3 mal Chip +Wlan Router für 9,90€ oder wie?

  • Zitat

    Original geschrieben von maestro
    richtig, was Du schreibst. Genauso hätte dann T-Mobile, Vodafone, etc. Probleme mit Ihren Hotspots, eigentlich hätte dann fast jeder ein Problem, Hotels, ...


    Hach ja, good old Germany... :rolleyes:


    Muss man sich nicht bei Hotspots einloggen??
    Und ein Login beinhaltet doch sensible Daten, die man nachverfolgen kann.
    Oder irre ich mich?

  • So verstehe ich das:


    -bei Hotspots läuft der Datenverkehr über VPN, Proxys oder was auch immer, so dass bei einer Straftat eine allgemein vergebene IP-Adresse verfolgt werden muss. D.h. die Ermittlungsbehörden müssen sich an den Betreiber (z.B. Vodafone, T-Online, etc.) wenden, um den Verursacher zu ermitteln.


    - bei fon läuft der Datenverkehr über deine private Internetleitung, so dass im Falle einer Straftat deine IP zu sehen ist. Schlimmstenfalls würde dein Rechner beschlagnahmt werden und du müsstest deine Unschuld beweisen.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Fon bekommt wohl nun erstmal ein kleines Problem... :D


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)


    Das Urteil behandelt ungeschützte WLANs, ein FON-WLAN ist aber nicht ungeschützt, da ohne ein einloggen nur die Webseite von fon (und skype) aufgerufen werden können und dort gibts imho keine illegalen Downloads, für alles andere muss man bei fon angemeldet sein und ist somit nicht mehr in einem Bereich, der ungeschützte WLANs betrifft.
    So sehe ich das, rein Faktenbasiert :D

  • Zitat

    Original geschrieben von grifo22
    ...
    - bei fon läuft der Datenverkehr über deine private Internetleitung, so dass im Falle einer Straftat deine IP zu sehen ist. Schlimmstenfalls würde dein Rechner beschlagnahmt werden und du müsstest deine Unschuld beweisen.


    Nicht schlimmstenfalls, sondern immer, weil es Deine IP ist, die polizeilich erstmal erfast wird und wichtigster "Beweis" gegen Dich ist, solange Du den Gegenbeweis liefern kannst. Und dann noch dieauf heise aufgeführte und hier gelinkte Gerichtsentscheidung wegen "Mitstörerhaftung" beachten.


    Ciao

  • In dem Zusammenhang erinnere ich mich an ein Interview mit fon von dreisat. Ungefährer Wortlaut: "Wir loggen natürlich mit und haben uns vorgenommen, die log-Daten verbunden mit den Nutzerdaten entsprechend zu speichern. Wir würden gerne, auch zur Entlastung der hotspotanbieter, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen arbeiten."


    Irgendwie kam da für mich raus, dass es noch keine "normale" Vorgehensweise mit der Polizei gibt. Zu bisherigen Fällen wurde nichts gesagt, so dass ich nicht davon ausgehe, dass es problemlos ablief.


    Und überhaupt - Die ip-Adresse führt zum Anschlussinhaber, der den Hotspot betreibt. Die Polizei wird nicht vorher nach einem fon-Router fragen, sondern bei Euch vor der Tür stehen. Der Rechner wird dann schonmal mitgehen, die "Problematik Fon" kann dann erst nachträglich klärend wirken. Selbst wenn ihr den KiPo-Kram/die Nazi-Geschichten/die auslösenden P2P-Sachen dadurch ausräumt ... den Ärger mit dem über längere Zeit verschwundenen Rechner und dem Papierkram habt ihr allemal. Wenn nicht durch den Rechner in der Beweisaufnahme ohnehin weitere Fässer aufgemacht werden ...


