Schubladenvertrag - gefährlich?!

  • Habe vor kurzem über einen eBay Anbieter einen Schubladenvertrag bei debitel abgeschlossen.


    Im Paket mit Handys und Simkarten lag noch folgender Merkzettel:



    Was meint ihr dazu? Ist es ernstzunehmen oder pure Einschüchterung?

  • Kann sein dass das in Zukunft dazu verwendet wird um solche "Schubladenverträge" zu unterbinden. Aber gehört habe ich davon noch nicht...

  • Hallo,


    ohne Ansprüche auf juristische Korrektheit zu erheben: ;)


    Prinzipiell finde ich persönlich es absolut legitim - oder sagen wir zumindest nachvollziehbar -, dass Netzbetreiber/Provider solch einen Weg einschlagen. Es ist ja sicherlich nicht im Sinne der NB/P, aber auch nicht im Sinne aller anderen, ihren Tarif aktiv nutzenden Kunden, "cleveren Leuten", den günstigen Bezug aktueller/neuer Handys zu ermöglichen.
    Wobei ich differenzieren möchte, dass wenn die mögliche (kummulierte) Mindestnutzung über die Vertragslaufzeit hinweg den Gerätepreis des bezogenen Handys übersteigt, ein derartiges Vorgehen seitens der NB/P (betriebswirtschaftlich) nicht mehr zu halten ist.


    Aber was weiß ich schon... :cool: In diesem Sinne


    Grüße
    99alche

  • Eine Datenbank, auf die alle Netzbetreiber Zugriff haben und in der das Nutzungsverhalten von Personen gespeichert wird, ist weder von einer für die Rechtmäßigkeit notwendigen Einwilligung des Kunden umfaßt, noch gibt es eine andere Rechtsgrundlage, so daß das Verhalten der Netzbetreiber rechtswidrig ist.


    Fraglich ist nur noch, ob ein rechtsunkundiger Händler diesen "Hinweis" auf eigene Faust als "Warnung" geschrieben hat, ohne sich der Folgen bewußt zu sein, oder ob eine derartige Datenbank mit umfassendem Zugriff der Netzbetreiber tatsächlich existiert.


    Falls dieser Zettel / diese Information tatsächlich von debitel stammt und im Internet zu finden ist, bitte ich um Hinweis, dann klopfen wir denen mal mit dem BDSG auf die Finger.


    Gerne könnt ihr euch auch an euren Landesdatenschutzbeauftragten wenden.

    ...

  • Ich denke mal, daß mancher Provider solche Listen führt. Ich denke aber nicht, daß man die an die Konkurrenten weiterleitet, warum denn auch, wäre ja zum eigenen Nachteil.


    Kann mir vorstellen, daß aufgrund dieser Listen dann nur noch Verträge ohne Handy an die dort gelisteten Kunden rausgegeben werden... Auf der anderen Seite, je nach Aktienlage müssen so oder so enorme Kundenzahlen generiert werden, so daß diese Listen wahrscheinlich kaum genutzt werden.

  • Hallo,


    Tipsy:
    Hatte gesten, als ich meinen Post verfasst habe, überlesen (ich war wohl schon mit einem Bein im Sandmänchen-Land :D), dass es sich um eine gemeinsame Datenbank handelt, die allen NB/P zur Verfügung stehen soll. In diesem Fall, muss ich dir natürlich zustimmen.
    Aber nur so am Rande: Ist denn so etwas in der Art (- naja, grob in der Art -) nicht schon mit den Einträgen bei der SCHUFA möglich? Meines Wissens werden dort doch alle aktuell bestehenden Mobilfunkverträge, die jemand eingegangen ist, festgehalten. Sobald sich also ein potentieller (Neu-)Kunde dazu bereit erklärt, dass der NB/P eine Auskunft über seine Person einholen darf - was ja bei Vertragsabschluss immer der Fall ist -, sollten doch die NB/P auch in der Lage sein, potentielle "Schubladenvertrags-Kunden" zu identifizieren und zu diskriminieren. Zugegeben dieses Vorgehen ist erstens etwas umständlicher und zweitens ist die Identifizierung von "Schubladenvertrags-Kunden" interpretationsabhängig, aber wer Spaß daran hat...


    Mein erster Post behandelt die von mir interpretierte Frage, ob ein NB/P eine eigene Datenbank für den eigenen Gebrauch Pflegen darf/soll. Und in diesem Fall, sehe ich keine größeren Probleme.


    Und die Welt ist wieder schön... :)


    Grüße
    99alche

  • Eine Datenbank aus der auf ein konkretes Nutzungsverhalten geschlossen werden kann ist definitiv nicht zulässig. Es wurde ja schon auf das BDSG hingewiesen. Schufa ist was ganz anderes.

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  • maximumhandy:
    Es hat auch keiner behauptet, dass die SCHUFA an sich etwas "Ähnliches" sein soll. Nur es ist eben evtl. möglich auf ein ähnliches Ergebnis mit Hilfe der SCHUFA-Einträge zu kommen. Der feine Unterschied! ;)


    Schöne Grüße
    99alche

  • Ich würde es unsinnig finden, wenn die Anbieter so vorgehen würden, wenn sie Verträge anbieten, die dazu einladen, sich ein neues Handy "günstig" zu leisten, dann müssen sie damit leben, es bleibt ihnen offen, einen Mindestumsatz zu verlangen, ansonsten wären die Kunden doch "dumm", wenn sie nicht die günstigste Variante wählen würden, um an ihr "Lieblingshandy" zu kommen!


    Die Anbieter handeln doch auch nicht aus "Nächstenliebe" und ich denke heutzutage hat aber auch niemand mehr "etwas zu verschenken", sollen die Leute also freiwillig mehr bezahlen ??!


    Gruß Pepone

  • Ich würde sagen, dass ist eine Masche des Händlers um Kunden einzuschüchtern. Denn jeder Händler wird irgendwann mal Ärger mit seinem Anbieter/Provider bekommen, wenn er nur o. sehr häufig Schubladenverträge schaltet.

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    :)

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