das Steuerrecht ist nicht einfach, aber eindeutig.
Der Empfänger einer Gutschrift, die MwSt enthält, muss selbst zum Ausweis von MwSt berechtigt sein, also vorsteuerabzugsberechtigt sein.
Da ein Endkunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, darf die Gutschrift an einen Endkunden keine MwSt enthalten.
-->Mit "Endkunden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt" meinst du, daß ich als Endkunde die Mwst in meiner Steuererklärung nicht angeben und auch nicht zurückfordern kann, richtig?
genau das
Wenn ein Endkunde vorsteuerabzugsberechtigt wäre, könnte er sich ja die ganze MwSt, die er im Supermarkt, an der Tankstelle und wo auch immer bezahlt hat, beim Finanzamt wiederholen. Da wäre das ganze System witzlos.
Der einzige Fall, wo ein Händler dem Kunden eine Gutschrift mit MwSt geben kann ist folgender : Kunde bestellt Ware. Händler erstellt eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Kunde storniert. Händler schreibt Gutschrift, wieder mit ausgewiesener MwSt. Das ist legal.
Wenn der Händler mit 24x keine GG wirbt, dann muss er Dir auch 24 x 9.99 auszahlen. Ist es ohne MwSt Anteil, ist es legal. Hat er da MwSt ausgewiesen, dann ist das Umsatzsteuerhinterziehung. Dir kann es egal sein. Der Händler bekommt aber sicher irgendwann eine betriebsprüfung, dann fliegt er auf und darf nachzahlen. Ergebnis : wahrscheinliche Insolvenz (auf Grund der Vielzahl von Verträgen über einen langen Zeitraum, das macht schnell eine Steuernachforderung im 5 bis 6 stelligen Bereich).
Oder er wirbt mit 24 X GG frei, zahlt aber nur den Netto-Anteil der GG. Diese Art der Werbung könnte vielelicht wettbewerbswidrig sein.