ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von klara korn
Leider zeigen sich die Kundenbetreuer bestimmter Provider bei Erläuterung des Sachverhalts beratungsresistent und verschanzen sich hinter den (vom Kunden) anerkannten AGB. Die Tatsache, dass das BGB über den AGB steht, ist den Betreuern dieser Provider nicht vermittelbar.
Wenn der gewöhnliche Call-Agent erstmal mit den AGB wedelt ist das ja noch verständlich. Bewegt diese Argumentation doch bereits einen grossen Prozentsatz reklamierender Kunden dazu, die zusätzlichen Tage weiter zu zahlen.
Wenn man sich allerdings gegenüber den betreffenden Teamleitern durch einige Stichworte (BGB § 188 und § 309) als sachverständig (TT sei Dank!) outet, sollten die Provider doch wieder geltende Rechtsprechung anwenden und dem Kündigungswunsch entsprechen.
Leider stellt selbst die Leiterin der Kundenbetreuung eines Krefelder Providers die eigenen AGB als allein massgebende Instanz dar. Ein abschliessend klärendes Gespräch mit dem Leiter der Rechtsabteilung steht hier noch aus.
Im Moment geht's mir mit dem Krefelder Provider VictorVox genau gleich.
Und auch The Phone House aus Münster besteht steif und fest auf 2 Jahre und 20 Tage Vertragslaufzeit.
Nach dem Reden offensichtlich keine Wirkung zeigt, stehe ich im Moment bei
Zitatmuss .. am Ende der Geschäftsbeziehung die konsequente Abwehr unberechtigter Forderungen (Lastschriftrückgabe der letzten Rechnung usw) betrieben werden.
. Mal sehen ob sich einer der beiden zu einer Mahnung oder gar mehr hinreißen lässt.
[small]P.S.: Die berechtigten wenigen paar Tage des letzten Monats wurden selbstverständlich manuell wieder überwiesen.[/small]