Lovebuy zweite Mahnung ignorieren?

  • Hallo,
    habe ein Problem mit dem oben genannten Unternehmen hatte mich dort im Juni 05 dort angemeldet so just4fun nur um ma zu gucken was da so abläuft natürlich nicht die AGBS gelesen hatte damits net auffällt auch falsche Adressdaten angegeben nur Emailaddy war eine die mehr oder weniger regelmässig abrufe. 2 Tage nach der Anmeldung kam ein Schreiben das das Geld nicht abgebucht werden konnte und Sie deswegen Bearbeitungsgebühr erheben dann wurden aus 5 Euro 18 euro. Da ich kein Ärger haben wollte habe Sie überwiesen leider jedoch einen Tag zu spät. Freitag überwiesen, Montag Bestätigung bekommen über den Zahlungseingang. Am Samstag kam jedoch ne Mail von Rechtsanwaltskanzlei Eilers . Bindt . Stolz


    Inhalt:


    "Darüber hat Ihnen unsere Mandantin die Anmeldegebühr in Höhe von 5,00 EUR in Rechnung gestellt. (Rg.-Nr.: ***) Vereinbarungsgemäß sollte dieser Betrag von Ihrem Konto per Lastschriftverfahren eingezogen werden, was jedoch fehlgeschlagen ist. Dadurch sind unserer Mandantin zusätzliche Kosten in Höhe von 13,00 EUR entstanden. Hinzu kommen Versäumniszinsen in Höhe von 0,15 EUR.


    Trotz erhaltener Mahnung vom 19.06.2005 haben Sie die Anmeldegebühr zuzüglich der weiteren Kosten bis heute nicht beglichen.


    Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, die oben genannten Kosten in Höhe von 18,15 EUR bis spätestens 10.07.2005 auf das nachfolgend angegebene Konto unserer Mandantin zu überweisen. Maßgeblich hierfür ist der Tag des Zahlungseinganges."


    Habe aber am 4.07. ne Mail bekommen das die Zahlung eingegangen ist bei lovebuy hatte nur die 15 cent nicht überwiesen, da ich an dem Tag der Überweisungnoch nicht das Anwaltsschreiben hatte.


    Nach über einem Jahr bekomme ich jetzt Anfang August die 1. Mahnung:
    "Sehr geehrter ***,



    in vorbezeichneter Angelegenheit ist Ihnen sicherlich versehentlich entgangen, dass unsere Kostennote vom 15.05.2006 in Höhe von 45,24 € innerhalb gesetzter Zahlungsfrist – 29.05.2006 – von Ihnen noch nicht ausgeglichen worden ist."


    Ich habe aber keine Mail am 15.05. bekommen? dann letzens die 2. Mahnung:


    Sehr geehrter ***,



    in vorbezeichneter Angelegenheit haben wir trotz unserer Mahnung vom 02.08.2006 den Ausgleich unserer Kostennote in Höhe von 45,24 € laut Rechnung vom 15.05.2006 immer noch nicht verzeichnen können.



    Wir fordern Sie hiermit definitiv letztmalig auf unsere oben genannten Kosten bis spätestens zum 22.08.2006 auf unser Geschäftskonto zu überweisen:



    Sollte bis zu diesem Termin kein Zahlungseingang von Ihnen erfolgt sein, werden wir die oben genannten Kosten mit der hier bereits vorbereiteten Klage umgehend gerichtlich Ihnen gegenüber durchsetzen, wodurch sich die Kosten für Sie um die Gerichtskosten in Höhe von mindestens 75,00 € zuzüglich weiterer Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 100,00 € und gegebenenfalls um weitere Aufwendungen im Rahmen des Prozessverfahrens erhöhen werden.



    Vorsorglich weisen wir Sie schon jetzt darauf hin, dass Sie aufgrund Ihres vorprozessualen Verhaltens nach gefestigter Rechtslage bzw. Rechtssprechung – Zahlungsverzug, pp. gegenüber unserer Mandantin – keine Chance haben werden, diese Kosten abzuwenden.



    Wir können Ihnen daher nur dringend raten unsere Kostennote nunmehr innerhalb der gesetzten – letzten – Zahlungsfrist auszugleichen.



    Weitere aussergerichtliche Korrespondenz wird von unserer Seite nicht mehr erfolgen.


    Da ich Definitiv beweisen kann, dass ich bezahlt habe, habe die Mail von Lovebuy noch, Kontoauszug sicherlich auch soll ich darauf regagieren? Haben Mahnungen die per Email verschickt wurden überhaupt ein Beweiskraft da sie genauso gut z.b. von web.de vorher ausgefiltert werden können.
    tYp.

