ZitatOriginal geschrieben von dominiks
Ok, nur besteht nicht etwa die Gefahr, dass der Provider eine kostenpflichtige Mahnung schickt, ich dieser Mahnung widerspreche oder gar nichts unternehme und nach einiger Zeit sich ein Inkassobüro bei mir meldet? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Provider oder Inkassobüro einen negativen Eintrag bei den Wirtschaftsauskunftunternehmen im Mobilfunkbereich speziell oder gar letztendlich bei der Schufa allgemein veranlasst?
Rein theoretisch besteht die Gefahr immer. Einträge werden aber erst nach der Titulierung (Nichtwiderspruch eines gerichtlichen Mahnbescheides oder erfolgreiche Klage vor Gericht) einer Forderung eingetragen. Zumindest gilt das für die Schufa.
ZitatEin Anwalt wird sich ja wohl nicht um 15 bis 20EUR vor Gericht für mich streiten, oder?
Wieso nicht? Zumal er evtl. auch eine negative Feststellungsklage vorlegen könnte.
ZitatAha, wieder was gelernt. Danke für den konkreten Hinweis. Ist wohl Punkt a) gemeint?
Ja klar, ist's. Hatte ich vergessen zu schreiben.