ZitatWenn der Verkäufer tatsächlich 500 Angebote innerhalb kurzer Zeit eingestellt/verkauft hat ist er mit Sicherheit kein Privatmann im Sinne des BGB
Pauschal ist das nicht zu sagen, denn es gibt auch 500 verschiedene Urteile, das legen aber nicht wir fest, sondern dafür zuständige Stellen.