Frage zu Steuervorauszahlungen

  • Nabend!


    Ich sitze hier gerade an meiner Einkommenssteuererklärung für 2005. Allerdings habe ich jetzt ein kleines Problem. :confused:


    Laut meiner Steuererklärung 2004, die ich erst Ende 2005 abgegeben habe, mußte ich einen Betrag X nachzahlen. Prompt kam dann auch ein Vorauszahlungsbescheid für Einkommenssteuer, Soli und Kirchensteuer.


    Diese Vorauszahlungen für 2005 leiste ich aber erst 2006. Ich habe jetzt 2x gezahlt und müsste im September und Dezember noch mal zahlen.


    Wann setze ich jetzt diese Vorauszahlungen an? In der Steuererklärung für 2005 oder erst in der Steuererklärung für 2006?


    Wenn ich sie in der Steuererklärung für 2005 angebe, setzt ich dann nur die tatsächlich gezahlten an oder auch die noch zu zahlenden?


    Bin im Moment etwas verwirrt. :gpaul:




    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Gegenfrage: Wo willst du die Vorauszahlungen überhaupt eintragen? Ich kann mich jetzt nicht erinnern, das es da im Mantelbogen überhaupt ein dementsprechendes Feld gibt.


    Du teilst dem FA einfach mit, wie hoch dein Einkommen ist, die berechnen dann die ESt und ziehen die schon geleisteten Vorauszahlungen ab.

  • Warum muss man diesen Schwachsinn eigentlich zahlen?


    Der Staat knüpft doch einem sowieso schon jeden Monat Geld ab, warum dann noch 4x extra im Jahr?


    (Tochter)

    Oh Snap!

  • In WiSo kann ich die Vorauszahlungen eintragen, diese werden auch bei der Steuerberechnung berücksichtigt.


    Macht in der Steuerberechnung einen Unterschied von 1k€.


    Und da wüsste ich schon gerne was auf mich zu kommt. :D



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Das gilt doch nur für Einnahmen aus Vermietung, Zinsen oder natürlich selbstständiger Arbeit. Ein normaler sterblicher Angestellter muss nur in Spezialfällen Vorauszahlungen leisten. :rolleyes:


    Vielleicht erklärst Du uns mal ein bisschen mehr, dann können wir Dir eher helfen! ;)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von ms10000
    In WiSo kann ich die Vorauszahlungen eintragen, diese werden auch bei der Steuerberechnung berücksichtigt.


    Macht in der Steuerberechnung einen Unterschied von 1k€.


    Und da wüsste ich schon gerne was auf mich zu kommt. :D


    dies betrifft in diesem Fall ja nur das Programm Wiso und dessen Darstellung. Im Mantelbogen selber kann man das nicht eintragen, da hat "Tha Masta" schon recht.


    Goodzilla
    Das ist doch für den OP in diesem Fall absolut unerheblich, oder? Er kann diese Zahlen nirgendwo ansetzen, da es im Mantelbogen und auch sonst nirgendwo ein Feld dafür gibt. Dies wird automatisch vom FA berücksichtigt.



    Grüße

  • Die Zahlungen sind für das Jahr anzusetzen, für das sie geleistet sind. Sind die VZen für 2005 geleistet worden, dann sind sie auch für 2005 anzurechnen. Allerdings sind die evtl. Kirchensteuern als Sonderausgaben erst in dem Jahr anzusetzen, in dem sie gezahlt wurden.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Die Zahlungen sind für das Jahr anzusetzen, für das sie geleistet sind. Sind die VZen für 2005 geleistet worden, dann sind sie auch für 2005 anzurechnen. Allerdings sind die evtl. Kirchensteuern als Sonderausgaben erst in dem Jahr anzusetzen, in dem sie gezahlt wurden.


    also hier besteht wohl ein größeres Missverständnis. Diese Zahlungen (Einkommensteuer-VZ) sind prinzipiell nirgendwo anzusetzen. Sie werden automatisch vom Finanzamt in dem Veranlagungsjahr berücksichtigt für das sie festgelegt und gezahlt worden sind.


    In dem Fall des OP kann man diese Zahlen nur im Programm eingeben, damit das Programm den richtigen Zahl- oder Erstattungsbetrag ausrechnen kann. Für die Unterlagen die zum FA geschickt werden, ist das absolut unerheblich.



    Grüße

  • Stimmt, aikhoch! Nix anderes habe ich doch behauptet, schließlich fragt er ja in welchem Jahr er die VZ in seinem Programm ansetzen muss.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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