Allgemeiner Paypal Sammelthread: News, Infos, Probleme, Fragen usw.

  • In diesem Fall geht es um Verkäuferschutz ;)
    Damit du als Verkäufer beschützt wirst ist es der Verkäuferschutz.

    Danach hatte ich nicht gefragt. Aber da man ja in einem Account sowohl Verkaufen als auch Kaufen kann, sind Wechselwirkungen zw. beider Transaktionstypen und derer "Schutzdienste" (ich nenne es mal so) eben (auch) von Interesse.

  • Danach hatte ich nicht gefragt. Aber da man ja in einem Account sowohl Verkaufen als auch Kaufen kann, sind Wechselwirkungen zw. beider Transaktionstypen und derer "Schutzdienste" (ich nenne es mal so) eben (auch) von Interesse.

    ah, jetzt verstehe ich was du meinst.

    Also angenommen du verkaufst etwas - der Verkauf macht trouble, bzw. der Käufer - wie es dann mit deinem Käuferschutz für deine Einkäufe aussieht.

    Spannend (y)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Habe bei Ryanair Ticket gekauft und via PayPal bezahlt. Meine sonst hinterlegte American Express wurde nicht angezeigt. Danach habe ich mich nochmal bei PayPal eingeloggt und die AE war noch hinterlegt. Kann jemand erklären weshalb?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Ich bin erstaunt, dass eine kostenlose Auszahlung von PayPal noch am gleichen Tag auf meinem DKB Konto eingegangen ist, wo die DKB bereits bei normalen Überweisungen recht langsam ist.

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  • Moin.

    Ist hier noch was los?

    Wollte mal nach den Erfahrungen mit dem Käuferschutz so allgemein fragen, mich austauschen.

    Insbesondere wenn die Ware ankommt und/oder nicht von privat sondern von einem Händler an dem PP gut verdient ist der für (private) Käufer ja eher für die Tonne ne.

  • Wollte mal nach den Erfahrungen mit dem Käuferschutz so allgemein fragen, mich austauschen.

    So allgemein finde ich den Käuferschutz eine gute Sache.

    Insbesondere wenn die Ware ankommt und/oder nicht von privat sondern von einem Händler an dem PP gut verdient ist der für (private) Käufer ja eher für die Tonne ne.

    Wenn die Ware ankommt, bleibt ja nur der Fall einer erheblichen Abweichung von der Produktbeschreibung, z.B. wenn der "4k Monitor" nur HD anzeigen kann, o.ä.

    Dass der Käuferschutz in dem Fall für die Tonne wäre, das kann ich absolut nicht sagen.


    Wobei es auch so ist, dass man bei Händlern, die Paypal anbieten (und damit automatisch auch PP-Käuferschutz) diesen meist nicht braucht. Außer die Kommunikation verläuft etwas blöd, oder der Kunde wird schnell ungeduldig und zieht gleich die PP-Käuferschutz-Karte. So eine Fall hatte ich im Bekanntenkreis, und da hat Paypal dann auch schnell den Kaufpreis erstattet. (Wobei schnell auch relativ ist. PP hat sich über 2 Wochenenden und Feiertage hinweg ein Paar Tage Zeit gelassen. Nix für Ungeduldige, die sich mokieren, dass der Händler sich von der Anfrage am Freitag Nachmittag bis Montag Mittag Zeit lassen zu antworten und deshalb über PP-Käuferschutz gehen.)

    Einmal editiert, zuletzt von tobmobile ()

  • Na so kann ich das nicht gegenzeichnen.

    Beispielhaft:

    Neuware wird geordert, es kommt entweder schon derbe genutzte Ware statt neuwertiger B Ware, Kundenretouren, ne Kundenretoure war für mich nicht monatelang in Benutzung und wurde dann aufbereitet.

    Oder Neuware ist unterm Strich bei Erhalt Technik not for resale ohne Garantie beim Hersteller.

    Nun könnte die Ware direkt zurück gehen, einfachster Weg, oder aber der Händler will/kann nicht nachliefern, an dem Punkt hätte der Kunde das Recht auf Minderung des Kaufpreises.

    Und da wird es Paypal schon zu stressig, Händler bietet Erstattung an gegen Rückzahlung ok, aber sonst Faxen/Minderung, nee dann eben kein mangel/Käuferschutz.

    Imo also unbrauchbar da fernab jeglicher Verbraucherrechte.


    Desweiteren stelle ich fest dass ein Händler nach 10 Tagen noch nicht geantwortet hat, Paypal wartet, hat ein Händler geantwortet setzt Paypal dem Käuifer eine Frist von 3 Tagen, gern auch mal übers Wochenende. Ist mir ehrlich gesagt zu einseitig pro Händler.


    Letzter Punkt, Händler hat 14 Tage für die Kaufpreiserstattung, Ware nachweislich retourniert, Sendungsnummer hinterlegt, Paket nach Einlieferung verschollen beim Paketdienst, juckt Paypal auch nicht, erstattet wird wenn der Händler den Empfang bestätigt. Ist mir auch zu einseitig fernab jeglichen BGBs.


    Davor gab es in all den Jahren noch zwei Käuferschutzfälle bei denen der Händler nach Kommunikation, teils über Paypal, dann erstattet hat und Paypal das großspurig mit...wir haben den Fall zu ihren Gunsten entschieden.

    Blöd nur wenn die Mail vom Händler dass er erstattet (hat) schon Stunden oder Tage vor der Mitteilung von Paypal kam und Paypal dann den Beschützer raushängen lässt obwohl du Ihnen nullkommanichts zu verdanken hast.

  • Du vergleichst einen Service eines Zahlungsdienstleisters mit Gesetzen?

    Wenn du dein Recht haben willst, dann musst du auch den Rechtsweg bestreiten und nicht bei PayPal & Co anklopfen.

  • So schwer ist das jetzt echt nicht zu verstehen.


    Du kaufst etwas bei einem Händler, also hast du deine rechtlichen Ansprüche auch mit ihm zu klären (und umgekehrt).


    Der Zahlungsdienstleister wickelt die Zahlung ab und stellt dir im Fall von PayPal zusätzlich einen Service zur Verfügung, der unter bestimmten Bedingungen, denen du zugestimmt hast, in Streitfällen helfen kann. Diese Bedingungen sind für alle Seiten klar formuliert. Wenn die Bedinungen für dich als Käufer nicht erfüllt sind, dann greift der Service halt nicht. Wenn dir das nicht gefällt, dann musst du den Service nicht nutzen. Der Rechtsweg ist davon unberührt und steht dir weiterhin offen.

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