Kündigung eines Mobilfunkvertrages, trotzdem bis ende des Kündigungsmonats zahlen ??

  • Re: Re: Auch BASE bzw. Eplus???


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Das ist juristisch korrekt so. Wenn du am 05.07.2006 einen 24-Monats-Vertrag schließt, läuft dieser bis zum 04.07.2008 einschließlich (so genannte Ereignisfrist).


    /edit: Vertipppt, so ist's jetzt korrekt. Also werden sie bis 04.07 einschließlich berechnen und im Laufe des 05.07. deaktivieren.


    @ phonefux: Danke, daß Du mich in meiner Rechtsanwendung bestätigst.


    @ maximumhandy: also, vielleicht ist es kleinkarriert. Dennoch ist nunmal der 04.07. der Endtag. Genau dann sind nämlich die 24 Monate abgelaufen.


    @ all: Im Übrigen hat Base/Eplus den 04.07. als Beendigungstermin anerkannt.

    "Business ist'n Talent...wie Geigespielen oder die Brustgröße bei Frauen." (Bernd Stromberg)

  • Moin,


    habe gerade zwei Verträge bei Telco gekündigt, deren 24-monatige Mindestlaufzeit jeweils ca. Mitte des Monats endet, Telco bestätigt die Kündigung jeweils zum Monatsende.


    Bin gerade dabei den üblichen Widerspruch mit Verweis auf BGB § 188 (Fristende) in Verbindung mit BGB § 309 Ziffer 9 a (Laufzeit) zu schreiben. Nun steht in deren AGB aber folgendes unter XVI. 2.:
    "Drillisch Telecom weist den Kunden darauf hin, dass die
    Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im Laufe
    des letzten Tages des Monats der Vertragsbeendigung
    erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin entstandene
    Entgelte zu bezahlen."


    Wie isn nu die Rechtslage? Bei Vertragsabschluss hab ich die AGB ja anerkannt, und mich quasi zur Entgeltzahlung bis Monatsende verpflichtet. Oder verstößt Telco mit dieser Klausel gegen die o. g. §§ und ist sie somit unwirksam?


    Dank und Gruß
    Tom

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  • Kleines Update:


    Wortlaut Widerspruch an Telco per Mail:
    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit Datum 28.01.2009 habe ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer 01xx xxxxxxx fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit am 25.08.2010 gekündigt. Der von Ihnen mit der Kündigungsbestätigung vom 29.01.2009 vorgenommenen Vertragslaufzeitverlängerung über die zweijährige Mindestlaufzeit hinaus bis zum 31.08.2010 widerspreche ich unter Bezug auf BGB § 188 (Fristende) in Verbindung mit BGB § 309 Ziffer 9 a (Laufzeit) hiermit ausdrücklich. Eine von o. g. gesetzlichen Vorschriften abweichende Regelung in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Der Vertrag endet nicht wie von Ihnen angegeben am 31.08.2010, sondern bereits nach 24 Monaten am 25.08.2010.


    Bitte bestätigen Sie mir das korrekte Kündigungsdatum."


    Antwort Telco:
    "... Ihr Schreiben vom xx.yy.2009 haben wir erhalten und möchten Ihnen folgendes mitteilen:


    Nach Überprüfung unserer Unterlagen ist uns aufgefallen, dass uns bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung ein Fehler unterlaufen ist.


    Wir bestätigen Ihnen die Kündigung fristgerecht zum 25.08.2010.
    Die Abschaltung erfolgt im Laufe des letzten Vertragstages. ..."


    *kicher*


    Gruß
    Tom

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  • Dieser Fehler passiert (nicht nur bei Telco) auffallend regelmäßig ;)

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Hab auch 4 Mogelcom Verträge, 2 laufen 9 Tage länger und 2 3 Tage länger. Schade ist der Aufwand nicht Wert, sonst hätte ich denen auch die Hölle heiß gemacht.


    Eigentlich müsste man die wegen versuchten Betruges anzeigen. :mad: bin da noch am überlegen.

    MfG


    HH

  • Hallo Zusammen,


    ich habe einen Vertrag bei MC. Der Vertragsbegin war am 03.04.2007. Den Vertrag habe ich rechtzeitig gekündigt. Habe aber nur eine Bestätigung per SMS erhalten die ich auch nicht mehr habe.


    Ich gleube aber, das das Datum der Kündigung der 30.April genannt wurde....Ich wusste nicht das diese so nicht OK ist....Was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten dagegen vor zu gehen...


    Ich versuche momentan eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung zu erhalten.


    Danke für Infos


  • Ich wär hier etwas vorsichtig, weil der Zeitraum gefährlich ist, nicht dass die das als Rücknahme der Kündigung ansehen und dann für dich neue Kündigungsfristen gelten.


    Schreib denen eine Email und bitte noch um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

    MfG


    HH

  • Zitat

    Ich wär hier etwas vorsichtig, weil der Zeitraum gefährlich ist, nicht dass die das als Rücknahme der Kündigung ansehen und dann für dich neue Kündigungsfristen gelten.
    Schreib denen eine Email und bitte noch um eine schrftliche Kündigungsbestätigung.


    hmmm...


    Kann ich den, wenn ich die Kündigungsbestätigung in schriftlicher Form vorliegen habe, dagegen wiedersprechen???


    Im grunde ist das doch eh Rechtwiedrig "§ 309 Nr. 9 a BGB " und ich müsste deswegen auch nicht für diese Zeit Bezahlen. Insofern ich den Service auch nicht Nutze, oder sehe ich das Falsch

  • Zitat

    Original geschrieben von Ferro79
    hmmm...


    Kann ich den, wenn ich die Kündigungsbestätigung in schriftlicher Form vorliegen habe, dagegen wiedersprechen???


    Im grunde ist das doch eh Rechtwiedrig "§ 309 Nr. 9 a BGB " und ich müsste deswegen auch nicht für diese Zeit Bezahlen. Insofern ich den Service auch nicht Nutze, oder sehe ich das Falsch


    Ich denke, wenn du es schriftlich hättest, würde mich trotzdem nicht mit MC so kurz vorm Vertragsende anlegen wollen. Kannst dir schnell Ärger einholen. Aber warte ab, was die Spezis hier schreiben.


    Aber warum fällt dir so kurzfristig ein, dass du die 3,5 Wochen sparen möchtest ? Die Problematik bei manchen Anbietern ist doch bekannt. :eek:

    MfG


    HH

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