    Meiner Meinung nach würde da nur helfen - und das wäre recht problemlos machbar - wenn über VPN oder ähnliches tunneling jeder Nutzer des Hotspots eine eigene "fon-ip" bekäme. Wenn das soweit ist, werde ich mich nochmal nach Angeboten umschauen. Vorher ist mir das nicht geheuer.

  • Zitat

    Original geschrieben von Illuminatus
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)


    Wer weiterdenken kann hat es noch besser ;)

    Zitat


    Das Urteil behandelt ungeschützte WLANs, ein FON-WLAN ist aber nicht ungeschützt, da ohne ein einloggen nur die Webseite von fon (und skype) aufgerufen werden können und dort gibts imho keine illegalen Downloads, für alles andere muss man bei fon angemeldet sein und ist somit nicht mehr in einem Bereich, der ungeschützte WLANs betrifft.


    1. Böser Bube benutzt als Alien seine eigenen Zugangsdaten für die Verbindung über Deinen FON-Router zum FON-Radiusserver. Meldet sich an, surft rum und verspürt aus welchen Gründen auch immer das Bedürfnis, über sein P2P-Programm auf seinem Notebook urherberrechtlich geschütztes Material anderen zur Verfügung zu stellen, um selber zB Songs ziehen zu können oder gar Seiten anzusurfen, die "verboten" sind, wie Kinderporno.


    2. Böser Bube erschleicht sich durch hacken/cracken die Zugangsdaten eines anderen und surft auf böse Art und Weise (s.o) und somit anonym über Deinen Router und Deine IP.


    In beiden Fällen wird bei einer Anzeige Deine komplette Hardware und somit auch zB Deine Backupfestplatte beschlagnahmt und wenn überhaupt erst nach dem Verfahren zurückgegeben. Beim 2ten Fall wird es für Deinen Anwalt sogar noch schwerer das Gegenteil zu beweisen. Wer will sich auf sowas einlassen?


    Zitat

    So sehe ich das, rein Faktenbasiert :D


    Aber nicht weitergedacht :D


    Ciao

  • Genau so ist es.


    Davon abgesehen stellt das Urteil ja nicht ausschliesslich darauf ab, dass das WLAN nicht verschlüsselt war. Es geht ganz allgemein darum, dass das WLAN für andere Leute zugänglich war, über deren Tun der Anschlussinhaber keine Kontrolle hatte. Ob diese Zugänglichkeit nun dadurch gegeben ist, dass das WLAN nicht verschlüsselt war, oder dadurch, dass es zwar schon verschlüsselt ist, die Zugangsdaten allerdings tausenden Leuten bekannt sind, dürfte kaum relevant sein.


    Davon abgesehen würde die Argumentation "WLAN ist nicht verschlüsselt" ja hier genauso ziehen, denn das WLAN von FON-Members ist ja tatsächlich nicht verschlüsselt. Klar kommt man zunächst mal nur auf die Login-Seite des Routers, dennoch hat der Inhaber des Anschlusses keinerlei Kontrolle darüber, wer sich nun genau auf "seinem" FON-Router einwählt und was dieser jemand damit macht.


    Ob irgendwo (sei es im Router oder auf irgendeinem Server von FON) die Zugangsdaten der Leute gespeichert werden und es somit später möglich wäre, herauszufinden, wer genau was wann gemacht hat, ist für den Anschlussinhaber zunächst mal auch nicht relevant, denn wie bereits gesagt wurde, taucht zuallererst immer erstmal SEINE IP-Adresse überall auf, und es ist SEIN Rechner, der zuerst beschlagnahmt wird. Da könnte mir FON tausendmal versichern, dass da irgendwas mitgeloggt wird (im FON-Blog winden sich die Admins seit diesem Urteil ganz merkwürdig hin und her... :D ) - solange es MEINE IP ist, die überall auftaucht und ich damit rechnen muss, auch nur verdächtigt zu werden für Dinge, die andere Leute mit meinem Anschluss machen, käme bei mir keiner mehr auf den Router.


