Bundesregierung will Rechtsanspruch auf Bankkonto einführen

  • Hallo allerseits,


    laut [URL=http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,434028,00.html]spiegel.de[/URL] hat die Bundesregierung vor, einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto durchzusetzen und so die Banken dazu zu drängen, jedem Bürger ein Konto zu eröffnen.


    Die angebrachten Gründe finde ich sehr plausibel, das Vorhaben ist sehr löblich IMHO! :top:


    Was ich mich nun frage: Das Finanzministerium soll ja mitgeteilt haben:

    Zitat

    Es gehe nicht an, dass für viele Hochverschuldete und Arme "das Tor für die Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr" fest verschlossen bleibe.


    Ich habe bei der Postbank derzeit keine EC-Karte, wollten die mir bei Kontoeröffnung nicht ausstellen (wahrscheinlich aufgrund eines Schufa-Eintrages) - kann ich, ausgehend von der Aussage, darauf hoffen, dass ich bald trotzdem eine EC-Karte von denen verlangen könnte?
    Würde es etwas bringen, dies schon jetzt in einem Schreiben an die Postbank anzubringen (ist ja bisher nur eine Idee und noch kein fertiges und in Kraft getretenes Gesetz)?


    Gruß,


    Azad

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Re: Bundesregierung will Rechtsanspruch auf Bankkonto einführen



    Wenn du dich gerne mal der Lächerlichkeit preisgeben möchtest, würde ich einfach mal bei der Postbank vorbeigehen mit dem ausgedruckten Artikel! :D
    Zumal ich gar keinen Zusammenhang zwischen "deiner" EC-Karte und dem Artikel im Spiegel entdecken kann? :confused:


    Bis dato bekommt bei den Sparkassen gem. Satzung eh schon jeder ein Konto, bei negativer Schufa eben ein reines Guthabenkonto.


    Edit:


    Jetz weiß ich, was du meinst!


    Mit bargeldlosem Zahlungsverkehr ist natürlich ein Konto gemeint, keine EC-Karte!
    Man möchte einen Anspruch auf ein Konto für jedermann durchsetzen.
    Es bekommen jetzt nicht alle Leute eine EC-Karte!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • da ich selber bei einer bank arbeite muß ich sagen, daß ich die idee etwas befremdlich finde.
    wie will die bundesreg. private firmen dazu "zwingen"? immerhin gibt es ja noch so was wie vertragsfreiheit.
    nachdem es immer mehr banken nach nem standardisierten verfahren entscheiden, ob ein kontovertrag geschloßen wird und dabei halt bestimmte gruppen rausfallen, wird es imho recht schwer.


    aus sicht der reg. kann ich den wunsch schon verstehen. die auszahlung von geldern (harz, sozialleist. o.ä.) wird dadurch mit sicherheit einfacher & günstiger, nur was macht die bank z.b. mit einem "nichtseßhaften"? in einem bestimmten rythmus müßen auszüge zur verfügung gestellt werden. wenn sie nicht abgeholt/gezogen werden, werden sie zugeschickt. wohin im o.g. fall?
    willst du einer bank zumuten, ein konto für jemanden zu führen, der sie im extremfall vorher betrogen hat?
    wenn es noch "staatliche" banken gäbe, dann könnte dies dort laufen. da aber ja sogar sparkassen immer weiter privatisiert werden, bzw. die gewährträgerhaftung abgebaut wird, seh ich da wenig erfolg...
    außerdem gibt/gab es ja sogar noch die verpflichtung für spk innerhalb ihres geschäftsgebietes zumindest guthabenkonten einzurichten.


    zur postbank: dann hast du doch ein konto & kannst am bargeldlosen zv teilnehmen. ne kundenkarte wirst du doch haben.
    ne ec-karte (gibt es ja gar nicht mehr - vermutl. eher ne maestro-karte) beinhaltet ein gewisses kreditversprechen der bank. warum sollte sie dir dies mit hinweis auf so ne idee geben?

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Hallo,


    so wie ich diesen Artikel verstanden hab, soll das Gesetz (sollte es überhaupt beschlossen werden) nur ein Guthabenkonto zusichern!
    Eine EC-Karte ist da nicht mit dabei, da diese Kreditwürdigkeit beinhaltet :D !


    Jens

  • Dann war das ein Irrtum meinerseits - ich hatte bisher den Begriff "bergeldloser Zahlungsverkehr" immer mit dem Bezahlen per EC-Karte gleichgesetzt - an Überweisungen etc. hatte ich garnicht gedacht!


    Dann kann der Thread jetzt für die weitere Diskussion um das Regierungsvorhaben genutzt werden, meine Frage hat sich somit erledigt. :)

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Im Prinzip bin ich schon dafür, daß jeder Anspruch auf ein Konto hat. Aber die Punkte, die lart angeprochen hat sind auch nicht ohne.
    Und gibt es eine zentrale Stelle in der Abgefragt wird, ob jemand schon ein Konto hat? Oder kann jeder zu jeder der 400 Sparkassen hingehen und sagen ich will ein Konto bei Euch und ihr seid verpflichtet mir eines zu geben. Und würde diese Zentralstelle nicht gegen den Datenschutz verstoßen?

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Re: Bundesregierung will Rechtsanspruch auf Bankkonto einführen


    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Ich habe bei der Postbank derzeit keine EC-Karte, wollten die mir bei Kontoeröffnung nicht ausstellen (wahrscheinlich aufgrund eines Schufa-Eintrages) - kann ich, ausgehend von der Aussage, darauf hoffen, dass ich bald trotzdem eine EC-Karte von denen verlangen könnte?
    Würde es etwas bringen, dies schon jetzt in einem Schreiben an die Postbank anzubringen (ist ja bisher nur eine Idee und noch kein fertiges und in Kraft getretenes Gesetz)?


