15 Euro Prepaid Aufladung geschenkt!

  • Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
    Also , vielleicht direkt an den Direktor von Luupay ne E-Mail(Beschwerde ) Schicken !


    mailto: serge.remesch@luupay.com


    Vielleicht bringts was ;)


    von dem wurde ich damals darauf aufmerksam gemacht, dass ich gegen die AGB verstoßen habe;)

  • hallo,
    ich würde mir ja gerne meine 15€ auf mein Konto überweisen lassen doch ich verstehe nich wie ich das machen soll...
    Wenn ich auf Auszahlen gehe kommt ein formular wo ich nix eintragen kann geschweigedenn eine datei herunterladen kann!
    wie muss ich da vorgehen?


    Kann mir da wer helfen`?


    mfg

  • Zitat

    Original geschrieben von Teddybert
    von dem wurde ich damals darauf aufmerksam gemacht, dass ich gegen die AGB verstoßen habe;)


    Na und ? ;)


    Aber den versuch ist es doch Wert ! Meiner Frau haben Sie das Konto gesperrt weil sie angeblich mehrere Acounts bei luubay eröffnet habe !
    Stimmt nicht , haben uns schriftlich Beschwert , jetzt wird die sache lt. Luupbay geprüft !


    Gruß Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
    Na und ? ;)


    Aber den versuch ist es doch Wert ! Meiner Frau haben Sie das Konto gesperrt weil sie angeblich mehrere Acounts bei luubay eröffnet habe !
    Stimmt nicht , haben uns schriftlich Beschwert , jetzt wird die sache lt. Luupbay geprüft !


    Gruß Kay


    So ist auch mein aktueller Stand. Immer schön mit Verbraucherschutz, Rechtsschutzversicherung usw. drohen, man hat im Gegensatz zu Luupay nichts zu verlieren.
    Und wer meint, das bringt nichts: 3 böse Mails haben mir bei dem absolut unseriösen Saftladen web.de für eine (anscheinend) durch irreführende Probe-Mitgliedschaften abgeschlossene web.de Club-Premiummitgliedschaft eine sofortige Kündigung aus Kulanz bewirkt (bei Interesse einfach mal nach "web.de club" googeln).


    Es gibt in diesem Land immer noch sowas wie Gesetze und Verbraucherschutz :top:



    MfG,
    CHRIS


  • Klar, solche Instanzen gibt es, jedoch muss man ganz deutlich sagen, dass ein Verstoss gegen die AGBs dieser Firma vorliegen wenn man mehr als nur eine Nummer dort angemeldet hat und somit mehr als ein Konto aufgemacht hat und dies nur aus dem Grund um unrechtsmässig in den Genuss der Gelder zu gelangen. Falls die Firma auch nur halbplausibel nachweisen kann, das diese Sachlage vorliegt, dann kann sich das Blatt ganz schnell wenden und es kann einer Privatperson ein absichtlicher, strafrechtlicher Vorgang nachgewiesen werden. Daher wuerde ich sagen: es war toll solange es geklappt hat, man hat sich einen Vorteil wie Pre-paid Aufladung abholen können, aber nun dies auf die Spitze zu treiben, ist nicht nur unvernünftig, sondern kann meiner Meinung nach ein Schuss nach hinten geben. So wie man in den Wald hineinruft, so hallt es heraus, und wer mit einer Bafin droht etc... muss sich nicht wundern, wenn ihm ein Strafbefehl ins Haus flattert. Immer ruihg Blut und aufs Wochenende freuen..... :)

    Campa!

  • Zitat

    Original geschrieben von Campamocha
    Klar, solche Instanzen gibt es, jedoch muss man ganz deutlich sagen, dass ein Verstoss gegen die AGBs


    Die Meinungen gehen etwas auseinander, aber zumindest durch reine SMS-Aktionen sind wahrscheinlich die AGB überhaupt nicht gültig einbezogen worden .
    Davon abgesehen sind sie möglicherweise komplett ungültig, auch wenn es nicht an der Kenntnisnahmemöglichkeit scheitert.


    Zitat

    wenn man mehr als nur eine Nummer dort angemeldet hat und somit mehr als ein Konto aufgemacht hat und dies nur aus dem Grund um unrechtsmässig in den Genuss der Gelder zu gelangen.


    Wir gehen davon aus, dass sich z.B. eine ganze Familie (im Zweifelsfall nur Erwachsene) angemeldet hat. Auch wenn es einzig und alleine darum ging, sich den Bonus auzahlen zu lassen, ist das legitim und legal. Das wurde von Luupay sogar explizit so beworben!
    Verweigert Luupay in diesem Fall die Auszahlung, bekommen sie zivil- und / oder strafrechtliche Probleme .


    Zitat

    Daher wuerde ich sagen: es war toll solange es geklappt hat, man hat sich einen Vorteil wie Pre-paid Aufladung abholen können, aber nun dies auf die Spitze zu treiben, ist nicht nur unvernünftig


    Ist vielleicht richtig, freuen und Klappe halten ;)


    Zitat

    und wer mit einer Bafin droht etc...


