Kündigung eines Mobilfunkvertrages, trotzdem bis ende des Kündigungsmonats zahlen ??

  • @ klara korn


    Klar besteht Spielraum: Alles zwischen 1 Tag und 2 Jahre.
    § 309 BGB begrenzt die Freiheit der Vertragsgestaltung ... UNTER der genannten Grenze können die Vertragslaufzeiten beliebig ausgehandelt werden.

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  • Ich hab hierzu auch mal ne Frage:


    Meine Schwester hat bei Mobilcom einen 24-Monatsvertrag, der auch gekündigt wurde. Sie hat aber irgendwann mal sich am Telefon bequatschen lassen und sone Partnerkarte andrehen lassen (mit Mindestumsatz auf eine gemeinsame Rechnung). Mobilcom will nun die erste Karte auslaufen lassen, den Mindestumsatz für die Partnerkarte aber noch ein paar Monate darüberhinaus. Geht das denn überhaupt?

  • Ja ohne Probleme. Der Begriff Partnerkarte ist da etwas irreführend.

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  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Geht das denn überhaupt?


    Ja, die Partnerkarte ist ein eigenständiger Vertrag (zumindest bei Vodafone) mit eingenem Vertragbeginn und i.d.R. mit 24 Monaten Laufzeit. Neben dem Mindestumsatz fällt sogar noch eine Grundgebühr an, diese wird jedoch nicht erhoben, solange der Hauptvertrag läuft. Da der Hauptvertrag gekündigt ist, kann die Partnerkarte noch richtig teuer werden.

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  • Die mobilcom-Partnercard hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, die Laufzeit des Hauptvertrags ist in dem Zusammenhang irrelevant.

  • Zitat

    Original geschrieben von wurstwolf
    Die mobilcom-Partnercard hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, die Laufzeit des Hauptvertrags ist in dem Zusammenhang irrelevant.


    Gleiches gilt - in etwas anderer Form - für die T-Mobile CombiCard.


    Wird der zugehörige Hauptvertrag gekündigt, und die CoCa hat eine längere Vertragslaufzeit als die CombiCard, wird diese in einen "normalen" Vertrag umgewandelt. Bei der CoCa Relax ist die der Relax 50 eco (mit dem kostentechnisch gesehen eh günstiger fährt als mit dem CoCa Tarif... )

    "...und bei Euch so...?? " ;) ;)

  • Durfte mich gerade mit dem Laden auch rumärgern, Kündigung wurde per SMS bestätigt (wie gut, das die Karte nicht genutzt wird) und dann auch noch zum Montasende. Sobald ich am Telefon anfing mit dem BGB, wurde die erste Dame recht hektisch und stellte mich zur Kündigungsabteilung durch, diese Dame dort war mehr als unfreundlich, versprach aber, eine neue Kündigungsbestätigung mit den richtigen Daten rauszuschicken.


    Warten wir mal ab...


    In dem Zusammenhang vielleicht noch interessant, das Mobilcom ihre Rechnungen auf einen 2-Monats Rhytmus umgestellt haben...


    Danke aber an die hier im Thread genannten Hilfestellungen... haben wirklich gut geholfen :top:

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von sin-4711
    In dem Zusammenhang vielleicht noch interessant, das Mobilcom ihre Rechnungen auf einen 2-Monats Rhytmus umgestellt haben...

    D.h., dass in Zukunft nur noch alle 2 Monate eine Rechnung kommt, in welcher 2 Monate abgerechnet werden?


    Gab's da nicht mal eine Pflicht, jeden Monat abzurechnen? *grübel*

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Hallo zusammen,


    ich streite mit gerade mit der Telco Services GmbH wegen der o.g. Problematik, hatte bei denen einen Vertrag der ca. Mitte August 2006 ausgelaufen ist, die Kündigung wurde mir jedoch auch erst zum Monatsende August bestätigt.
    Habe die auch schon angeschrieben deswegen, Sie berufen sich jedoch stur auf Ihre AGBs, in denen es unter §10.1 heißt "Die Kündigung erfolgt zum Monatsende".


    Da ich das aus Prinzip nicht einsehe und auf jeden Fall weiter dagegen vorgehen werde, wollte ich mal nachfragen, ob sich hier schon mal jemand speziell mit Telco darum gestritten hat und wie die reagieren, wenn man denen die genannten Auszüge aus dem BGB vorhält?


    Alternativ gäbe es ja auch noch die Möglichkeit, die letzte Abbuchung zurückgehen zu lassen, und vermindert um die zuviel berechneten Tage zum Monatsende seperat anzuweisen....

  • Zitat

    Original geschrieben von boener
    Hallo zusammen,


    ich streite mit gerade mit der Telco Services GmbH wegen der o.g. Problematik, hatte bei denen einen Vertrag der ca. Mitte August 2006 ausgelaufen ist, die Kündigung wurde mir jedoch auch erst zum Monatsende August bestätigt.
    Habe die auch schon angeschrieben deswegen, Sie berufen sich jedoch stur auf Ihre AGBs, in denen es unter §10.1 heißt "Die Kündigung erfolgt zum Monatsende".


    Da ich das aus Prinzip nicht einsehe und auf jeden Fall weiter dagegen vorgehen werde, wollte ich mal nachfragen, ob sich hier schon mal jemand speziell mit Telco darum gestritten hat und wie die reagieren, wenn man denen die genannten Auszüge aus dem BGB vorhält?


    Das BGB steht über jegliche AGB, also brauchst Du keine Angst zu haben :)


    Zitat


    Alternativ gäbe es ja auch noch die Möglichkeit, die letzte Abbuchung zurückgehen zu lassen, und vermindert um die zuviel berechneten Tage zum Monatsende seperat anzuweisen....


    Das werde ich an Deiner Stelle tun. Wenn die die Sache anders ansehen, müssen es verklagen und da haben sie keine Chancen :top:


    Gruß
    Peter
    Peter

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