BaföG Empfänger haben kein Anrecht auf ein Auto

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Wenn man das Auto verkauft, hat man Geld, von dem man sich ernähren kann...und geringere Belastungen, weil Steuer, Versicherung und Sprit wegfallen. ÖPNV dürfte günstiger sein. Dass die Fahrzeiten auf dem Land deutlich schlechter sind als in Großstädten: ja. Dass es aber keinen ÖPNV geben soll, kann ich nicht ganz glauben. ;)


    Richtig. Wenn du aber auf dem Land wohnst und vielleicht 50km Bus/Zug zur Uni fahren musst dann zahlt du u.U. schon mehr als 100 EUR für ein Monatsticket. Derjenige hat dann eine wesendlich längere Fahrzeit als mit dem Auto und fährt auch nicht wesendlich billiger. Dem Staat kostet es auch nicht mehr, er zahlt weder das Auto noch die Monatskarte.
    Wenn der Student sich jedoch entscheidet an den Studienort zu ziehen (und vorher noch bei den Eltern gewohnt hat) muss der Staat die Wohnung zahlen...

  • Zitat

    Original geschrieben von DanX
    Du gehst immer davon aus, dass das Auto notwendig ist, um Geld zu verdienen. Wenn man soweit abseits wohnt, dass man unbedingt ein Auto benötigt, muss es einem dann eher zugemutet werden umzuziehen, als dass auf Staatskosten ein Auto mitfinanziert wird.


    Häufig fahren Studenten ja Auto (zur Uni) weil sie noch (für den Staat kostenlos) bei den Eltern wohnen. Wenn sie umziehen muss der Staat zahlen, wenn der Student jedoch ein Auto hat gibts nicht mehr Bafög.

  • Zitat

    Original geschrieben von grambler
    Im Besitz ist er sowieso, denn die Person die die Gewalt über ein Objekt hat, ist der Besitzer. In dem von dir erklärten Beispiel wäre der Onkel jedoch Eigentümer des Fahrzeuges.


    Tja, das stimmt nicht ganz.


    Wer ein Fahrzeug fährt ist nicht zwangsläufig der Besitzer.
    Er ist nur der Fahrzeugführer.


    Oder glaubst Du etwa, ein LKW Fahrer einer Spedition, der sein Geld mit dem befördern von Gütern verdient, auch der Besitzer( Eigentümer) des Fahrzeuges ist?


    Gruß Hope0815 :)


    PS: Jetzt lasst doch dem armen Studenten sein Auto. Auch wenn er Bafög bezieht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    ...Oder glaubst Du etwa, ein LKW Fahrer einer Spedition, der sein Geld mit dem befördern von Gütern verdient, auch der Besitzer( Eigentümer) des Fahrzeuges ist?


    Besitzer ja, Eigentümer nein.


    Aber das führt jetzt wirklich zu weit weg vom Thread.

  • @ Hope0815: Da bin ich überzeugt, dass das, was ich geschrieben habe, stimmt. Der LKW-Fahrer wird der Besitzer sein. Das ist das selbe, wie wenn Du ein Auto mietest. Eigentümer bleibt die Vermietgesellschaft, Besitzer bist Du.
    Die Links von NoTeen bestätigen dies.


    Um auf Lord Excaliburs Quote von Erik Meijer auch noch zu antworten:
    Doch, es gibt Orte, wo es keine, und ich meine weder Bus noch Bahn hat. Beispielsweise mein derzeitiger Wohnort. Das habe ich hier im Thread schonmal erwähnt. Und so abgelegen ist es doch nicht, es sind nur gute 10 Minuten zur nächsten Autobahn.

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Besitzer ja, Eigentümer nein.


    Aber das führt jetzt wirklich zu weit weg vom Thread.


    du hast recht. mein rechtsdozent(mache bwl) hats gut ausgedrückt:
    auch der dieb ist besitzer, aber kein eigentümer!

  • Hehe, lustige Diskussion eigentlich :) Ich habe zwar hier nicht alles gelesen, aber das was ich so lesen konnte, war schon unterhaltsam ;)


    Ich habe ja auch ein Auto, und ohne dieses würde ich (auch sehr ländliche Gegend) praktisch nirgends wo hin kommen. Jedoch mache ich mir sicherlich keine Sorgen, dass mir das vom BAFÖG-Amt als Vermögen angerechnet wird. Dazu wird es wohl so schnell sicher nicht kommen. Und wenn... unter der Freigrenze bleibe ich damit noch immer, da ich sonst absolut Null Vemögen vorzuweisen habe.


    Ich mache es mir vielleicht jetzt ein wenig einfach, aber mit dem Bild des armen, schwerverdienenden Studenten, der abends noch nach den Vorlesungen in der Kneipe arbeiten muss, kann ich mich keineswegs identifizieren. Ich bemühe mich grundsätzlich in den Semesterferien um einen ordentlichen Ferienjob in einem der großen Industriebetriebe. Das heißt, ich arbeite im Jahr 4-8 Wochen in der Fabrik, und verdiene dort genug Geld, um das ganze Jahr damit auszukommen, auch fürs Auto etc.


    Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee, dass der Staat mir auch noch den Wagen bezahlt. Das Bafög reicht ganz gut für die Miete und sonstigen Lebensunterhalt. Für den Rest muss man schon selbst sorgen, wenn es die Eltern nicht tun. Jedoch könnte ich persönlich nichts damit anfangen, nebenher zu jobben, wenn ich doch locker noch mehr Geld verdienen kann, wenn ich einfach in den Semesterferien einen auf Schichtarbeiter machen kann. Habe voriges Jahr erst knapp 6000 Euro (steuerfrei) in 8 Wochen erarbeitet. Natürlich habe ich aber in der Zeit kein Bafög bezogen, weil dies schon über dem Satz war.


    Außerdem ist die genannte Geschichte mit dem schnellen "Konto leerräumen" ohnehin kaum noch möglich. Ein Studienkollege von mir hat das so ähnlich praktiziert, und bekam daraufhin vom Bafög-Amt eine klare Absage, da man wohl die Kontobewegungen mitverfolgt hat. Die sagten ihm ganz klar, dass sie solche Spielchen wie "mal schnell dem Vater alles überweisen" nicht gutheisen und haben ihm aufgrund dessen überhaupt kein Bafög bewilligt!

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Hartz4 ist auch eine Sozialleistung. Ein Hartz4 Empfänger darf aber ein angemessenes Auto fahren....


    Grundsätzlich stimme ich dir schon zu das der Staat nicht jedem ein Auto bezahlen muss. Viele Studenten sind jedoch mehr oder weniger auf ein Auto angewiesen um zur Uni zu kommen oder das Geld zu verdienen was sie zum Leben brauchen aber vom Bafög nicht gedeckt wird.


    angemessenes Auto...


    Damit kommen wir der Sache doch schon wesentlich näher. Keiner wird von einem Studenten oder Hart IV Empfänger verlangen z.B. einen 1993 Ford Escort zu verkaufen, das ist kein entsprechender Vermögenswert. Bleibt also unberücksichtigt wir auch der "Notgroschen" auf dem Sparbuch.


    Grundsätzlich stimme ich auch mit dir überein, das der Staat grundsätzlich niemandem ein Auto bezahlen muss. Das gehört ja wohl nur den den seltensten Fällen zur Grundsicherung. Ein Darlehen für ein Auto bekommen z.B. Arbeitslose, die nur mit eigenem Auto einen bestimmten Job antreten können.


    Falls ich mich aber irren sollte hätte ich auch gerne auf Staatskosten einen neuen Wagen. Warum sollen normal Berufstätige mit Familie nicht auch noch einen Wagen bekommen. Ich muss ja auch zur Arbeit kommen und der Wagen ist bequemer als die S-Bahn.


    Jetzt aber mal ohne weiteren Sarkasmus:


    Es geht fast schon etwas unter in der Diskussion, das Studenten oft genug auch noch gegen ihre Eltern einen Unterhaltsanspruch haben. Warum sollte der Staat den dem Sohn einen hochvermögenden Rechtsanwaltes noch das Studium bezahlen damit der mal die Kanzlei übernimmt? Das kann Papa viel besser.

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Richtig. Wenn du aber auf dem Land wohnst und vielleicht 50km Bus/Zug zur Uni fahren musst dann zahlt du u.U. schon mehr als 100 EUR für ein Monatsticket. Derjenige hat dann eine wesendlich längere Fahrzeit als mit dem Auto und fährt auch nicht wesendlich billiger. Dem Staat kostet es auch nicht mehr, er zahlt weder das Auto noch die Monatskarte.
    Wenn der Student sich jedoch entscheidet an den Studienort zu ziehen (und vorher noch bei den Eltern gewohnt hat) muss der Staat die Wohnung zahlen...


    Also wenn man ein Auto alleine benutzt ist man meistens teuerer als mit der Bahn. Gehen wir davon aus, daß ein Student aus kostengründen ein altes Auto fährt, dann hat es keine aktuelle Abgasnorm hat und entsprechend hoch in der Kfz-Steuer liegt, z.B. 100,-- Euro p.a. Dazu kommt noch die Kfz-Versicherung. Annahme: 500,-- € p.a. Benzin, 50 km pro Strecke, 200x im Jahr = 20.000 km. Bei einem Verbrauch von 7 Litern und einem Benzinpreis von 1,25 € = 1750,-- Euro. Das sind zusammen: 2350,-- Euro pro Jahr für das Auto. Ohne Wertverlust, Werkstatt, Ölwechsel etc.
    Lt. Wikipedia liegt der Preis für ein Semesterticket bei max. 146,80 EUR pro Semester also bei 293.60 Euro pro Jahr. Das sind 12,5% der Autokosten.

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    HO2
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    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Lt. Wikipedia liegt der Preis für ein Semesterticket bei max. 146,80 EUR pro Semester also bei 293.60 Euro pro Jahr. Das sind 12,5% der Autokosten.


    Leider gibt es in Deutschland Städte, die zu keinem Verkehrsverbund gehören, in denen nützt dir ein Semesterticket herzlich wenig! ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

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