    Unabhängig von der Bonus-Geschichte ist dieser Laden wohl recht klar ein Fall für die Bafin. So kann man sich per SMS anmelden, aber nicht abmelden.
    Es wird regelmäßig suggeriert, das Geld sei so wie Bargeld ("Zinsen gibts leider keine bei LUUPAY, das ist wie Bargeld in der Tasche, da gibts auch nix"), dabei gibt es keine Einlagensicherung etc. D.h. wenn Contopronto weg ist, ist auch das angebliche "Bargeld" weg etc.pp.



    Campamocha
    Sei mir nicht böse, aber wenn ich mir Deine bisherigen Forumsbeiträge mal flüchtig ansehe, komme ich nicht umhin zu fragen :


    In welcher Beziehung stehst Du zu Contopronto/Luupay?


  • Fein beaobachtet :) Ich habe eine Zeit lang, nicht allzu lange in den allerersten Tagen in einem Testing teilgenommen und war somit "early friendly-user". Entgeltlich versteht sich. Aber das ist nun auch schon ein knappes Jahr her, aber ich verfolge die Entwicklung doch sehr gespannt, wobei so richtig viel hat sich in einem Jahr leider nicht getan....


    Ansonsten bin dort auch Kunde, legitim :)


    Campa

    Campa!

  • AGB sind keine Gesetze!


    Moin!


    Zitat


    jedoch muss man ganz deutlich sagen, dass ein Verstoss gegen die AGBs dieser Firma vorliegen wenn man mehr als nur eine Nummer dort angemeldet hat und somit mehr als ein Konto aufgemacht hat und dies nur aus dem Grund um unrechtsmässig in den Genuss der Gelder zu gelangen. Falls die Firma auch nur halbplausibel nachweisen kann, das diese Sachlage vorliegt, dann kann sich das Blatt ganz schnell wenden und es kann einer Privatperson ein absichtlicher, strafrechtlicher Vorgang nachgewiesen werden.


    Wodurch? Verstösse gegen AGB von Unternehmen sind kein Straftatbestand. Und das Einfordern von Geldern auf dem Zivilweg ist es auch nicht. Zum Betrug bedarf es mehr als den Verstoss irgendwelcher AGB, die u.U. noch nicht einmal wirksam vereinbart sind.


    Desweiteren diskreditiert sich Luupay durch obige Aussagen selbst. Man kann als Luupay-Kunde ja gar nicht wissen, ob die 2.67, die man von jemandem geschickt bekommt nun "echtes" Geld ist oder aus einer Bonuszahlung kommt. Somit ist die Auszahlung immer unsicher und wenn dann auch noch überraschend eine Kontosperre stattfindet und niemand diese wieder aufheben kann bzw. will, dann ist Luupay für jedwede Person-zu-Person-Zahlung disqualifiziert.


    Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von Campamocha
    Klar, solche Instanzen gibt es, jedoch muss man ganz deutlich sagen, dass ein Verstoss gegen die AGBs dieser Firma vorliegen wenn man mehr als nur eine Nummer dort angemeldet hat und somit mehr als ein Konto aufgemacht hat und dies nur aus dem Grund um unrechtsmässig in den Genuss der Gelder zu gelangen. Falls die Firma auch nur halbplausibel nachweisen kann, das diese Sachlage vorliegt, dann kann sich das Blatt ganz schnell wenden und es kann einer Privatperson ein absichtlicher, strafrechtlicher Vorgang nachgewiesen werden. Daher wuerde ich sagen: es war toll solange es geklappt hat, man hat sich einen Vorteil wie Pre-paid Aufladung abholen können, aber nun dies auf die Spitze zu treiben, ist nicht nur unvernünftig, sondern kann meiner Meinung nach ein Schuss nach hinten geben. So wie man in den Wald hineinruft, so hallt es heraus, und wer mit einer Bafin droht etc... muss sich nicht wundern, wenn ihm ein Strafbefehl ins Haus flattert. Immer ruihg Blut und aufs Wochenende freuen..... :)


    Ohohoh... Was du hier erzählst ist aber weit weit weg von der Gesetzeslage...
    Sorry, aber du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass man sich durch mehrmaliges Absenden einer SMS an die 26262 einen STRAFBEFEHL einhandelt? Wo bitte gabs denn per SMS die AGBs zu lesen? Darüber hinaus sind AGBs keine Gesetze, auf deren Nichtbefolgen STRAFE steht! Das wäre ja mal interessant: Alle verstoße gegen AGBs werden mit Knast nicht unter 1 Jahr geahndet :D


    Davon ganz unabhängig: Es geht hier um Accounts, auf denen man ganz AGB-getreu Geld von Bekannten und Verwandten gesammelt hat. Und davon abgesehen hat diese Möchtegern-Abzock-Firma keinerlei Befugnisse, die Identitäten hinter den einzelnen SIM-Karten offengelegt zu bekommen, also können sie keinem nachweisen, dass er sich mit mehreren SIMs dort registriert hat.


    Der einzige, der bei der ganzen Sache ein Problem hat oder bekommt, ist LUUPAY.



    CHRIS

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