Wie gesagt, brauche zwei Handys, wie oben beschrieben, ob Original oder Provider ist egal, hauptsache minimale Fixkosten, günstige Verbindungspreise.
Also eigentlich so ähnlich wie das, was man hier als Schubladenvertrag bezeichnet, allerdings werden die Handys und der Vertrag von uns auch genutzt. Handys entweder mit zwei Verträgen oder Partner-,Duo-Vertrag.
Kann mir jemand sagen, wo hier der Haken ist?
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Wie wäre es denn mit einem Talkline O2 Starter (4,95 EUR mtl. Grundgebühr + 5,- EUR mtl. Mindestumsatz) - hier gibt es nähere Informationen zum Tarif (PDF).
- Motorola V3i (freies Gerät ohne Branding): je 0,- EUR + 75,- EUR Auszahlung
- SonyEricsson K750i "silver" (freies Gerät ohne Branding): je 0,- EUR + 70,- EUR AuszahlungAndere Geräte sind möglich - bitte erfragen.
Das Angebot ist nur gültig bei Kartenaktivierung bis 31.08.2006 bzw. solange der Vorrat reicht.
Versandkosten & Lieferzeit
Der Versand erfolgt kostenfrei & versichert. Die Lieferzeit beträgt 2-4 Werktage.Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt 2 Wochen nach Vertragsbeginn auf das im Vertrag angegebene Bankkonto.Bei Interesse & Fragen
Bitte eine PN oder Mail an info@cashphone.de. Vielen Dank. -
hochhol...
Da es das Angebot so und so ähnlich bei Ebay ja immer noch gibt hab ich den VK mal angeschrieben:
ZitatHallo!
Könne Sie mir mal bitte sagen wo ihre AGB und ihr Impressum stehen? Da wär ja noch so einiges nachzulesen bei dem miesen Bewertungsprofiel bevor ich bestelle...
MfG
Antwort:ZitatBei Fragen erreichen Sie uns auch telefonisch unter 06781-260600
MFG
Handyline 24
So, wer will...?Eigentlich würds mich ja schon mal reizen, nicht unbedingt des Handys wegen, sondern einfach nur um zu schauen obs klar geht...
Was wär das Risiko dabei?
Händler Pleite, keine Kohle, 2 Verträge an der Backe?
Sonst?Bei dem Angebot stimmt ja echt gar nix, kein Impressum, keine AGB, kein gar nix!
Könnte man dem nicht auch irgendwie ans Bein pinkeln? Nicht weil ichs geil finde, sondern weil solche "Händler" es IMHO verdient haben!
:mad:
Weitere Ungereimtheiten:
- Provider? Netzbetreiber?
- Wieviel Verträge?
- Genion Preisliste bei Duo Verträgen angegeben
usw...Edit:
- Scheint nicht (Rache-)zu bewerten
- In einigen Bewertungen wurde was von Telco und Victorfox erwähnt... *g*Meinungen?
(Bitte keine Alternativverträge anbieten, daran hab ich kein Interesse...) -
ein Haken vielleicht :
....festgelegte Gutschrift über die komplette Nettogrundgebühr
Auszahlung also wohl nicht 9,99 pro Vertrag sondern nur 8.61 Euro. Ist pro Vertrag dann eine Eigenleistung von 33.12 Euro in 24 Monaten.
und noch ein anderer Haken vielleicht :
...Sie erhalten zusätzlich eine Partnerkarte ebenfalls ohne Grundgebühr und ohne Mindestumsatz!Also 3 Karten total ??? Denn oben steht ja schon "2 O2 Genion Free" .
Keine AGB zu haben, ist nicht wild. Es gilt dann ausschließlich das BGB.
Aber er weist auch auf seine AGB hin (Es gelten die AGB von Handyline24), dann sollte er diese auch vor dem Kauf zur Verfügung stellen.Übrigens : Die Widerrufsfrist bei eBay beträgt mittlerweile 1 Monat !
(KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2006, Aktenzeichen: 5 W 156/06 (103 O 91/06 LG Berlin)) Auch das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Entscheidung mittlerweile inhaltlich bestätigt (OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006, AZ 3 U 103/06 ). Im Artikel stehen noch 2 Wochen. -
Zitat
Original geschrieben von handy4less
....festgelegte Gutschrift über die komplette Nettogrundgebühr
Auszahlung also wohl nicht 9,99 pro Vertrag sondern nur 8.61 Euro. Ist pro Vertrag dann eine Eigenleistung von 33.12 Euro in 24 Monaten.
Das hatte ich auch schon gesehen, geht das überhaupt!?
Ok, der Händler kann schließlich auszahlen was er will, aber gerade ohne die Mwst?ZitatOriginal geschrieben von handy4less
und noch ein anderer Haken vielleicht :
...Sie erhalten zusätzlich eine Partnerkarte ebenfalls ohne Grundgebühr und ohne Mindestumsatz!
Also 3 Karten total ??? Denn oben steht ja schon "2 O2 Genion Free" .
Stimmt, übersehen.
Ich denke aber nicht daß er das so meint...ZitatOriginal geschrieben von handy4less
Übrigens : Die Widerrufsfrist bei eBay beträgt mittlerweile 1 Monat !
(KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2006, Aktenzeichen: 5 W 156/06 (103 O 91/06 LG Berlin)) Auch das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Entscheidung mittlerweile inhaltlich bestätigt (OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006, AZ 3 U 103/06 ). Im Artikel stehen noch 2 Wochen.
Ähh, und wieso?
Kann man das irgendwo nachlesen?
Sind nicht 14 Tage Pflicht?
Oder verlangt Ebay was anderes?Ich werd ihn wohl nochmal anschreiben und ein wenig löchern...
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Zitat
Original geschrieben von eisi
Das hatte ich auch schon gesehen, geht das überhaupt!?
Ok, der Händler kann schließlich auszahlen was er will, aber gerade ohne die Mwst?genau so. Ein Händler darf sich auf eine Auszahlung an einen Endkunden/Privtakunden keine MwSt ziehen.
Er müsste also 9.99 rein Netto auszahlen. Das gibt aber seine Provision vielleicht nicht her. Also müsste er 9.99 inkl MwSt auszahlen. Das ist aber Steuerhinterziehung. Das weiß der gute Mann wohl auch. So umschreibt es das mit Nettoanteil und zahlt wahrscheinlich 8.61 Euro aus.
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Zitat
Original geschrieben von handy4less
...Also müsste er 9.99 inkl MwSt auszahlen. Das ist aber Steuerhinterziehung. Das weiß der gute Mann wohl auch.
Hä? Das versteh ich nicht.
9,99€ sind doch die GG inkl. Mwst. somit müsste es doch passen?
Kannst du mir das bitte weng genauer erläutern?Ich habe ihn mal angeschrieben:
ZitatHallo!
Ich hätte noch einige Fragen zu obigem Artikel:
1. Wieviele Verträge/ Karten gehören zu dem Angebot? Bitte um eine genaue Aufstellung inkl aller Gebühren (Grundgebühr, Anschlußgebühr usw) Sie sprechen im Angebot von 2 Genion free Verträgen. Weiter unten wird jedoch eine zusätzliche Partnerkarte erwähnt! Also 2 oder 3 Verträge?
2. Handelt es sich um original O2 Verträge oder wird das ganze über Provider (Telco, Victorfox o.ä.) abgewickelt?
3. Wie hoch ist die (monatliche) Erstattung der GG (bitte um Angabe der genauen Summe in Euro!)?
4. Wie lange dauert die Lieferung des Handys und die Gutschrift der Grundgebühr(en)?
5. Wo wende ich mich bei Fragen/ Problemen hin? Sie sind als Händler verpflichtet ein Impressum mit ladungsfähiger Anschrift zu veröffentlichen! Ich bitte also um Angabe einer Adresse!
6. Da sie nirgens die AGB veröffentlicht haben gilt ja das BGB. Oder gibt es zu ihren AGB (auch) einen link? Im Übrigen beträgt die Wiederrufsfrist bei Ebay ein Monat!
MfG
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Mal schauen was jetzt (ob was) kommt... -
Zitat
Original geschrieben von eisi
Hä? Das versteh ich nicht.
