "glaubhaft versichert" Tünnef ist, würde ich mich hier in jedem Falle an der Post schadlos zu halten versuchen.


    Ich verstehe das so, dass bei einem Expressbrief der Empfänger nie unterschreiben muss, sondern der Zusteller die Auslieferung bestätigt. Also steht im T+T der Name des Zustellers.
    Da bleibt wohl nur eine Strafanzeige wg. des Diebstahls. Dann wird sich der Zusteller im Zuge der Ermittlungen dazu äussern müssen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Hmm, alles ein bissi kompliziert... ;) Hab nochmal wegen dieses Expressbriefs genauer nachgesehen. Ich selbst habe "Expressbrief" noch nie benutzt, allerdings scheint es in der Tat so zu sein, dass dieses Teil nichts anderes ist als ein Einwurfeinschreiben, bei dem halt einfach die Zustellung am nächsten Tag garantiert wird und das bis 500 Euro versichert ist. Dass der Zusteller im Zweifelsfalle einfach behaupten kann, er habe ein Einwurfeinschreiben tatsächlich eingeworfen, ist eine grundsätzliche Schwachstelle beim Einwurfeinschreiben, aber daran ist wohl leider kaum etwas zu rütteln.


    Es gibt für den Expressbrief dann gegen Aufpreis noch die Möglichkeit der eigenhändigen Zustellung, hier hätte der Empfänger dann unterschreiben müssen. Das wäre natürlich die wesentlich bessere Option gewesen - hätte aber wie gesagt Aufpreis gekostet.


    Leider sehe ich daher nun doch keine Möglichkeit mehr, gegen die Post vorzugehen. Auf den ersten Blick bliebe m.E. dann doch nur der harte Weg, nämlich der, den Verkäufer damit zu konfrontieren, dass er offenkundig gewerblich handelt (was beim Verkauf von mehreren identischen, neuen Artikeln kaum widerlegbar ist) und er daher in der Pflicht war bzw. ist, die Anlieferung der Ware sicherzustellen. Hierfür ist ein Einwurfeinschreiben, und ergo auch der Expressbrief, nicht geeignet, da hier kein Nachweis darüber möglich ist, dass einen die Ware wirklich erreicht hat.


    Das Problem ist nur, dass er ja EIGENTLICH durchaus eine solche geeignete Versandmethode (Hermes) angeboten hatte und erst nach Rücksprache mit dem Käufer, weil der es offenbar schneller haben wollte als mit Hermes, per Expressbrief versandt hat.


    Ich stecke nun nicht soo tief in den juristischen Details drin, als dass ich wüsste, ob ein Händler nach Absprache und mit Zustimmung des Käufers eine Versandart wählen kann, bei der die Zustellung nicht beweisbar ist und der Gefahrenübergang auf den Käufer trotzdem (aufgrund der Vereinbarung mit dem Käufer) nach erfolgtem - und hier ja auch beweisbaren - Versand auf den Käufer übergeht. Ich vermute aber, dass das durchaus möglich ist. Und WENN das so ist, dann wäre es leider eigene Schuld, dass man sich auf diese Versandart eingelassen hat.


    Dass ich von jemandem, der als "privater Verkäufer" 1000 Turbo-SIMs bei ebay reinstellt, grundsätzlich nichts gekauft hätte (nichtmal via PayPal), dazu sage ich jetzt mal nix... ;) Zumal in diesem Falle der Verkäufer ja offenbar wirklich etwas verschickt hat (hoffentlich wären auch wirklich die 3 Turbo-SIMs dringewesen, wenn der Umschlag denn angekommen wäre). So gesehen möchte ich fast von einer gerechten Strafe aufgrund aktuer Dummheit sprechen - auch wenn diese den Betroffenen anders ereilte, als man es eigentlich erwartet hätte... :D

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  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    er daher in der Pflicht war bzw. ist, die Anlieferung der Ware sicherzustellen.


    Trotz des Streites über Einwurfeinschreiben, bei denen es ja vereinzelte Urteile gab nach denen eine Zustellung deswegen nicht beweisbar wäre, weil die Zusteller die Belege morgens gesammelt unterschrieben hatten, würde ich schon annehmen, dass selbst ein gewerblicher VK damit seine Pflicht erfüllt hat und die Ware in den Verfügungsbereich des K geliefert hat. Die Expresszustellung macht ohnehin ein spezieller Kurier, so dass man in dem Fall die Abläufe beim Einwurfeinschreiben auch nicht heranziehen kann.
    Bei 300EUR würde ich diese Diskussion übrigens meinem Anwalt überlassen.

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    (Kurt Tucholsky)

  • Wie kann ich Geld von meinem Paypal-Konto auf mein Bankkonto auszahlen?

    "Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!" - Garfield

  • Mit der Funktion "Geld überweisen" vielleicht? :D


    Klarer Fall von "Brille aufsetzen!" :D

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  • Bei mir ist das alles in Englisch, ich habs aber unter "Withdraw" gefunden. Die Popdown-Menüs funktionierten erst nicht.

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  • Paypal-Käuferschutz auch außerhalb von Ebay?


    Ich habe eine Frage zu Paypal: Greift der Käuferschutz auch außerhalb von Ebay?
    Aus paypal.com werde ich nicht wirklich schlau.
    So steht dort z.B.:


    Anspruchsberechtigung.


    Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.


    3.1 Der Käufer hat den Artikel bei eBay gekauft und mit PayPal bezahlt.


    3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert.


    Ob ein Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können Sie auf der eBay-Artikelseite sehen. Dort finden Sie im Feld "Sicher kaufen" im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist.


    3.3 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen materiellen Artikel, der versandt werden kann.


    3.4 Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften eBay-Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung in der Regel über die Funktion "Jetzt bezahlen" auf der eBay-Website oder die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto erfolgt ist.


    3,5 Der Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsbedingungen.


    3.6 Der Käufer leitet innerhalb von 45 Tagen nachdem die Zahlung auf der PayPal Website eingeleitet wurde die Konfliktlösung ein und versucht, den Konflikt mit dem Verkäufer unter Verwendung der hierfür durch PayPal bereitgestellten Hilfsmittel zu klären. Dies ist nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" möglich.
    Falls eine Klärung hierdurch nicht erreicht wird, stellt der Käufer innerhalb von 20 Tagen nach Einleitung der Konfliktlösung einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz. Dies ist ebenfalls nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter Konfliktlösungen möglich.


    3.7 Des Weiteren erfüllt der Käufer die in 5 beschriebenen Bedingungen.



    So wie ich das sehe, müssen alle Punkte zusammen erfüllt sein, oder?


    Wäre für Hinweise wirklich sehr dankbar. Ich habe etwas außerhalb von Ebay von privat gekauft und die äußeren Umstände stinken etwas...

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