ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
Es funktioniert übrigens auch mit Victorvox:
1. Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschrieben -> Bestätigung zum Monatsende erhalten
2. Reklamiert und Textbausteine zur Anerkennung der AGB bekommen worin eben das mit dem Monatsende steht
3. § 309 Ziffer 9 BGB vorgebracht und Textbausteine mit richtigem Kündigungsdatum bekommen. Ohne jede Entschuldigung oder das Eingehen auf die Kundenzuschrift
Wie ich nicht anders erwartet hatte, funktioniert es mit VictorVox (in meinem Fall) eben doch nicht.
Im Moment bin ich wieder einmal bei Mahnungen angelangt. Nachdem ich erst schriftlich zusammen mit der Rücksendung der SIM-Karte und dann bei Nichtfunktionieren telefonisch um korrekte Bestätigung gebeten hatte, war keine Einsicht zu erlangen. Am Ende kam dann prompt auch eine weitere Rechnung. Von mir kam dann prompt die Rückbuchung. Mal sehen, wie lustig das noch wird. Vermutlich wird der Provider wieder einmal den Schwanz einziehen und "aus Kulanz" die Forderung ausbuchen.
Irgendwie putzig, wie steif und fest die alle darauf beharren, dass das so schon immer in den AGB stände und AGB über BGB steht und so weiter und so fort. Naja, spiele ich eben mal wieder Missionar und bekehre ein paar Ungläubige.
Man sollte das ja fast mal in der Presse verbreiten. Aber zur Klage kommt es ja regelmäßig nicht, da die Vögel einknicken und ich nicht aktiv Feststellungsklage erheben will. Falls trotzdem einer von der Presse Interesse hat: --> PN