Gewerblicher oder Privater Verkäufer ?
Allgemeiner Paypal Sammelthread: News, Infos, Probleme, Fragen usw.
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Der Verkäufer bei Ebay? Bei Ebay ist er als privater Verkäufer angemeldet, aber er hat als privater Verkäufer 500 Artikel eingestellt, dass ist in meinen Augen auch nicht mehr als privater Verkäufer einzustufen...warum fragst du?
lg alex
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Zitat
Laut Track&Trace wurde die Sendung bei einer Person abgegeben, welche überhaupt nicht an meiner Anschrift exisitiert.
Wenn er gewerblich handelt gilt § 474 II BGB, dh. der Verkäufer muß nachweisen, daß du die Sache bekommen hast. Da wären die Chancen für dich eigentlich ganz gut, da ja das Tracking aussagt, daß du nichts bekommen hast.
ZitatNunja, der Verkäufer hat die Ware dann per Deutsche Post Expressbrief verschickt und bei mir ist er nie angekommen.
Wenn er privat handelt gilt für ihn § 447 I BGB, dh. es reicht im Grunde schon, daß er die Ware aufgegeben hat, was ja auch nach deiner Schilderung der Fall ist. Dann ist vom Verkäufer nichts zu holen.
Paypal wird denke ich in beiden Fällen nichts machen.
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Naja Problem ist, dass der Zusteller behauptet diese in meinen Briefkasten gelegt zu haben und die Sache somit als zugestellt gilt.
Der Verkäufer meinte die Sendung sei entwendet worden und ich solle Anzeige gegen Unbekannt stellen, aber dass kann ja meiner Meinung nach nicht sein, dass jetzt alles auf mich abgewälzt wird und ich nun mal "Pech" habe, dass es jemand geklaut hat (sofern es wirklich bei mir eingeworfen wurde....)
Was würdest du mir den raten?
Was passiert den nun wenn ich das Geld zurückbuchen lasse? Ich habe mal gehört, dass Paypal dass Geld vom Verkäufer zurück holt und mir dann schreibt, dass ich das Konto ausgleichen soll. Wiederum habe ich auch in verschiedenen Foren gelesen, dass Paypal zwar Mahnungen usw schickt, aber wohl noch nie vor Gericht gezogen ist. Wäre das insofern vielleicht nicht die beste Lösung?
LG und vielen Dank für deine Antworten!!!
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Zitat
Original geschrieben von d4ncer
Naja Problem ist, dass der Zusteller behauptet diese in meinen Briefkasten gelegt zu haben und die Sache somit als zugestellt gilt.Der Verkäufer meinte die Sendung sei entwendet worden und ich solle Anzeige gegen Unbekannt stellen, aber dass kann ja meiner Meinung nach nicht sein, dass jetzt alles auf mich abgewälzt wird und ich nun mal "Pech" habe, dass es jemand geklaut hat (sofern es wirklich bei mir eingeworfen wurde....)
Die erste Frage die sich so stellt, ist: Was für eine Art "Expressbrief" war denn das? Ohne jede Zusatzleistung wird der nämlich tatsächlich wohl nicht wie ein Einschreiben zugestellt, muss also vom Empfänger quittiert werden, sondern es wird tatsächlich nur die Zustellung vom Zusteller dokumentiert. So ähnlich wie ein Einwurfeinschreiben wahrscheinlich.
Und wenn es aus Deinem Briefkasten geklaut wurde, dann ist das tatsächlich Dein Pech.
Ich würde z.B. noch klären, ob dieser Brief (was genau drin war hast Du ja noch nicht gesagt) überhaupt von der Grösse her in Deinen Briefkasten passte - und zwar komplett und nicht nur eine Hälfte reingezwängt.
Falls nicht, kommt wieder der Zusteller ins Spiel. -
Hallo, der Inhalt bestand aus 3 TurboSIM, also minimal gross. Denke mal das die problemlos in den Briefkasten passen.
War wohl so eine Art Brief,welche wirklich nur eingeschmissen wird. Ohne Zusatzleistung...
