BASE:Bei Rücknahme der Kündigung automatische Verlängerung des Vertrages?

  • Ich erlaube mir mal in Fortführung dieses Threads ein neues Thema aufzumachen, da es sich jetzt um einen anderen Sachverhalt dreht.


    Am 27.04.2006 habe ich meinen am 04.10.2006 auslaufenden BASE-Vertrag gekündigt. Diese Kündigung habe ich am 24.05.2006 zurückgenommen (per Fax mit kurzer Mitteilung, dass ich die Kündigung wieder zurückziehen möchte). Daraufhin kam eine SMS mit der Bestätigung der Kündigungsrücknahme.


    Am 09.08.2006 habe ich den BASE-Vertrag erneut gekündigt (um später meinen Eplus-Vertrag auf BASE umzuswitchen). Kurz vorher habe ich in der KB-Online gesehen, dass mein Vertrag bis zum 04.10.2007 laufen soll. Da dies eigentlich nicht stimmen konnte, habe ich an den Kundenservice mit Bitte um Aufklärung geschrieben.


    Heute kam paralell zu meiner Kündigungsbestätigung (zum 04.10.2007) die Antwort:


    Zitat

    Auf Grund der Kündigungsrücknahme haben Sie automatisch einer Vertragsverlängerung von 12 Monaten und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu gestimmt.


    Für mich ehrlich gesagt rechtlich fraglich. BASE hat also stillschweigend ohne einen Hinweis an den Kunden meinen Vertrag um 12 Monate verlängert. Ich frage mich auf welcher Grundlage das geschieht? Ich habe weder etwas unterschrieben, noch dem in sonst einer Form zugestimmt. Warum schreiben die nicht, dass sie die Kündigung zurücknehmen, aber nur bei einer VVL um 12 Monate?


    Ich habe jetzt mal den Passus aus den AGB angefordert wo das steht.


    Für mich sehr fragwürdiges Verhalten. Was sagt Ihr dazu? Rechtlich haltbar? Normal?


    Danke und Grüße
    Ray

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Richtig ist:
    mit der Kündigungsrücknahme hast Du einer stillschweigenden Vertragsverlängerung von 12 Monaten zugestimmt.
    Miit einer aktiven ( und eben nicht stillschweigenden ) Vertragsverlängerung hättest Du nur um 24 Monate verlängern können.


    Falsch ist:
    die ( neuerliche ) Kündigungsfrist beträgt dann nicht 3 Monate, wenn sie in dem alten Vertrag nicht auch schon 3 Monate war.


    Eine stillschweigende Vertragsverlängerung verändert nur die Laufzeit, nicht jedoch die Bedingungen des Vertrages ( es sei denn, Du hättest es explizit unterschrieben ).

  • Also ohne es genau zu wissen möchte ich einmal behaupten, dass bei einer Kündigungsrücknahme der alte Vertrag wieder hergestellt wird. Dabei ändern sich natürlich nicht die Konditionen des Vertrages, also Laufzeit oder Kündigungsfrist. Anderenfalls hätte man ja einen anderen Vertrag geschaffen.


    Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    Richtig ist:
    mit der Kündigungsrücknahme hast Du einer stillschweigenden Vertragsverlängerung von 12 Monaten zugestimmt.
    Miit einer aktiven ( und eben nicht stillschweigenden ) Vertragsverlängerung hättest Du nur um 24 Monate verlängern können.


    Eine Stillschweigende Vertragsverlängerung kommt aber erst in dem Augenblick zustande, wenn die Kündigungsfrist ohne Kündigung abgelaufen ist. Theoretisch könnte man also Kündigen, die Kündigung zurücknehmen und dann wieder Kündigen solange noch Zeit dazu ist (Kündigungsfrist).


    Ich tippe mal bei dem Problem von Ray auf ein Missvertständnis. Einfach mal nachfragen. Ich bin mir sicher, dass das aufgeklärt wird.

    Hier stand mal eine Signatur.

  • Normalerweise wird nach einer Kündigungsrücknahme der alte Vertrag wiederher gestellt.
    Ich gehe mal davon aus das auch bei Base wie üblich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende besteht. Das heißt wenn du am 09.08.06 den Vertrag erneut gekündigt hast hatte er sich schon um ein weiteres Jahr verlängert. Da deine Kündigung nicht 3 Monate vor Ablauf (also bis zum 04.07.06) eingegangen ist.
    Sorry, sieht aus als müsstest du noch ein Jahr durchhalten.

  • Als Fastjurist stelle ich mir wirklich die Frage, wie man eine Einigung hinsichtlich einer Verlängerung um 12 oder 24 Monate konstruieren möchte. Die AGB´s schweigen hierzu. Allso müsste schon ausdrücklich oder konkludent vom "Kündigungsrücknehmer" gesagt werden: ich nehme zurück und ich verlängere.


    Das Problem wird folgendes sein: Die Kündigung ist ein sogenanntes Gestaltungsrecht, d.h. sie bedarf keiner Annahme oder Zustimmung des Vertragspartners. Allein durch Abgabe und Zugang beim Vertragsparter wird sie gültig.


    Eine Rücknahme, Widerruf oder ähnliches gibt es aber bei Kündigungen (wie alles Gestaltungsrechten) nicht.


    Was man so in der Praxis als Kündigungsrücknahme versteht ist nichts anderes wie ein neuer Vertrag, der den Inhalt hat, den alten Vertrag zu den vorhandenen Konditionen fortzusetzen. Änderungen müssen also gesondert vereinbart werden.


    Nimmt das Mobilfunkunternehmen jetzt die Kündigung nur unter der Bedingung zurück, den Vertrag zu "verlängern", ist das ein Neuantrag iSd BGB, den der Kunde wiederrum annehmen muss (oder eben auch nicht).


    Hoffe das war nicht zu sehr OT ...

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  • Zu der Kündigungsfrist: die war bei meinem ursprünglichen Vertrag 1 Monat! Bei mir wurde also nicht nur der Vertrag um 1 Jahr verlängert, sondern auch die AGBs in Bezug auf die Kündigungsfrist geändert. Das halte ich wirklich für SEHR fragwürdig, vor allem weil ich weder gefragt, noch informiert wurde.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • BASE und kein Ende...???


    Was ist nun mit den ersten BASE Verträgen aus 08/2005 ??


    Wenn ich den in 09/2006 kündigen möchte, dann sagen die


    von BASE sicher, dass der Vertrag sich automatisch um 12 Monate


    verlängert hat, da man ja nicht gekündigt hat.


    Es gibt also keinen Geburtstagsrabatt, oder sonstige Vergünstigungen


    oder einfach nur ein Dankeschön, nein, man ist wieder die nächsten


    12 Monate dabei, ohne wenn und aber !!



    Oder wie seht Ihr das ???

    Grüße von zimmex !

  • Da gebe ich dir recht.
    Ich hatte auch lange gebraucht,
    um das zu glauben, aber es ist leider so.
    Schade...............

    Grüße von zimmex !

  • Du kannst ja i.d.R. jederzeit aktiv verlaengern. Bei "normalen" Vertraegen bekommst du dann ein Handy mit der ueblichen Subvention. Wie's in dem Fall genau bei BASE aussieht, kann vl. einer der mitlesenden Haendler beantworten. Generell gilt: Wenn der Vertrag bereits gekuendigt ist, sind die Verhandlungschancen immer besser.

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