    Und da sollten sie mal versuchen, mir diese Konditionalstrafe rauszupressen, die sie ja haben wollen, wenn einer den Router abgreift und dann nicht auch offen zur Verfügung stellt... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von dominiks


    1. Böser Bube benutzt als Alien seine eigenen Zugangsdaten für die Verbindung über Deinen FON-Router zum FON-Radiusserver. Meldet sich an, surft rum und verspürt aus welchen Gründen auch immer das Bedürfnis, über sein P2P-Programm auf seinem Notebook urherberrechtlich geschütztes Material anderen zur Verfügung zu stellen, um selber zB Songs ziehen zu können oder gar Seiten anzusurfen, die "verboten" sind, wie Kinderporno.


    Ich verstehe dein Beispiel mit den Aliens nicht :gpaul: , du weißt, dass ein Alien sich genauso auf der FON Webseite anmelden muss wie ein Linus oder sonstwas?


    Zitat

    Original geschrieben von dominiks
    2. Böser Bube erschleicht sich durch hacken/cracken die Zugangsdaten eines anderen und surft auf böse Art und Weise (s.o) und somit anonym über Deinen Router und Deine IP.


    Na, jetzt aber...
    Wer ist Schuld, wenn Du deine Bankpin und TAN auf deine Internetseite schreibst oder unvorsichtig damit umgehst?


    Gleiches gilt auch bei Fon, schließlich geht das dann auf seine Kappe, da er seine Userdaten nicht ordnungsgemäß verwahrt hat.


    Zitat

    Original geschrieben von dominiks
    In beiden Fällen wird bei einer Anzeige Deine komplette Hardware und somit auch zB Deine Backupfestplatte beschlagnahmt und wenn überhaupt erst nach dem Verfahren zurückgegeben. Beim 2ten Fall wird es für Deinen Anwalt sogar noch schwerer das Gegenteil zu beweisen. Wer will sich auf sowas einlassen?


    Das ist der einzig von dir genannte Fall in dem ich dir, leider, zustimmen muss.


    Wo wir uns sicher auch noch einig sind/werden können ist, dass es eben noch keine Präzedenzfälle für Fälle wie FON gibt, natürlich sind Urteile, wie das oben genannte, nicht uninteressant, treffen den Kern des Problems aber nicht.


    Um dir aber trotzdem einen Punkt zu geben, den du bisher nicht erwähnt hast, was ist, wenn man sich bei Fon mit falschen Userdaten anmeldet, diese werden bisher leider nicht verifiziert.


    Zitat

    Original geschrieben von dominiks
    Wer weiterdenken kann hat es noch besser ;)


    Der nochmal weiter denkt ;)

  • Leider nicht wirklich... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Illuminatus
    Wer ist Schuld, wenn Du deine Bankpin und TAN auf deine Internetseite schreibst oder unvorsichtig damit umgehst?


    Gleiches gilt auch bei Fon, schließlich geht das dann auf seine Kappe, da er seine Userdaten nicht ordnungsgemäß verwahrt hat.


    Das schon, aber wie weiter oben bereits ausgeführt, ist die Frage, mit wessen Userdaten da Schindluder getrieben wurde, ja erst der zweite Schritt. Wenn ein (legitimer) FON-User schludrig mit seinen Zugangsdaten umgeht, irgendjemand sich dieser bemächtigt und dann über meinen FON-Router irgendwelchen Unsinn treibt, bin ja trotzdem zuerst mal ICH schuld. Inwieweit FON derzeit tatsächlich die nötige Infrastruktur hat, nachträglich festzustellen, welcher User wann wo online war, sei mal dahingestellt. Derzeit scheint dies noch Wunschdenken der Betreiber zu sein. Aber selbst wenn nicht, habe trotzdem erstmal ICH den Ärger, und erst DANACH könnte man festellen, welches FON-Member mit seinen Userdaten geschlampt hat.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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