Kann mir jemand sagen, wo hier der Haken ist?

  • das Steuerrecht ist nicht einfach, aber eindeutig.


    Der Empfänger einer Gutschrift, die MwSt enthält, muss selbst zum Ausweis von MwSt berechtigt sein, also vorsteuerabzugsberechtigt sein.


    Da ein Endkunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, darf die Gutschrift an einen Endkunden keine MwSt enthalten.


    -->Mit "Endkunden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt" meinst du, daß ich als Endkunde die Mwst in meiner Steuererklärung nicht angeben und auch nicht zurückfordern kann, richtig?


    genau das


    Wenn ein Endkunde vorsteuerabzugsberechtigt wäre, könnte er sich ja die ganze MwSt, die er im Supermarkt, an der Tankstelle und wo auch immer bezahlt hat, beim Finanzamt wiederholen. Da wäre das ganze System witzlos.


    Der einzige Fall, wo ein Händler dem Kunden eine Gutschrift mit MwSt geben kann ist folgender : Kunde bestellt Ware. Händler erstellt eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Kunde storniert. Händler schreibt Gutschrift, wieder mit ausgewiesener MwSt. Das ist legal.



    Wenn der Händler mit 24x keine GG wirbt, dann muss er Dir auch 24 x 9.99 auszahlen. Ist es ohne MwSt Anteil, ist es legal. Hat er da MwSt ausgewiesen, dann ist das Umsatzsteuerhinterziehung. Dir kann es egal sein. Der Händler bekommt aber sicher irgendwann eine betriebsprüfung, dann fliegt er auf und darf nachzahlen. Ergebnis : wahrscheinliche Insolvenz (auf Grund der Vielzahl von Verträgen über einen langen Zeitraum, das macht schnell eine Steuernachforderung im 5 bis 6 stelligen Bereich).


    Oder er wirbt mit 24 X GG frei, zahlt aber nur den Netto-Anteil der GG. Diese Art der Werbung könnte vielelicht wettbewerbswidrig sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von handy4less
    Der Empfänger einer Gutschrift, die MwSt enthält, muss selbst zum Ausweis von MwSt berechtigt sein, also vorsteuerabzugsberechtigt sein.
    Da ein Endkunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, darf die Gutschrift an einen Endkunden keine MwSt enthalten.


    Ohh, das wusste ich echt nicht.
    Sprich wenn ein Händler mir eine Gutschrift ausstellt darf da nicht draufstehen "xy.- € inkl. 16% MwSt"?
    Dann hab ichs jetzt (edlich) verstanden... :rolleyes::D

    Zitat

    Original geschrieben von handy4less
    Oder er wirbt mit 24 X GG frei, zahlt aber nur den Netto-Anteil der GG. Diese Art der Werbung könnte vielelicht wettbewerbswidrig sein.


    Darauf wirds meiner Meinung nach auch rauslaufen, deshalb meine Idee mit dem anschwärzen... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Darauf wirds meiner Meinung nach auch rauslaufen, deshalb meine Idee mit dem anschwärzen... ;)


    jaja, mach Dir mal Freunde :rolleyes:
    Alle Welt meckert über Abmahnungen, was soll der Sch... auch ?


    Wieso lässt man es nicht einfach darauf beruhn ?
    Wer es testet und mit einer Nettozahlung leben kann soll es machen, wer unsicher ist soll es bleiben lassen oder auf eine evt. Antwort des Verkäufers warten.



    Marco

  • Re: Kann mir jemand sagen, wo hier der Haken ist?


    Zitat

    Original geschrieben von wickie2604
    Bin nämlich auf der Suche nach einem guten modernen Handy (MP3,Kamera,Farbdisplay,...), möglichst mit einem Vertrag, der nicht so teuer ist, da ich eher ein Wenigtelefonierer bin und hauptsächlich erreichbar sein muß (Berufssoldat). Prepaid ist aber von den Verbindungspreisen her zu teuer und Grundgebühr muß nicht unbedingt sein. Mindestumsatz sollte keinesfalls höher als 7,50€ sein.

