Frage zu einem Bussgeldbescheid

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und dabei ist es egal ob Du im Urlaub auf Geschäftsreise oder sonstwas warst.
    Du hast dafür zu Sorgen, dass die Post an Deine ladungsfähige Adresse kontrolliert wird, ob da ggf. was wichtiges bei war oder nicht.


    Jein, ganz so einfach ist das nicht und im Verwaltungsrecht läuft ja eh alles etwas anders. :D


    Unter'm Strich wird das wie ich die Ausführungen des TE verstanden habe aber eh egal sein. Für eine Wiedereinsetzung wird's ein bißchen zu spät sein - um soetwas muss man sich halt kümmern (insbesondere in Kenntnis, dass "etwas (nach)kommt").

  • Xonic


    Steht unter deinem Beschied das du 4 Wochen Zeit hast Widerspruch einzulegen (Rechtsbehelfsbelehrung)?


    Sollte dies nicht der Fall sein verlängert sich die Frist auf ein Jahr.


    Aber da dies meist fertige Schreiben sind wo nur noch die persönlichen Daten eingefügt werden, sollte die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein.

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