ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau Danach geht der im wesentlichen bereits formulierte Strafantrag auf die Reise.
Spar Dir den Streß lieber. Wie soll denn der arme Staatsanwalt beweisen, daß das nicht einfach nur Dummheit von Luupay und Dialing/Victorvox war (die vermutlich abgelaufene Aktion online zu lassen), sondern damit absichtlich Neukunden betrogen werden sollten?
Schlimmstenfalls bekommst Du noch von den beleidigten "Übeltätern" Ärger wegen angeblich unbegründeter Verdächtigungen oder wie der Murks heißt.
Wenn Du Luupay unbedingt "ans Bein pinkeln" willst, sind Hinweise an Verbraucherschützer, Wettbewerbshüter, Konkurrenten etc. besser, denn sowohl große Teile der AGB als auch manche Werbesprücher sind mehr als abmahnwürdig