    Hm, du hast die Preisentwicklung im Prepaid-Segment wohl nicht so ganz verfolgt. Mit so einer Karte (ohne Grundgebuehr oder Mindestumsatz) telefonierst du oft guenstiger als mit einem Mobilfunkvertrag. Beispiel Simyo: 16 Cent in alle Netze rund um die Uhr, 11 Cent pro SMS und 6 Cent pro Minute von Simyo zu Simyo.


    Das K750 bekommst du im freien Handel fuer ~180 EUR, auf 24 Monate umgelegt also 7,50 EUR/Monat. So bist du flexibel und nicht langfristig an irgend einen Anbieter gebunden :)

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Sprich wenn ein Händler mir eine Gutschrift ausstellt, darf da nicht draufstehen "xy.- € inkl. 16% MwSt"?


    genau so ist es. Macht ein Händler es trotzdem, wird er bei der nächsten Betriebsprüfung eine böse Überraschung erleben.

  • Seine Antwort auf meine Fragen:

    Zitat

    Bitte anrufen,da zuviele Fragen....06781-260600
    MFG
    Handyline 24


    Muss ich wohl mal anrufen am Mo... ;)

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  • Ich habe schon zweimal gekauft alles bestens gelaufen!! Erstattet wie beschrieben den Nettowert der Grundgebühr für beide Karten(413,28)!!


    Beste Grüsse
    Bersch :)

  • Zitat

    Original geschrieben von handy4less
    Seine Antwort würde mich interessieren.


    So, es gibt Neuigkeiten.
    Ich hab gerade angerufen:
    Es handelt sich um die Firma Bergsträßer Telekommunikation aus Idar-Oberstein.


    Folgende Infos habe ich bekommen:
    [list=1]
    [*] Wieviele Verträge/ Karten gehören zu dem Angebot? Bitte um eine genaue Aufstellung inkl aller Gebühren (Grundgebühr, Anschlußgebühr usw) Sie sprechen im Angebot von 2 Genion free Verträgen. Weiter unten wird jedoch eine zusätzliche Partnerkarte erwähnt! Also 2 oder 3 Verträge?
    Antwort:
    Es handelt sich um einen Debitel O2 Genion Duo. Die AG von jeweils 24,95 ist zu zahlen.
    [*] Handelt es sich um original O2 Verträge oder wird das ganze über Provider (Telco, Victorfox o.ä.) abgewickelt?
    Antwort:
    s.o.
    [*] Wie hoch ist die (monatliche) Erstattung der GG (bitte um Angabe der genauen Summe in Euro!)?
    Antwort:
    Insgesamt 413,28 €
    Entspricht also unserer Vermutung, Erstattung der Nettogebühren von 2x24x8,61=413,28 €
    [*] Wie lange dauert die Lieferung des Handys und die Gutschrift der Grundgebühr(en)?
    Antwort:
    Max. 30 Tage
    [*] Wo wende ich mich bei Fragen/ Problemen hin? Sie sind als Händler verpflichtet ein Impressum mit ladungsfähiger Anschrift zu veröffentlichen! Ich bitte also um Angabe einer Adresse!
    Antwort:
    An sie (s.u.)
    [/list=1]
    Außerdem bastle man gerade an einem neuen, professionelleren Internetauftritt (website irgendwas mit günstiger-handys.de) und einem neuen Ebayprofiel mit Impressum, AGB usw...
    Die Firma an sich gebe es schon seit 10 Jahren, man sei jetzt eben erst bei Ebay eingestiegen. Hab mit einem "älteren" Herren telefoniert, klang soweit ganz plausiebel...
    So, jetzt wisst ihrs! :D
    Ich werd das Angebot trotzdem nicht nutzen, da ja trotzdem folgende Gebühren anfallen:
    2x33,12 € (Differenz zur Brutto GG) + 2x24,95 € AG = 116,14 € Gesamt für ein K610i oder vergleichbares. Das bekommt man selbst bei Ebay schon neu vom "richtigen" Händler für 207,90 € (nur ein Beispiel), in der normalen Auktion gehen sie bestimmt noch etwas günstiger weg. Und für gerade mal ~ 90 € Ersparnis 2 Verträge ans Bein binden...!? ;)
    Nein danke, nicht noch mehr... :D

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