0700 Nummer "parken"?

  • Hallo@all!


    Habe zwei 0700 Nummern, von denen ich eine zur Zeit nicht mehr benötige. Gibt es eine Möglichkeit diese inaktiv zu "parken"? Früher konnte man das ja gut bei Super 24 im Tarif 0700light, doch leider gibt es diesen jetzt nur noch für Bestandskunden. 3 Euro im Monat für nichts zu zahlen ist mir dann aber auch zu viel. Was ist denn, wenn ich die Nummer jetzt bei meinem Provider kündige und ansonsten nichts mache? Verfällt diese dann? Habe bisher auch noch keinen Zusteilungsbescheid der RegTP bekommen.


    Vielleicht hat ja jemand von Euch noch ne gute Idee


    greetz


    JohnnyT

  • Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Persönlichen Rufnummern
    6. Auflagen


    6.1 Verwendung der Rufnummer


    Der Antragsteller muß die Einrichtung der Rufnummer innerhalb einer Frist von 90 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Zuteilung bei einem Betreiber eines Telekommunikationsnetzes beauftragen.
    Der Antragsteller muß die Rufnummer innerhalb einer Frist von 180 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Zuteilung nutzen. Eine Rufnummer gilt als genutzt, wenn durch ihre Wahl eine Endeinrichtung im öffentlichen Telefonnetz erreicht werden kann.
    Wenn einem Antragsteller mehrere PR zugeteilt wurden, darf keine Endeinrichtung durch mehr als eine dieser Rufnummern erreichbar sein. Temporäre Anrufweiterschaltungen sind zulässig.
    Der Antragsteller darf die ihm zugeteilte Rufnummer nicht an Dritte übertragen.
    6.2 Informationspflichten


    6.2.1 Beauftragung der Einrichtung der Rufnummer


    Der Antragsteller muß innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der unter 6.1 a) genannten Frist der Reg TP unter Verwendung eines Formblatts über die Beauftragung der Einrichtung der Rufnummer informieren.


    Hinweis: Es wird empfohlen, das Formblatt rechtzeitig vor der Nutzung der Rufnummer bei der Reg TP vorzulegen. Ein später Eingang des Formblatts kann zur Folge haben, daß die Rufnummer aus den Netzen anderer Betreiber zunächst nicht erreichbar ist. Wie frühzeitig das Formblatt vorliegen sollte, stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Regeln noch nicht fest.


    6.2.2 Wechsel des Betreibers von Telekommunikationsnetzen


    Der Antragsteller muß der Reg TP den Wechsel zu einem anderen Betreiber von Telekommunikationsnetzen unter Nennung des Zeitpunktes und des neuen Betreibers spätestens 14 Kalendertage nach dem Wechsel anzeigen.


    Hinweis: Es wird empfohlen, der Reg TP den Wechsel rechtzeitig vor der Nutzung der Rufnummer beim neuen Betreiber anzuzeigen. Eine späte Anzeige kann zur Folge haben, daß die Rufnummer aus den Netzen anderer Betreiber zunächst nicht erreichbar ist. Wie frühzeitig ein Wechsel angezeigt werden sollte, stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Regeln noch nicht fest.


    6.2.3 Informationen aus gegebenem Anlaß


    Der Antragsteller muß der Reg TP auf Anforderung Informationen zur Nutzung der Rufnummer zukommen lassen.


    6.3 Rückgabepflichten


    Der Antragsteller muß eine Rufnummer, die er nicht mehr benötigt, umgehend zurückgeben.



    quelle: Reg TP



    cu all

    ich hatte schon ein Handy zu der zeit als sms kostenlos waren...
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