Kleiner Nachtrag:
ZitatFazit
Die Betreiber von WLAN-Hotspots haften als Access-Provider nicht für die Rechtsverletzungen Dritter, die innerhalb des von ihnen betriebenen Netzes begangen werden. Allerdings müssen sie im Zweifelsfalle selbst nachweisen, die Handlungen nicht begangen zu haben, da sie nach außen zunächst als Verantwortlicher für die IP auftreten.
Quelle:
Rechte und Pflichten in Wireless-Netzwerken (WLAN-Recht)
http://www.spacelaw.de/themen/wlan.htm