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Entscheidend ist IMHO, was Du mit dem Verkäufer bzgl. des Versands vereinbart hast. War ein versicherter Versand vereinbart? Falls ja, dann hat der Verkäufer dem ja zuwider gehandelt, da dieser Brief vermutlich allenfalls bis 25 Euro (Versicherung für Einschreiben) versichert war. D.h. selbst WENN die Post noch kleinbei geben würde, bekämst Du von denen maximal diese 25 Euro.
PayPal wiederum sichert IMHO lediglich ab, dass der Verkäufer die Ware überhaupt versendet. Da er den Versand nachweisen kann, wird PayPal nichts tun und Dich auf die Versicherung des Spediteurs verweisen. Womit wir wieder bei den 25 Euro wären.
Wenn nun allerdings ein versicherter Versand vereinbart war und der Verkäufer die Ware nicht ausreichend versichert hat, kannst Du gegen ihn vorgehen. Aber halt wahrscheinlich wirklich nur direkt gegen ihn; PP wird hier wie gesagt vermutlich nicht helfen.
Die harte Tour wäre dann, die Lastschrift von PP zurückzubuchen und zu schauen, was passiert (hätte ich persönlich kein Problem mit, wenn ich mich im Recht fühlen würde). Ebenfalls die harte Tour wäre, dem Verkäufer zu sagen, dass er offenbar gewerblich handelt und er sich daher keineswegs auf einen Gefahrenübergang berufen kann, sondern sicherzustellen hat, dass die Ware wirklich bei Dir ankommt. Ein Einwurfeinschreiben, bei dem Du nicht unterschreiben musst, ist dafür kein geeignetes Mittel, und er hat es zu vertreten, wenn die Ware nicht bei Dir ankommt.
300 Euro sind eine Menge Geld - dafür würde ich den Selbstbehalt der (hoffentlich vorhandenen) Rechtsschutz ohne weiteres vorschießen, wenn ich Du wäre.
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Zitat
die Lastschrift von PP zurückzubuchen und zu schauen, was passie
Warscheinlich nichts außer Drohungen von seiten Paypal, die ins leere führen, da die tatsächlich noch nie ein Gerichtsverfahren angestrengt haben. Natürlich kann man dann Paypal nie wieder nutzen, zumindest nicht mit eigenem Namen.
Die Frage ist doch, WAS wurde vereinbartlt. Angebot. Stand da NUR versichert oder irgendwas von Einschreiben oder was auch immer? Ist das ein deutscher Verkäufer?
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Zitat
Original geschrieben von Maarthok
Wenn er gewerblich handelt gilt § 474 II BGB, dh. der Verkäufer muß nachweisen, daß du die Sache bekommen hast.Selbst dann: So wie es sich jetzt darstellt, kann er das ja. Briefkasten heisst zugestellt, bzw. jedenfalls in die Verfügungsgewalt des Empfängers gekommen. Der Absender muss ja nicht auch noch dafür sorgen dass der Empfänger die Sendung auf den Wohnzimmertisch bekommt. Ich würde sagen, was mit dem Inhalt des Briefkastens passiert liegt in der Verantwortung des Empfängers.
Versichert gegen Verlust und Beschädigung ist so ein Expressbrief ja wohl auch bis 500EUR - aber nur bis zur Zustellung und nicht mehr danach.
Ob so eine Sendung ähnlich wie ein Einwurfeinschreiben als Beweis des Zugegangenseins gilt, könnte man vielleicht infrage stellen - ich würde sagen ja. -
Ja das ist rechtlich auch so. Sobald es im Briefkasten gelandet ist, ist es Sache des Empfängers.
Was ich halt komisch finde: Wie kam es zu diesem Tracking, das ja eine ganz andere Anschrift wohl ausweist.
PS. noch ne kleine Anmerkungen:
Wenn der Verkäufer tatsächlich 500 Angebote innerhalb kurzer Zeit eingestellt/verkauft hat ist er mit Sicherheit kein Privatmann im Sinne des BGB
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