    Den Ansatz finde ich auch als Banker insgesamt richtig, es scheint leider immer noch genügend Institute zu geben, die das nicht machen mit den Guthabenkonten.


    Um auf Deine Frage einzugehen: ich bin kein Rechtsfachmann, aber aus dem Bankgewerbe. Ich würde sagen, dass Du zwar im Zweifel einen Anspruch auf ein Konto hast, aber nicht auf eine ec/maestro-Karte. I.d.R. hat das Gründe, wenn die nicht ausgegeben wird, sondern nur eine einfache Kundenkarte. Die Schufa ist einer dieser Gründe.


    Hightower: diese Zentralstelle gibt es, nennt sich Schufa. Da sind die Sparkassen allerdings i.d.R. nicht angeschlossen bzw. melden nicht alles.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004


    Und gibt es eine zentrale Stelle in der Abgefragt wird, ob jemand schon ein Konto hat? Oder kann jeder zu jeder der 400 Sparkassen hingehen und sagen ich will ein Konto bei Euch und ihr seid verpflichtet mir eines zu geben.


    Die Sparkassenverordnungen der neuen Bundesländer sowie Bayerns, Nordrhein-Westfalens und von Rheinland Pfalz sehen eine Verpflichtung zur Führung von Girokonten vor.Die Verpflichtung gilt jedoch nicht, wenn die Kontoführung für die Sparkasse unzumutbar ist.


    Ferner haben die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft im Juni 1995 im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Empfehlung ausgesprochen, grundsätzlich für jedermann auf dessen Wunsch ein Girokonto gegebenenfalls nur auf Guthabenbasis ohne Schecks zu führen ("Jedermann-Konto"). Aber auch hier gilt: Sollte die Führung des Kontos für die Bank unzumutbar sein, darf sie die Eröffnung ablehnen.


    Quelle:


    http://www.akademie.de

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Ferner haben die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft im Juni 1995 im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Empfehlung ausgesprochen, grundsätzlich für jedermann auf dessen Wunsch ein Girokonto gegebenenfalls nur auf Guthabenbasis ohne Schecks zu führen ("Jedermann-Konto"). Aber auch hier gilt: Sollte die Führung des Kontos für die Bank unzumutbar sein, darf sie die Eröffnung ablehnen.


    Und genau weil die Bundesregierung diese Selbstverpflichtung als gescheitert ansieht, will sie den Rechtsanspruch einführen, siehe Spiegel-Artikel.
    Die Banken wollen ja die Kündigungszahlen nicht herausrücken... :rolleyes:


    lart: Den von dir angesprochenen Fall kann ich auch nachvollziehen, aber ist das nicht eher die Ausnahme? Wer hat schon keinen ständigen Wohnsitz?
    Und: Wer es sich leisten kann, ständig durch die Welt oder durch das Land zu touren, wird ja wohl keine Probleme mit der Kontoführung haben (außer er trampt :D).
    Und wie, bitte, soll man seine Bank "betrügen"? :confused:


    In Zeiten von Onlinebanking und mobilem Internet/Notebooks braucht man ausgedruckte Kontoauszüge i.d.R. IMHO doch garnicht mehr... und wenn doch, kann man die doch i.d.R. bei jeder Filiale seiner Bank im ganzen Land am Kontoauszugsdrucker ausdrucken.


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Hightower: diese Zentralstelle gibt es, nennt sich Schufa. Da sind die Sparkassen allerdings i.d.R. nicht angeschlossen bzw. melden nicht alles.


    Das ist ja mal interessant... weisst du zufällig, ob das in umgekehrter Richtung (Schufa -> Sparkasse) auch so ist?

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von lart
    da ich selber bei einer bank arbeite

    ...wundert es uns auch nicht, dass du in vorauseilendem Gehorsam zu deinem Brötchengeber so einen Beitrag verfasst, der Gewinnmaximierung privater Unternehmen als das höchste Gut in einem Rechtsstaat darstellt.


    Zitat

    immerhin gibt es ja noch so was wie vertragsfreiheit.

    Und deshalb soll man Menschen völlig vom Zahlungsverkehr ausschließen dürfen und ihnen selbst ein normales gebührenpflichtiges Guthabenkonto verweigern dürfen? tsts, was für Werte haben dir denn deine Eltern beigebracht...


    Es geht darum, Menschen die sowieso schon wenig Geld haben, nicht auch noch zusätzlich zu schröpfen und abzukassieren. Als Banker weißt du ja nur zu gut, dass ihr euch jeden Handgriff am Schalter nochmal extra bezahlen lasst, so auch z.B. Bargeld Ein- oder Auszahlungen oder alles was nicht über Girokonten läuft oder über Automaten. Wenn ihr also Leuten ein schlichtes Girokonto auf Guthabenbasis verweigert, kassiert ihr sie im Grund nur doppelt für Extragebühren am Bankschalter ab. Es geht also nur um Gewinnmaximierung, nichts anderes! Der Aufwand und das Risiko ein stinknormales Guthabenkonto zu führen ist ja nichts besonderes und der Gesetzgeber zwingt auch niemand das kostenlos anzubieten, ihr könnt also selbstverständlich auch Gebühren dafür verlangen....aber es ist einfach eine Sauerei, Menschen komplett vom bargeldlosen Zahlungsverkehr auszuschließen und dann von ihnen auch noch dewegen die 3-fachen Gebühren zu kassieren - eben weil sie kein Girokonto haben!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!