Interessant dass ein Eigentümer so etwas entscheiden darf.
Hab bislang gedacht wenn man sein Dach für einen Standort zur Verfügung stellt hat der Mobilfunkanbieter im Rahmen der geltenden Gesetze freie Hand wie und was er dort realisiert.
Evtl. sind dafür Umbauten notwendig, die bisher nicht Bestandteil des Mietvertrages waren. Ich kann's auch nicht nachvollziehen, da modernen Richtfunk heute keine großen Spiegel mehr notwendig sind, die das äußere Erscheinungsbild großartig verändern. Es geht um diesen Standort, der sogar bebildert ist,
Grüße
Nico