Meine Freundin wird bedroht - was tun?

  • Hi,


    meine Freundin wird per E-Mail von einem windigen Geschäftemacher beleidigt und bedroht. Es fing zuerst ganz nett an, sie unterhielten sich wie gute Bekannte, er rief öfter mal an, auch spät abends, bis das ganze für sie etwas lästig wurde - er versuchte nämlich, sie in eine Kosmetik-Vertriebs-Organisation einzubinden mit dem Argument, so bekomme sie ihr Makeup billiger. Da damit allerhand seltsames Kleingedrucktes verbunden war, hat sie dankend abgelehnt und ist auf Distanz gegangen.


    Jetzt schickt er ihr beleidigende E-Mails, in denen er ihre Nationalität (nicht aus D.) aufs Übelste lächerlich macht (er selbst ist Franzose), allgemein Vorurteile ausschüttet (z.B. gegen Juden hetzt) und ihr droht, sie bei Geschäftspartnern und bei ihrem Arbeitgeber anzuschwärzen und dort persönlich aufzukreuzen, weil sie sich ihm gegenüber nicht dankbar gezeigt hat für sein ach so tolles Angebot. Meine Freundin hat einen seriösen Job in der Wirtschaft und will natürlich nicht, daß er sie weiterhin in der Firma anmailt.


    Wir denken daran, zur Polizei zu gehen. Wie und wo zeigt meine Freundin den Typ am besten an, wann haben solche Anzeigen Aussicht auf Erfolg? Zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft? Und was sollten wir sonst noch tun?


    Freue mich auf Tips von Experten und auch anderen, die sich mit dem Thema schon mal beschäftigt haben.


    Danke & Gruß, Chris :)

  • Re: Meine Freundin wird bedroht - was tun?



    :apaul: So, Edit:
    Wenn der Typ wirklich beleidigend wird in seinen Mails und Deiner Freundin mit Repressalien beim Arbeitgeber droht, ist definitiv der Tatbestand der Nötigung und Beleidigung erfüllt.
    Da wird jede Polizeidienststelle die Anzeige annehmen und an die entsprechenden Instanzen weiterleiten.
    Ich an Deiner Stelle würde durchdrehen voir Wut.
    Und SOFORT anzeigen.
    Der Norbert

    Alles wird gut.

  • Zunächst würde ich demjenigen zurückschreiben und ihn bitten künftige Mails zu unterlassen. Desweiteren würde ich da reinschreiben, daß der gesamte Schriftverkehr der seinerseits eingegangen ist gespeichert wird.


    Weise ihn darauf hin, daß wenn er diese Mails nicht unterläßt ein Anwenalt sich mit diesem Thema befassen wird.


    Du kannst auch einen Spam Filter einrichten nach dem Motto: "ungelesen gelöscht". Das wirk meistens. Wenn nicht frage mal einen Rechtsanwalt nach Rat.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Ich würde da gar nicht lange fackeln. Vielleicht ihm eine Warnung zukommen lassen und bei weiteren Belästigungen mit einer Diskette auf der die Mails sind, zur Polizei gehen.

  • 1. Verwarnung (verbal)
    2. Gelbe Karte (spätestens hier sollte der Störenfried nicht mehr den Filter passieren können...)
    3. Rote Karte (ganz ausblenden...)
    Wolf

    Bright light city gonna set my soul, gonna set my soul on fire

  • Zitat

    Original geschrieben von Olzge
    Ich würde da gar nicht lange fackeln. Vielleicht ihm eine Warnung zukommen lassen und bei weiteren Belästigungen mit einer Diskette auf der die Mails sind, zur Polizei gehen.


    Ich würde die Mails besser ausdrucken. Daß ist für die Polizei sicher besser zu lesen. Und am besten zweimal ausdrucken und mit dem zweiten Ausdruck zum Anwalt.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Letztlich gibt es zwei Möglichkeiten:


    Komplett ignorieren (mit Filter), das wirkt meist recht zuverlässig - allerdings ist das keine Lösung, wenn der sich dann an den Arbeitgeber wendet. Da sollte man sofort anzeigen.


    Oder sie fordert ihn auf Ruhe zu geben und weist ihn darauf hin die Mails auszudrucken und ggfl. (=wenn er nicht aufhört) Anzeige wegen Beleidigung bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten (Nötigung evtl. auch, da muß er aber schon "...rechtswidrig [...] durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung" genötigt haben).


    Da das auf Dauer ziemlich an die Nieren gehen kann würde ich da nicht mehr lange zusehen, sondern mich für eine der beiden Vorgehensweisen entscheiden. Einen Anwalt würde ich zunächst nicht einschalten, das verursacht nur Kosten, die ggfls. erst mal selbst vorgestreckt werden müssen und nachher evtl. erst mit viel Ärger zurückgeholt werden können.


    Viel Erfolg! :)

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • In dem Falle würde ich baldigst Anzeige erstatten. Und zwar bei der Polizei. Da Nötigung und Volksverhetzung Offizialdelikte sind, werden sie nach Bekanntwerden ohnehin von Amts wegen verfolgt. Ein Anwalt ist in dem Fall also nicht nötig. Die Beleidigung wird hierbei gleich mitverfolgt (Tateinheit). Auf jeden Fall alles ausdrucken (am Besten komplett mit Header!).
    Nach Abschluß der polizeilichen Ermittlungen geht dann alles zur Staatsanwaltschaft, die dann letztlich entscheidet, ob eingestellt wird oder Anklage in D erhoben wird (wegen Nationalität). Alternativ gibts sicher Rechtshilfeabkommen.
    Aber am Anfang steht eben die Anzeige!

  • Vielleicht reicht es wen ihr den Typen ein paar Tag lang ignoriert. Aber ich wuerde die Mails auf jeden Fall speichern, wenn er doch keine Ruhe gibt und ihr ihn anzeigen muessts.

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