Kündigung eines Mobilfunkvertrages, trotzdem bis ende des Kündigungsmonats zahlen ??

  • Inwiefen durch AGB gedeckt? Da finde ich nur folgenden Passus:

    Zitat

    Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.

    Wenn also 12 Monate vereinbart sind, darf Sky da genauso wenig 13 draus machen wie MD 25 Monate aus 24. Eine AGB-Klausel, die aus vereinbarten 12 Monaten bis zu 13 macht, wäre aber ohnehin wohl unwirksam.

  • Ich habe die AGB vorher nicht gelesen, das gebe ich zu. Interessant wäre, wann genau gekündigt wurde.


    Dennoch verstößt MD gegen § 309 Nr. 9 a BGB, Sky jedoch gerade nicht. Insofern ist das Verhalten von Sky zwar sehr kundenunfreundlich, nicht jedoch "schlimmer".

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Ich habe meinen Vertrag am 03.10.07 bei Debitel abgeschlossen und Anfang dieses Jahres gekündigt. Der Vertrag endet nicht am 02.10.11 sondern erst am 31.10.11
    Es war zuerst ein Vertrag für 24 Monate und dann eine Verlängerung für weitere 24 Monate. Debitel-Mobilcom hat nun daraus 25 Monate gemacht.

  • Also bei mir haben seit Jahren mobilcom und talkline bei allen Verträgen immer schon einen Datenbankfehler gehabt. Bei 8 verschiedenen Verträgen und kein einziger mit korrektem Enddatum, war mir schon sehr früh klar, dass da nur eine Kartellrechtskeule helfen würde. Wettbewerbswidrig ist es, weil meiner Erfahrung nach seit Jahren bei keinem Kunden gleich ein korrekten Enddatum angegeben wurde und in der Werbung Preise und Handys aber bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit Dauer von 24 Monaten bepriesen wird. Eine Bevorteilung gegenüber Konkurrenten, die sich korrekt an ihre Verträge und Werbungen halten.
    Die Telekom ist doch heutzutage so klagefreudig, wie man an dem heute veröffentlichtem Urteil zur Werbeklausel von einem Kabelanbieter sieht. Call-by-Call sei ja nicht möglich, also sei die Werbeaussage 'kein Telekomanschluss notwendig' beim Kabelanbieter wettbewerbswidrig. Tja so schnell darf man viel Geld zahlen.
    Nichts betrübt die Unternehmen mehr als eine Kartellklage wegen Wettbewerbsverzerrung ;)
    Leider vertreibt mobilcom-debitel ja T-Mobileverträge bzw. Minuten im D1-Netz....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    mobilcom und talkline


    ist mittlerweile eh ein Topf - Debitel, Mobilcom, Talkline - am besten Finger weg.

  • Habe mir hier einige interessante Infos geholt und alle Verträge bezüglich des Enddatums überprüft. Natürlich immer zum Monatsletzten gekündigt - wen wunderts.


    Da die meisten Verträge allerdings eh in der jeweils letzten Woche eines Monats abgeschlossen wurden, handelt es sich immer nur um wenige Tage. Da mache ich jetzt keinen Aufstand.


    Probehalber wurde ein letzter aktiver Vertrag mit der Bitte um tagesgenaue Kündigung gem. § 188 BGB nach 24 Monaten gekündigt. Vertragsbeginn ist Anfang eines Monats. Trotzdem erfolgte der Verweis auf die AGB und eine Mitteilung zur Aufhebung zum Monatsletzten.


    Glücklicherweise läuft der Vertrag noch eine ganze Weile und es verbleibt viel Zeit sich auf den korrekten Kündigungstermin zu "einigen" :-)

  • Offenbar wurden die AGB geändert :)


    Korregierte Kündigung zum richtigen Tag mit dem Hinweis: "Gemäß unseren AGB endet Ihr Vertrag zum XXX (in diesem Fall nicht mehr zum Monatsende).

  • da mein thread ja geschlossen wurde mal eben die neue wasserstandsmeldung !
    nach dem ich eine mail an mobilcom geschickt habe mit dem nezug auf das BGB sind die ganz schnell zurück gerudert, angeblich ein datenbankfehler.!
    mein vertrag wurde darauf hin tagesgenau beendet und nicht wie von mobilcom angekündigt zum monatsende.


    Vielen Dank nochmal für die Tipps :top:

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