Was haltet ihr von meiner Bewerbung?

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Kann man sich das heutzutage aussuchen? Wenn es zum Vorstellungsgespräch kommt solltest du eine plausible Antwort auf die Frage Wehrdienst/Zivi haben, kein AG findet es toll wenn seine Mitarbeiter auf einmal 9-12 Monate ausfallen.

    Kann man in der Tat. ;)


    BA zieht als Zurückstellungsgrund, da diese "Ausbildung" von den Kreiswehrersatzämtern regelmäßig (zumindest in BaWü, wo es die Berufsakademien originär gibt) als Ausbildung und nicht als Studium angesehen wird. Somit findet hier kein Durchgriff auch mitten im Studium statt.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Kann man in der Tat. ;)


    BA zieht als Zurückstellungsgrund, da diese "Ausbildung" von den Kreiswehrersatzämtern regelmäßig (zumindest in BaWü, wo es die Berufsakademien originär gibt) als Ausbildung und nicht als Studium angesehen wird. Somit findet hier kein Durchgriff auch mitten im Studium statt.


    ja, als zurückstellungsgrund, aber aufgeschoben ist unter umständen nicht aufgehoben.
    wer seine chancen beim vorstellungsgespräch erhöhen möchte und das thema wehrpflicht als abgehackt darlegen will der sollte sich die unterstützung eines spezialisierten anwalts nehmen.


    z zt werden mehr als 30 (!!!!) % jedes jahrgangs AUSGEMUSTERT ! es scheint also nicht mehr (anders als früher!!) schwer zu sein !

  • Zitat

    Original geschrieben von moralt
    ja, als zurückstellungsgrund, aber aufgeschoben ist unter umständen nicht aufgehoben.
    wer seine chancen beim vorstellungsgespräch erhöhen möchte und das thema wehrpflicht als abgehackt darlegen will der sollte sich die unterstützung eines spezialisierten anwalts nehmen.

    Bei "abgehackt" sollte es am besten ein Strafrechtler sein. Körperverletzung, Totschlag und Co. sind ernste Dinge. :D


    Aber Du hast recht. Die Sache ist dadurch erstmal nur aufgeschoben. Aber nach der Lehre ist die Lehre geschafft und durch die Einziehung darf ja rein theoretisch keine Kündigung folgen. Und je weiter die Zeit fortschreitet, desto unwahrscheinlicher wird eine Einziehung.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Das mit ebay ist ja nicht verkehrt, gerade wenn du das Zeug auch ankaufst und nicht nur deine abgelegten Klamotten vertickst.
    Wobei ein bisschen Beschönigung schon sein darf, der Personaler wird kaum einen Detektiv auf dich ansetzen.
    Ich denke mal wenn du es als "Über regelmäßigen Warenverkauf im Internet konnte ich bereits Erfahrungen in der Welt des Handels erwerben" reinbringst ist das schon OK, wenn es zum Vorstellungsgespräch kommt solltest du halt betonen dass es sich um den Weiterverkauf gebrauchter Waren handelt.
    Was heißt verteielen von Abonnenten? Wenn es das austragen von Zeitungen oder Zeitschriften ist kannst du das im Lebenslauf unter "Bisherige Tätigkeiten o.ä. reinbringen, das Anschreiben wird fürchte ich sonst zu umfangreich, da solltest du dich wirklich auf berufsbezogene Themen beschränken.
    Das mit dem SB Marktkauf kannst du grundsätzlich etwa so reinbringen, nur das "belegen" noch etwas abmildern, z.B. "Meine Tätigkeit in einem Marktkauf SB-Warenhaus erstreckte sich bis hin zur Durchführung von Bestellungen und setzte Zuverlässigkeit sowie die Fähigkeit kundenorientiert zu arbeiten voraus".
    Im Falle eine Vorstellungsgesprächs solltest du schon den Schwerpunkt auf die kaufmännischen Aspekte der Tätigkeit legen, da jeder da erstmal mit Kistenschieben und Regale einräumen anfängt vielleicht eine kleine Chronologie ausarbeiten so dass du deine berufliche Weiterentwicklung vom Regale einräumen zur Auftragsbearbeitung kurz durchgehst.

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