Hallo,
habe ein Problem mit dem oben genannten Unternehmen hatte mich dort im Juni 05 dort angemeldet so just4fun nur um ma zu gucken was da so abläuft natürlich nicht die AGBS gelesen hatte damits net auffällt auch falsche Adressdaten angegeben nur Emailaddy war eine die mehr oder weniger regelmässig abrufe. 2 Tage nach der Anmeldung kam ein Schreiben das das Geld nicht abgebucht werden konnte und Sie deswegen Bearbeitungsgebühr erheben dann wurden aus 5 Euro 18 euro. Da ich kein Ärger haben wollte habe Sie überwiesen leider jedoch einen Tag zu spät. Freitag überwiesen, Montag Bestätigung bekommen über den Zahlungseingang. Am Samstag kam jedoch ne Mail von Rechtsanwaltskanzlei Eilers . Bindt . Stolz
Inhalt:
"Darüber hat Ihnen unsere Mandantin die Anmeldegebühr in Höhe von 5,00 EUR in Rechnung gestellt. (Rg.-Nr.: ***) Vereinbarungsgemäß sollte dieser Betrag von Ihrem Konto per Lastschriftverfahren eingezogen werden, was jedoch fehlgeschlagen ist. Dadurch sind unserer Mandantin zusätzliche Kosten in Höhe von 13,00 EUR entstanden. Hinzu kommen Versäumniszinsen in Höhe von 0,15 EUR.
Trotz erhaltener Mahnung vom 19.06.2005 haben Sie die Anmeldegebühr zuzüglich der weiteren Kosten bis heute nicht beglichen.
Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, die oben genannten Kosten in Höhe von 18,15 EUR bis spätestens 10.07.2005 auf das nachfolgend angegebene Konto unserer Mandantin zu überweisen. Maßgeblich hierfür ist der Tag des Zahlungseinganges."
Habe aber am 4.07. ne Mail bekommen das die Zahlung eingegangen ist bei lovebuy hatte nur die 15 cent nicht überwiesen, da ich an dem Tag der Überweisungnoch nicht das Anwaltsschreiben hatte.
Nach über einem Jahr bekomme ich jetzt Anfang August die 1. Mahnung:
"Sehr geehrter ***,
in vorbezeichneter Angelegenheit ist Ihnen sicherlich versehentlich entgangen, dass unsere Kostennote vom 15.05.2006 in Höhe von 45,24 € innerhalb gesetzter Zahlungsfrist – 29.05.2006 – von Ihnen noch nicht ausgeglichen worden ist."
Ich habe aber keine Mail am 15.05. bekommen? dann letzens die 2. Mahnung:
Sehr geehrter ***,
in vorbezeichneter Angelegenheit haben wir trotz unserer Mahnung vom 02.08.2006 den Ausgleich unserer Kostennote in Höhe von 45,24 € laut Rechnung vom 15.05.2006 immer noch nicht verzeichnen können.
Wir fordern Sie hiermit definitiv letztmalig auf unsere oben genannten Kosten bis spätestens zum 22.08.2006 auf unser Geschäftskonto zu überweisen:
Sollte bis zu diesem Termin kein Zahlungseingang von Ihnen erfolgt sein, werden wir die oben genannten Kosten mit der hier bereits vorbereiteten Klage umgehend gerichtlich Ihnen gegenüber durchsetzen, wodurch sich die Kosten für Sie um die Gerichtskosten in Höhe von mindestens 75,00 € zuzüglich weiterer Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 100,00 € und gegebenenfalls um weitere Aufwendungen im Rahmen des Prozessverfahrens erhöhen werden.
Vorsorglich weisen wir Sie schon jetzt darauf hin, dass Sie aufgrund Ihres vorprozessualen Verhaltens nach gefestigter Rechtslage bzw. Rechtssprechung – Zahlungsverzug, pp. gegenüber unserer Mandantin – keine Chance haben werden, diese Kosten abzuwenden.
Wir können Ihnen daher nur dringend raten unsere Kostennote nunmehr innerhalb der gesetzten – letzten – Zahlungsfrist auszugleichen.
Weitere aussergerichtliche Korrespondenz wird von unserer Seite nicht mehr erfolgen.
Da ich Definitiv beweisen kann, dass ich bezahlt habe, habe die Mail von Lovebuy noch, Kontoauszug sicherlich auch soll ich darauf regagieren? Haben Mahnungen die per Email verschickt wurden überhaupt ein Beweiskraft da sie genauso gut z.b. von web.de vorher ausgefiltert werden können.
tYp.