  • Wer Rechtsprechung mit Doppel-S schreibt hat seine Examina zumindest nicht mit links geschafft :D




    Wenn die Dienstleistung nicht in Anspruch genommen wurde und nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde kann heute noch widerrufen werden. Wie stehts mit deiner Volljährigkeit?


    Vielleicht alles nochmal steckbriefartig mit Datumsangabe zusammen fassen ist etwas unübersichtlich...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Anmeldung:
    20.06.05
    21.06. Rechnung von Lovebuy wegen falscher Kontoangaben in Höhe von 18 Euro mit Frist zum 01.07.05
    01.07.05 Geld überwiesen 18 Euro.
    02.07. Anwaltliche Mahnung Rechnung in Höhe von 18,15 Euro.
    04.07. Betrag bei Lovebuy eingegangen->Bestätigung->Accountfreischaltung


    1 Jahr Pause dann am
    02.08. 1. Mahnung über offenen Rechnungsbetrag in Höhe von 45 Euro Frist bis 12.08.06


    15.08.06 letzte Mahnung mit Frist zum 22.08.06


    hoffe das is übersichtlicher.


    Völljährigkeit gegeben, habe den Dienst ja leider in Anspruch genommen gleich nach der Anmeldung. Kam im Fernsehen, war bei nen Kumpel und da hatten wir uns nur ma so angemeldet mit Daten á la Max Mustermann ;)

  • Da Du ja bezahlt hast, würd ich dem "Anwalt" (wer sagt Dir denn, das das nicht nur fake und einschüchterung ist? Ein richtiger Anwalt arbeitet i.d.R. nicht so dilletantisch, da gibts ein Schreiben, mit der er die Vertretungsbefugnis anzeigt, usw., usw....) dies kurz mitteilen und schon viel Spass beim einklagen seiner somit hinfälligen Forderung wünschen.


    Wenn man ne Rechtschutzversicherung hat, macht es übrigens super viel Spass solche Einschüchterungsversuche gegen zu halten. Ich hab da mal versehentlich auf so nen armen Wicht eingedroschen (gut, so arm war der gar nicht, der Kasperlkopf meinte sich als RA ausgeben zu müssen und mir gegenüber halbe drohungen auszusprechen). Der Fall bezüglich meiner ungerechtfertigten Schulden war schon lange erledigt, da hat mein Anwalt immer noch auf den eingeschlagen. Von wegen ausgeben als RA und so.


    Dr macht das jedenfalls kein zweites mal...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Da Du ja bezahlt hast, würd ich dem "Anwalt" (wer sagt Dir denn, das das nicht nur fake und einschüchterung ist? ...


    Zumindest gibt es die genannte Kanzlei. Google hilft. Auch die Anwaltsgebühr ist auf den Cent genau den gesetzlichen Vorschriften entsprechend berechnet (Nrn. 2300, 7002 und 7008 VV RVG). Ein x-beliebiger Laie weiß das wohl eher nicht.


    Über das Bestehen oder Nichtbestehen des Anspruchs will ich damit aber nichts gesagt haben ...

  • du solltest dich mal mit den anwälten in verbindung setzen, denn du hast die rechnung bis auf 0,15 € gezahlt. zudem das schreiben nach deiner zahlung kam, somit würde ich zumindest meinen, ist das hinfällig. du kannst hoffentlich nachweisen, dass du die zahlung geleistet hats, bzw. lass dir den kontoauszug von der bank geben und zeige dsiesen als nachweise dem anwalt. dann sollte sich das erledigt haben..

  • Re: Lovebuy zweite Mahnung ignorieren?


    Zitat

    Original geschrieben von Typologe
    habe ein Problem mit dem oben genannten Unternehmen hatte mich dort im Juni 05 dort angemeldet so just4fun nur um ma zu gucken was da so abläuft natürlich nicht die AGBS gelesen hatte damits net auffällt auch falsche Adressdaten angegeben


    Für die Einstellung hast Du den Ärger schon verdient, den Du jetzt hast.


    Zitat

    Völljährigkeit gegeben,


    Man sollte drüber nachdenken, das Volljährigkeitsalter wieder 'rauf zu setzen...


    Wie immer, nur meine 0,02 €,
    Thomas

  • Re: Re: Lovebuy zweite Mahnung ignorieren?



    auf was willsten das Volljährigkeitsalter setzen auf 25 ;)


    was ich aber auch nicht verstehe, dass ich alle Mails habe, bis auf die wo 45 Euro zum ersten Mal gefordert werden angeblich im Mai verschickt, die 1. Mahnung für 45 Euro kam ja auch an ...


    tYp.

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