9,99€ sind doch die GG inkl. Mwst. somit müsste es doch passen?
Kannst du mir das bitte weng genauer erläutern?Der Mobilfunkanbieter stellt monatlich pro Vertrag 8,61 Euro plus 16% MwSt = 9,99 Euro in Rechnung.
Der ebay Verkäufer erstattet vermutlich nur den Nettoanteil, also nur die 8.61 Euro.
Endkunden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, somit kann ein Handler dem Enkunden keine Auszahlung inkl MwSt geben. Er kann sich somit auch keine Vorsteuer auf die Auszahlung ziehen. Wenn der Händler dem Kunden 9.99 erstatten will, dann 9,99 + 0% MwSt = 9.99 Euro.
Nehmen wir mal an, nach Abzug Handy ect. bleiben dem Händler 220 Euro Netto Provison. Er bekommt also vom Großhändler 220 + MwSt = 255.20. Da Endkunden nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann er dem Endkunden nur von seinem 220 Euro Netto Anteil etwas abgeben. Das reicht aber nicht für eine Erstattung von knapp 240 Euro. vermutlich schriebt er deswegen "Nettoanteil" und zahlt deswegen nur 24x8.61 = 206.64 Euro aus. Oder er hat sich mit dem Begriff Nettogrundgebühr blöd ausgedrückt.Seine Antwort würde mich interessieren.
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entweder ist das ganze Hickhack hier am Thema vorbei oder ich verstehe es auch nicht
So sehe ich das :
Kunde erhält einmal O2 Genion + Partnerkarte
macht zusammen 2 Simkarten
mit 2 free müsste laut Beschreibung die Partnerkarte gemeint sein
Zusätzlich eine Auszahlung nach 30 Tagen in Höhe von 206,09 € da in der Tat der Nettoanteil gemeint sein dürfte.
So oder so ein interessantes Angebot was die Konditionen betrifft.
Zusätzlich 2 mal 24,95 EUR AG
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Zitat
Original geschrieben von handy4less
Der Mobilfunkanbieter stellt monatlich pro Vertrag 8,61 Euro plus 16% MwSt = 9,99 Euro in Rechnung.
Der ebay Verkäufer erstattet vermutlich nur den Nettoanteil, also nur die 8.61 Euro.
Das ist schon klar...ZitatOriginal geschrieben von handy4less
Endkunden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, somit kann ein Handler dem Enkunden keine Auszahlung inkl MwSt geben. Er kann sich somit auch keine Vorsteuer auf die Auszahlung ziehen. Wenn der Händler dem Kunden 9.99 erstatten will, dann 9,99 + 0% MwSt = 9.99 Euro.
Das eben nicht mehr...
Mit "Endkunden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt" meinst du, daß ich als Endkunde die Mwst in meiner Steuererklärung nicht angeben und auch nicht zurückfordern kann, richtig?
Wieso kann der Händler dem Endkunden nicht 9,99€ inkl. Mwst erstatten? Ich meine, im Endeffekt ist mir (als Endkunde) das ja wurscht, hauptsache ich bekomme 9,99€ erstattet...ZitatOriginal geschrieben von handy4less
Nehmen wir mal an, nach Abzug Handy ect. bleiben dem Händler 220 Euro Netto Provison. Er bekommt also vom Großhändler 220 + MwSt = 255.20. Da Endkunden nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann er dem Endkunden nur von seinem 220 Euro Netto Anteil etwas abgeben. Das reicht aber nicht für eine Erstattung von knapp 240 Euro. vermutlich schriebt er deswegen "Nettoanteil" und zahlt deswegen nur 24x8.61 = 206.64 Euro aus. Oder er hat sich mit dem Begriff Nettogrundgebühr blöd ausgedrückt.
Genau das versteh och nicht...
Wieso kann er dann nicht 255,20 auszahlen wenn er die auch bekommt...!?
Vielleicht steh ich auch grad weng auf dem Schlauch...
Grundsätzlich seh (und versteh) ich das auch so wie phoneparadies...ZitatOriginal geschrieben von handy4less
Seine Antwort würde mich interessieren.
Mich auch!
Allerdings hat er sich noch nicht gemeldet...
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